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Weiß jemand ganz genau die erlaubten Vermögensgrenzen bei Hartz IV?

Huhu,

nein, konkret liegt nix an *g*, aber ich muss da trotzdem mal was wissen. Habe schon gegoogelt und finde meistens die Angaben:

200 € pro Lebensjahr
+ 750 € für Sonderbedarf für sich
+ 750,- € Sonderbedarf für das Kind
+ 4.100,- € Vermögen des Kindes

Da ich gerade nicht an der Quelle sitze, bin ich über die derzeitige aktuelle Gesetzeslage nicht sicher, die 200,- € sollen evtl. auf 250,- € angehoben werden (oder sind schon?), evtl. fallen die 4.100,- € Freibetrag für Kinder bis zum 15. Lebensjahr weg (aber da finde ich nur alte Artikel, war wohl ein älterer Entwurf?).

Kennt sich jemand gut aus bzw. weiß eine gute und aktuelle Webseite?

Danke und LG
Anja

Bisherige Antworten

Weiß jemand ganz genau die erlaubten Vermögensgrenzen bei Hartz IV?

huhu!

leider nich wirklich, aber ich hab n tollen rechner gefunden, vielleicht hilft dir der bissel weiter?

http://biallo.aol.de/aol/arbeitslosengeld2/ALG2rechner.php?portal=aol&ttp=SEM&dpt=AM&pid=FI&platform=Google&SEMKEY=Finanzen_ALG

LG schildie

Nee, leider nicht, weil..........

..... ich nicht wissen muss, wieviel Hartzt IV ich bekäme, sondern wie hoch das eigene Vermögen sein darf, was man als Hartz IV Empfänger haben darf.

Trotzdem danke, wenn mir die BA wegen meiner vielen Krankheiten den Vertrag nächstes Jahr nicht verlängert, kann ich den Link vielleicht gebrauchen *traurigguck*

LG
Anja

Nee, leider nicht, weil..........

hi anja,

habe was gefunden (selber muß ich es nicht wissen, da ich keinerlei vermögenswerte besitze):

das die 200 euro auf 150 gesenkt wurden habe ich letztens schon gehört, was von 200 auf 250 erhöht wurde war irgendwas für rente. lies mal nach. unten ist der link.

Die Neuregelung der Vermögensfreibeträge bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird zu folgenden Veränderungen ab 1. August 2006 führen:

  • Der Grundfreibetrag für erwerbsfähige Hilfebedürftige wird um 50 Euro auf nur noch 150 Euro pro Lebensjahr gesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II). Er wird künftig nur noch mindestens 3.100 Euro (statt bisher 4.100 Euro) und nur noch höchstens 9.750 Euro (statt bisher 13.000 Euro) betragen.

  • Der Grundfreibetrag für minderjährige Kinder wird künftig nur noch 3.100 Euro (statt bisher 4.100 Euro) betragen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II).

  • Der allgemeine Altersvorsorgefreibetrag wird um 50 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr erhöht (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II). Der Höchstbetrag wird künftig nicht mehr bei 13.000 Euro, sondern bei 16.250 Euro liegen.

Mit der Anhebung des Altersvorsorgefreibetrages bei gleichzeitiger Absenkung des Grundfreibetrages will die Bundesregierung die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge verbessern. Die Übergangsregelung, die für die vor 1948 Geborenen höhere Grundfreibeträge vorsieht (§ 65 Abs. 5 SGB II), wird von diesen Neuregelungen nicht berührt.

hier der link zur quelle: http://www.sovd.de/972.0.html

Danke, alles klar!

Hi Chia,

das war's, Danke für den Link!

LG
Anja

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