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Wichtige Frage zum Betreff Kündigung

Hallo
Habe heute meine Kündigung erhalten.
Da steht folgendes drinn
Hiermit kündigen wir Frau ........ Ihre Arbeitsstelle, die sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft ab den 1.5 2004 nicht mehr ausüben konnte (Beschäftigungsverbot für eine angestellte schwangere Zahnarzthelferin.)
Die Kündigung erfolgt im gegenseitigen Einverständniss am ...........
Und der letzte Satz macht mich Aufgrund des Arbeitslosengeldes Stutzig.
Bekomme ich dann eine Sperre und wenn ja wie lange.
Da ich nicht mehr ganztägig in der Zahnarztpraxis arbeiten könnte (bis 7 Uhr abends) muste ich das leider so hinnehmen und unterschrieben.
Sonst hätte ich die ganztagsstelle annehmen müssen
LG Nadja
Bisherige Antworten

Wichtige Frage zum Betreff Kündigung

Hallo Nadja,

den Satz solltest Du streichen lassen:

Die Kündigung erfolgt im gegenseitigen Einverständniss am ...........

denn da wirst Du 3 Monate gesperrt. Dein Chef sollte reinschreiben, dass er dir keine Arbeit mit deinem möglichen Arbeitszeiten bieten kann. UND dir steht ne Abfindung zu....

Erkundige Dich doch beim Arbeitsgericht, die helfen da weiter.
LG CIndy

Wichtige Frage zum Betreff Kündigung

Hallo
Erst mal danke für deine Antwort
Wie 3 mONATE HILFEEEEEEEE:
mIR HATTE MAN GESAGT SECHS WOCHEN
ABER ICH WERDE IHM DAS MIT DEM ARBEITSZEITEN MAL SO SCHREIBEN WIE MUSS ER DASS DEN FORMULIEREN? DASS ER MICH NICHT HALBE TAGE EISTELLEN KANN ODER WIE?
Sorry habe aber keine Ahnung?
LG nadja

Wichtige Frage zum Betreff Kündigung

Hallo Nadja,

oh, formulieren, da bin ich nicht gut.

Erkundige Dich doch mal am/im Arbeitsgericht, oder auch am Arbeitsamt, die helfen da meist, wohlgemerkt meist, weiter.

LG Cindy, die dir die daumen drückt

Wichtige Frage zum Betreff Kündigung

Hallo
Abeer das Arbeitsamt wird mir doch bestimmt nicht zu meinen gunsten helfen.
Meine Chefin/Chef sagte wenn die Kündigung so nicht in Ordnung wäre würde sie die umvormolieren.
Ja Toll aber den letzten Satz wird sie bestimmt nicht ändern.
Und da ich eigentlich ein sehr ungeduldiger mensch bin beschäftigt mich das schon.
Ich bekommen aber auch nichts im Netz darüber hinaus ich meine dass wenn eine Sperre in Frage kommen würde wie lange sie in diesem Fall wäre
Trotzdem Danke
LG Nadja

Wichtige Frage zum Betreff Kündigung

Hallo Nadja,

nein, das hättest Du so nicht unterschreiben sollen. Das ist ein Aufhebungsvertrag und Du bist gesperrt. Sie müssen das umformulieren. "Die Kündigung erfolgt aus betrieblichen Gründen", sowas in der Art. Wieso soll sich der Arbeitnehmer eine Formulierung für seine Kündigung ausdenken? Naja.

Es gibt die Arbeitslosentelefon-Hilfe, ruf da mal an, die sind sehr kompetent und freundlich. Nummer steht auf deren Website.

LG
Maren

mal ne Frage habe?

Wenn du doch die Stelle wieder Ganztags annehmen könntest, sie aber nicht willst, weil sie zu lange ist, warum willst du DANN noch Arbeitslosengeld kassieren? Du verzichtest doch dann freiwillig auf deinen Jub!
Die Mütter die ich kenne, die nach der Elternzeit nicht mehr in ihren alten Job zurück wollten, haben ALLE einen Aufhebungsvertrag. Und sie bekommen KEIN Arbeitslosengeld sondern sind einfach Hausfrau.
Würdest du wirklich arbeitslos werden, müsstest du ja auch andere Jobs annehmen, die dir angeboten werden, sonst wird dir das Geld gestrichen.
Den zumutbar ist ein Ganztagsjob aus der Sicht des Arbeitsamtes allemal.
LG Tina

mal ne Frage habe?

Hallo,

nee, Tina. Man hat als Kleinkind-Mutter einen Anspruch auf Teilzeit, ist sogar gesetzlich festgelegt. Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, diesen zu gewähren ist eine Kündigung aus betrieblichen Gründen fällig. Ein Aufhebungsvertrag schützt nur den Arbeitgeber, denn rein rechtlich stünde ihr sogar eine Abfindung zu.

Und zum Arbeitslosengeld - das ist und bleibt eine Versicherung in die Du einzahlst während Du arbeitest. Und zwar nicht wenig. Auf diese Versicherungsleistung hast Du ein Recht.

LG
Maren

mal ne Frage habe?

ich dachte der Teilzeit-Anspruch hat man nur in den 3 Jahren Elternzeit. Ging es in der Kündigung nicht um die Zeit NACH der Elternzeit?
LG Tina

mal ne Frage habe?

Hmm, das weiß ich jetzt net ;-) Aber Du hast in größeren Betrieben grundsätzlich einen Teilzeitanspruch- aber eine Zahnarztpraxis ist kein größerer Betrieb...

Ich les nochmal nach, das interessiert mich jetzt.

LG
Maren

mal ne Frage habe?

Hallo,
man hat in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern das Recht Teilzeit zu arbeiten wenn man es 3 Monate vorher ankündigt.
Es ist z.B. einem Zahnarzt nicht zuzumuten sie Teilzeit zu beschäftigen UND noch eine weitere neue Ganztagskraft weil die Teilzeit nicht ausreicht.
Meine Chefs haben auch die Zähne hochgezogen als ich den Teilzeitantrag damals gestellt habe. Auch eine Arztpraxis aber mit ca. 30 Mitarbeitern. Also nix zu machen ;-)
Allerdings muß er meine Stunden nicht wieder erhöhen, darauf besteht kein Anspruch.
LG Petra

Wichtige Frage zum Betreff Kündigung

Hallo Nadja,
Du hättest die Kündigung nicht annehmen sollen, sondern erst Erkundigungen einziehen sollen. Hoffentlich hast Du sie zumindest nicht unterschrieben.
Ich denke Deine chancen stehen sehr schlecht, die Agentur für Arbeit wird sagen "Pech gehabt, sie hätten ja arbeiten können".
Ich drücke die Daumen dass sich alles zu Deinen Gunsten klärt.
LG Petra
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