Weiß jemand, ob Gutscheine verfallen?!??
Als Miri geboren wurde, bekamen wir einen Gutschein für den Babyladen über 100 €, da alle Kollegen meines Mannes gesammelt haben.
Als Lenny geboren wurde, kam nichts in der Richtung. Wir dachten, es sei einfach, weil zu dem Zeitpunkt (naja eigentlich die letzten 4, 5 Jahre) nur so Nachwuchs purzelte bei ihm in der Firma und es den Leuten einfach zu viel wurde.
Nun erzählte mir Männe gerade eben, dass seine Teamleiterin (Mädchen für alles quasi) aufgehört hatte und nun heute die Nachfolgerin bei ihm im Büro stand.
Sie fragte ihn ob er 2006 was von der Firma bekommen hätte, als Lenny geboren wurde.
Männe war erstmal total perplex und meinte "...? Nein?"
Da grinste sie und überreichte ihm einen Umschlag, und seinem Kollegen, der ebenfalls 2006 Vater wurde, auch einen.
Das Ding ist, die vorige Teamleiterin hat gesammelt, nen Gutschein über 122 € und eine Karte besorgt - dann aber die Sachen in ihrem Schreibtisch "vergammeln" lassen. Zwei Jahre lang!! :-|
Nun steht in dem Gutschein, "einlösbar innerhalb eines Jahres". Wenn der also tatsächlich NICHT mehr einlösbar ist, dann denke ich, werden eine Menge Leute in der Firma sauer sein, mir eingeschlossen :(
Kann so ein Gutschein wirklich verfallen? :(
LG,
Nina die sich eh fragt ob sie in dem BABY-Laden noch was findet, das Lenny interessieren könnte %)
Weiß jemand, ob Gutscheine verfallen?!??
Ich erinnere mich mal gelesen zu haben das es per Gesetz nicht rechtens ist wenn Gutscheine verfallen. Vielleicht findet man da was wenn man googelt.
Lieben Gruß
Dani
Ich hab da noch folgendes gefunden:
Mal gegoogelt und das gefunden:
Auf manchen Gutscheinen ist eine Frist genannt, bis zu welchem Datum der Gutschein eingelöst werden kann. Der Aufdruck einer Gültigkeitsdauer auf den Gutscheinen ist nicht erlaubt, erinnert der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Aufgedruckte oder aufgestempelte ''Verfallsklauseln' auf Geschenkgutscheinen stellen "formularmäßige Befristungen" dar. Solche Fristen benachteiligen den Gutscheininhaber unangemessen und sind somit unwirksam (§ 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGBG). Zu beachten ist aber die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. Gezählt wird hierbei ab Ende des Jahres, in welchem der Schein ausgestellt wurde.
Handschriftlich eingetragene Verfallsklauseln sind dagegen wirksam, wenn sie zwischen dem Käufer und dem Verkäufer des Gutscheins vereinbart wurden. Hat der Verkäufer die handschriftliche Frist ohne Wissen des Käufer eingetragen, so ist sie wiederum unwirksam. Da dies im Streitfalle allerdings schwer nachzuweisen ist, empfiehlt es sich, solche Geschenkgutscheine auf jeden Fall vor Ablauf der Frist einzulösen oder gegen einen unbefristeten Gutschein zu tauschen.
Lieben Gruß
Dani
Ich hab da noch folgendes gefunden:
Oh vielen Dank! Das ist beruhigend :)
Ich hab jetzt dort auch nochmal angerufen - endlich hat jemand abgenommen. Sie meinten, das gelte wie Bargeld, würden sie immer nehmen. Naja, ich denke, wirklich viel wird es da im Babyladen für Lenny nicht mehr geben, aber dann wird es wahrscheinlich der nächstgrößere Autositz werden.
Dankeschön!
LG,
Nina
da hätte ich denen aber auch was erzählt...
