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Wohngeld oder Sonstige Hilfen... wer kennt sich aus...

Hi,

Es geht nicht um mich, sondern um eine Bekannte. Diese ist alleinerziehend (Kind 3 Jahre alt) und befindet sich im 1. Ausbildugnsjahr. Kindsvater hat kein Geld für den unterhalt geschweige denn, der Mutter was zu geben :o(

Die Mutter möchte gerne Ihre Ausbildung fertig machen und weiß Ihr Kind auch versorgt... allerdings kann man mit Lehrlingslohn keine großen Sprünge machen...

Sie hat noch eine Lebensversicherung...

hat Sie Anspruch auf irgendwelche Hilfen, ohne daß Sie die LV auflösen muß?

LG
Bärlesmama mit Spidermanbub

Bisherige Antworten

Wohngeld oder Sonstige Hilfen... wer kennt sich aus...

Huhu,

also, was mir jetzt so spontan einfällt:

- Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen (kostet nix)

- Wohngeld (Wohnungsamt)

- Hartz IV beantragen, und zwar als "Aufstocker", da sie ja nicht arbeitslos ist, aber wahrschinlcih viel zu wenig verdient als Azubi

- bei Hartz IV gibt es Freigrenzen beim Vermögen:

"Vom Vermögen kann außerdem die Altersvorsorge in Höhe des - nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge - geförderten Vermögens einschließlich der Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge abgesetzt werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet. Weiteres Vermögen, das ausschließlich der Altersvorsorge dient, ist bis zu einer Höhe von 250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners anrechnungsfrei (max. Freibetrag: 16.250 Euro). So soll Arbeitslosengeld II-Empfängern der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altervorsorge erleichtert werden. Beiträge für die Riester-Rente bleiben unangetastet."

- GEZ-Befreiung (müßte als Hartz-IV-Empfänger gehen)

- Zuschuss vom JA, ggf. sogar in voller Höhe, zu Kinderbetreuungskosten

Das war's so auf Anhieb.

LG
Anja

Danke... also ist das Lebensversicherungsgeld Futsch oder?

.... mensch echt eine "Scheiß" Situation....

Die ist supernett und ihr jetziger Ex Freund (nicht Kindsvater) auch.... sie wollen beide für das Kind da sein (was man vom leiblichen Vater nicht behaupten kann)

Der Ex liebt das Kind wie sein eigenes Och menne...

LG
Bärlesmama

Nicht unbedingt

Huhu,

ich gehe mal davon aus, es ist keine Riester-Rente, oder? Sonst stellt sich die Frage ja nicht, Riester ist unantastbar. Es gibt Lebensversichungen mit Klauseln, die festschreiben, dass das Geld vor Erreichen der Altersgrenze nicht ausgeschüttet werden darf. So ähnlich. Dann sind sie anrechenbar. Sie soll mal ihren Versicherunsgfritzen anrufen und fragen, ob die Police HartzIV-sicher ist. Dann sind wie gesagt bis zu 250 Euro je vollendetem Lebensjahr anrechnungsfrei. Weiß jetzt nicht, wie alt Deinr Bekannte ist, aber wenn sie in einer Ausbildung ist.... Anfang Zwanzig? Dann sind das so 5 1/2 Tsd. Euro Freibetrag, und viel mehr wird sie doch nicht als LV-Summe eingezahlt haben, oder?

LG
Anj

Keine Ahnung, wie viel da drinne ist....

Ich geb Deine Info einfach mal so an sie weiter....
Danke, daß Du Dich so ins Zeug gelegt hast


LG
Bärlesmama

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