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betriebskostenabrechnung + hartz 4

hallo, meine freundin bekommt knapp 400 euro von der Betriebskostenabrechnug wieder. muss sie die beim amt angeben, oder kann sie die behalten?
ich denke das das ein einkommen ist und das muss angegeben werden, oder?
lg leni
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Re: betriebskostenabrechnung + hartz 4

huhu......seit wann bekommt sie den alg2 (hartz4)?.... ich bin auch seit juli hartz4 und denke ich würde es zumindest mal erwähnen, oder?.... an sowas habe ich gar nicht gedacht. sag´mir bescheid wenn du näheres weißt....sorry...keine hilfe, aber eine gute frage.......... lg....tina

Re: betriebskostenabrechnung + hartz 4

hallo leni,
sicher muss sie es angeben. einmal ist es einkommen, zum anderen hat das amt, das ja weitgehend auch bezahlt.
lg katkat

Re: betriebskostenabrechnung + hartz 4

hallo, ja weitgehend hat das amt das bezahlt, aber sie bekommt hauptsächlich heizkosten und wasser nachgezahlt und dás bezahlt das amt nicht, das bezahlt sie jeden monat selber. das is ja das problem. sie hats selber bezahlt, wieso also dem amt zahlen?
das mit dem einkommen verstehe ich, hab ich mir auch shcon so gedacht... ach is das alles kompliziert.
lg leni

Re: betriebskostenabrechnung + hartz 4

hmmm komisch, also heizkosten werden doch bezahlt:
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
lg katkat

Re: betriebskostenabrechnung + hartz 4

guthaben werden als einkommen angerechnet. nachzahlungen muß die arge auch übernehmen. lg bianca

Re: betriebskostenabrechnung + hartz 4

Hallo Leni,
ja, Deine Freundin muss das angeben. Es wird als Minderung der Miete im Folgemonat nach der Auszahlung angerechnet.
Und Nachzahlungen werden nur dann übernommen, wenn sie trotz eines angemessenen Verbrauches entstanden sind. Unangemessene Mehrverbrauchskosten werden von der Nachzahlung abgezogen, so dass es entweder gar nicht übernommen wird bzw. nur zu einem Teil.
LG Jeannette
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