Hallo Nina,
Dani hat Dir ja schon die aktuelle Rechtsbelehrung gepostet. Wenn die in dem Laden doch Theater machen sollten, würde ich denen aber was erzählen. Der Gutschein zählt nicht nur wie Bargeld, er IST Bargeld- immerhin haben sie die Kohle bekommen und wärmen sich daran seit 2 Jahren. In der Zeit sind die Waren sowieso teurer geworden, Du kriegst also sowieso schon weniger fürs Geld...
Aber die Ex-Chefin von Deinem Mann ist ja echt ein Herzchen... wie kann denn sowas passieren?????
An Deiner Stelle würde ich auch einen Autositz kaufen, viel mehr bleibt da ja gar nicht übrig. Oder, falls Ihr braucht, ein Laufrädchen. Oder einen Anhänger fürs BobbyCar.
Mannometer, manchmal kommt man unvermittelter Dinge noch zu Geld *lach*
LG Nine
da hätte ich denen aber auch was erzählt...
Ich wär echt sauer gewesen wenn der Gutschein nicht mehr eingelöst würde.
Ich geb zu, ich war damals schon etwas enttäuscht, denn bei Miri haben wir was bekommen und Männe hat um Lennys Geburt herum auch immer noch kräftig bei anderen mitgesammelt. Hab mich dann noch gefragt ob bei uns noch was kommt, aber mit der Zeit haben wir es dann vergessen.
Ein Kollege von ihm hat mich dann noch angesprochen was wir gekauft hätten, und ich sagte, wieso, nichts?
Er meinte, er sei so sicher dass sie gespendet hätten, aber da wir nichts bekommen haben, war er dann doch unsicher. Das waren einfach zu viele Geburten 2006 :)
Naja, es war dann eh im Laufe der Zeit komplett in Vergessenheit geraten.
Aber mir ist das jetzt auch arg, seine Kollegen haben ja sicherlich auch auf eine Dankesfeier gewartet, so machen wir das ja immer, sie sammeln für die Neugeborenen, und die werden dann in der Firma "vorgestellt" und es gibt ein paar Kleinigkeiten zum knabbern.
Aber da kam natürlich nix, und auch kein Dankeschön von uns. Dabei können wir ja auch nix dafür, dass die alte Teamleiterin geschlampt hat. Wundert mich eh dass sie jetzt, wo sie ihren Schreibtisch geräumt hat (weil sie woanders angefangen hat), die Umschläge nicht gefunden hat. Männe meint, sie hätte sie bestimmt gefunden, es wäre ihr aber zu peinlich gewesen, die dann an ihrem letzten Tag noch auszuteilen.
Na wahrscheinlich können wir froh sein dass es ihr nicht so peinlich war dass sie sie hat verschwinden lassen. So hat wenigstens ihre Nachfolgerin die Umschläge gefunden.. 2 Jahre später.. *kopfschüttel*
LG,
Nina
Weiß jemand, ob Gutscheine verfallen?!??
vor ein paar Jahren war es noch so, das Gutscheine nur 1 Jahr gültig waren. Jetzt sind die unbegrenzt gültig. Denk aber wenn auf dem Gutschein drauf steht, das er nur 1 Jahr gültig ist, dann wirst nix dagegen tun können.
Dumm gelaufen für die Kollegin würd ich sagen. Bei uns in der Firma wär das so, das die Kollegin den Schaden bezahlen müsste.Da wird jeder wegen jedem kleinen bisschen zur Verantwortung gezogen.
LG Mandy
Weiß jemand, ob Gutscheine verfallen?!??
Das geht leider nicht, die hat ja aufgehört. Deshalb wurden die Sachen auch gefunden, weil ihre Nachfolgerin in ihre Schublade geschaut und aufgeräumt hat.
Aber ich hab im Laden angerufen, und die meinten, das würde wie Bargeld gelten, wäre also kein Problem *freu*
LG
Nina
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