Suchen Menü

auch mal frage wegen kindkranschreibung

huhu zusammen!

also angelina war ja jetzt 2 tage krank geschrieben. wie ist denn das jetzt? also irgendwer meinte, dass man 10 tage pro elternteil aufs kind hat, dann aber auch nur 90% bekommt??????? stimmt das?

und kann ich auch 20 tage nehmen, wenn er drauf verzichtet`? wo kann ich das beantragen oder geht das automatisch?

LG schildie

Bisherige Antworten

auch mal frage wegen kindkranschreibung

Hi schildie,
genau kann ich es dir nicht sagen, weil ich das immer ohne Krankenschein hinbekommen habe. Kann mich aber erinnern, das ich im Internet mal was darüber gelesen hab.Der eine AG muss irgendwas schreiben, das die 10 Tage abgegeben werden und dein AG muss das akzeptieren. Den einen AG wirds freuen, den anderen nicht.Wie das mit den Finanzen ist, weiß ich nicht. Denn normalerweise würde der AG deines Mannes die 10 Tage Lohn weiterzahlen.Nun hat dann aber dein AG für weitere 10 Tage zu bezahlen was er sonst ja nicht tun müsste. Ob du daheim bleibst und der AG deines Mannes dafür zahlt, weiß ich nicht.
LG Mandy

auch mal frage wegen kindkranschreibung

Hallo,
ich als wenig Poster meld mich mal.
Also erstmal brauchst du von deinem Arzt das Attest, dass du zuhause bleiben sollst/musst. Dafür gibt es einen speziellen Vordruck. Diesen reichst du beim Arbeitgeber ein und er rechnet diese Tage normalerweise als Sonderurlaub ab. Da ich Beamtin bin weiß ich nicht bescheid wegen Lohnfortzahlung. Aber müsste normalerweise ganz normal weiterlaufen.
Bei uns ist es nicht möglich die Tage vom Ehemann/Partner mit zuübernehmen.
Lg Tanja *die das bis jetzt nur 1x gebraucht hat*

auch mal frage wegen kindkranschreibung

Hallo Schildie,

10 Tage pro Elternteil, man kann die auf den anderen überschreiben bzw. bin ja in der gleichen Krankenkasse wie mein Mann, die machen das (spart die ja Geld) und mein Arbeitgeber macht da auch mit. Normalerweise denke ich, dass man zwar diese 10 Tage auf den anderen Elternteil überschreiben kann, da es hier aber um Krankengeld geht, könnte ich mir vorstellen, dass das gegeneinander aufgerechnet wird irgendwie.

Bei uns gibt es keine 90% sondern weniger, ich glaube 80%, bin mir jetzt da aber nicht sicher.

GLG Suzi

Achtung lang.

Hallo,
also Du hast Anspruch auf Kinderkrankengeld gem. § 45 SGB V, wenn es aus ärztl. Sicht notwendig ist, Dein Kind zu Hause zu betreuen und keine andere Person im Haushalt ist, die das Kind betreuen kann (z.B. Mann arbeitet auch). Gilt bis zur Vollend. des 12. Lbj., in Ausnahmefällen auch länger.Der Anspruch besteht pro Kalenderjahr und Kind für längstens 10 Tage bei Verheitrateten pro Elternteil. Alleinerziehende haben 20 Tage pro Kalenderjahr. Der Anspruch besteht f. Verh. für längstens 25 Tage und für Alleinerz. für längstens 50 Tage im Kalenderj.
Sofern Du in der gesetzl. KV mit Krankengeldanspruch versichert bist, hast Du Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den AG, sofern er nicht den Lohn weiterzahlt. Bei meinem Mann z.B. zahlt der AG für die ersten 2 Tage, bei mir leider nicht. Du kannst Dir von Deinem Mann oder auch umgekehert, den Anspruch auf diese 10 Tage überschreiben lassen, das klärt man nur mit den beiden KK. Der AG kann da gar nichts gegen machen, das ist ein gesetzl. Anspruch. Er kann lediglich, sofern vorhanden, die Tage der Lohnfortz. beschränken.
Fortsetzung folgt :-))

und weiter gehts

für die Zeit der unbezahlten Freistellung hast Du Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Dies wird genauso berechnet wie normales KG für erkrankte Arbeitnehmer.
Das Krankengeld beträgt mx. 90 % des Nettoentgeltes im maßgeblichen Zeitraum (Monat vor AU). Da in die Berechnung aber alle Sonderzahlungen des Kalenderjahres, wie Urlaubs-oder Weihnachtsgeld miteinfließen, hat man in der Regel keinen Nachteil.
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Achso, der Arbeitgeber bekommt immer nur eine Kopie der Krankschreibung.
Und wie es bei privat versicherten aussieht, weiß ich nicht genau.
LG Ronny

bei privat versichert gibts gar nichts! Kein "Urlaub, kein Geld" LG

ui vielen dank!

hallo ronny!

das ist ja ganz nett von dir! wir sind jetzt zwar nicht verheiratet, aber alleinerziehend bin ich auch net *g* aber ich denke mal, das zählt dann schon wie verheiratet.*hoffichmal*

dann weiß ich auf jeden fall bescheid, dass ich mich an die kk wenden muss und das werd ich dann beim nächsten mal krank sein auch machen.

also ganz lieben dank nochmal!

LG schildie

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen