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Vorzeitge Einschulung...

Hallo,
ich weiss, das Thema ist etwas verfrüht, aber ich hab halt grad Zeit, da ich mit einer Mandelentzündung flach liegt.
Und zwar: Sarah ist geb. am 23.12.2002
Also - eigentlich würde sie mit 6 Jahren und 9 Monaten (falls im September Schulbeginn ist) eingeschult werden.
Wir haben aus diversen Gründen so unsere Zweifel und haben und überlegt, ob wir Sarah evtl. mit 5 Jahren und eben 9 Monaten, ein Jahr früher einschulen lassen. Das würde bedeuten, dass Sarah nach dne Sommerferien die Vorschulgruppe besucht. Jetzt hab ich folgendes gefunden, kann mir vielleicht jemand beim Dolmetschen helfen? Mir schwirrt schon der Kopf (wahrscheinlich sind 39 Fieber auch nicht gut zum grübeln).
"In Baden-Württemberg werden zum einen alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben ? das selbe gilt zum anderen auch für alle Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden und von den Eltern in der Grundschule angemeldet werden (§ 73 Abs. 1 S. 1 und 2 bw SchG, siehe auch unten Abschnitt II). Erklärte Zielsetzung dieser Regelungen sind unter anderem: Abbau der hohen Zurückstellungsquote, Erhöhung der Zahl der vorzeitigen Einschulungen und ein an den individuellen Voraussetzungen des Kindes orientierter Schulstart durch Flexibilisierung des Einschulungszeitpunktes und der Verweildauer in der Schulgemeinde. Dabei soll der individuelle Lernstand und Lernfortschritt Berücksichtigung finden, und es sollen alle Kinder ? von lernschwach bis hoch begabt ? gefördert werden. Zugleich bietet das Land verschiedene Modelle wie etwa die jahrgangsgemischte Zusammenfassung der Klassen 1 und 2 oder eine besonders enge Verzahnung der Grundschulförderklassen mit dem ersten Schuljahr."
II. Die frühzeitigere Einschulung von Kindern ohne Prüfung des Entwicklungsstandes
Einige Bundesländer sehen in ihren Schulgesetzen die Möglichkeit vor, dass Eltern auf Antrag bzw. durch die bloße Anmeldung ihres Kindes an der Grundschule die Schulpflicht auslösen können, obwohl das Kind erst nach dem Regelstichtag sechs Jahre alt wird. Der Entwicklungsstand des Kindes bzw. die Schulreife wird hierbei nicht überprüft. Es bestehen in fünf Ländern derartige Vorschriften, die zeitlich an den regulären Stichtag (meist 30. Juni) anknüpfen.
In Baden-Württemberg werden Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet wurden (§ 73 Abs. 1 S. 2 bw SchG).
In allen Ländern ? außer Berlin ? können Kinder über die Einschulung zum üblichen Stichtag hinaus abhängig vom Entwicklungsstand vorzeitig eingeschult und damit schulpflichtig werden. Nach den meisten Ländergesetzen ist für die Entscheidung der Schulleiter zuständig; die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme in die Grundschule bzw. mit der Einschulung. Voraussetzung ist meist ein ausreichender körperlicher und geistiger Entwicklungsstand des Kindes. Hierbei sind zwei Typen von Regelungen zu unterscheiden: Die Mehrzahl der Länder kennt bei der vorzeitigen Einschulung von Kann-Kindern keine Altersgrenzen, so dass es nur auf den Entwicklungsstand des Kindes ankommt (siehe unten Ziffer 1.). Einige Länder hingegen sehen neben der Prüfung des Entwicklungsstandes des Kindes auch noch einen weiteren Stichtag und damit ein Mindestalter für eine vorzeitige Einschulung vor (vgl. unten Ziffer 2.). Die Ländergesetze treffen im Einzelnen folgende Regelungen:
1. Einschulung von ?Kann-Kindern? ohne Altersgrenze
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein haben Vorschriften in ihren Schulgesetzen (bzw. im Schulpflichtgesetz), die eine vorzeitige Einschulung noch nicht schulpflichtiger Kinder auf Antrag der Eltern ermöglichen und die dabei auf die Schulreife im Sinne des Entwicklungsstandes abheben. Die Kriterien differieren dabei von Land zu Land.
In Baden-Württemberg können Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben (sonst genügt die Anmeldung in der Grundschule, um die Schulpflicht auszulösen, siehe oben Abschnitt II.), in die Schule aufgenommen werden, wenn auf Grund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht erwartet werden kann (vgl. § 74 Abs. 1 bw SchG).
Starker Tobak, und ich blick nix mehr. Könnte das jetzt klappen - oder ist das eh möglich.
Wäre dankbar fürs helfen.
LG Geno mit Mandelentzündung und Sarah mit Mittelohrentzündung
Bisherige Antworten

Vorzeitge Einschulung...

hallo geno,
das bedeutet, dass in ba-wü
- alle kinder, die bis zum 30.09 MUSS-kinder sind.
- kinder, die bis zum 30.juni, des darauffolgenden jahres bis zum 30.juni 6 werden, können auch einfach an der schule angemeldet werden. das wären also DARF-kinder
- darüberhinaus, also wenn ein kind zb. erst im august des darauffolgenden jahres 6 wird, kann es als KANN-kind nach prüfun aufgenommen werden.
also auf euch übertragen,sarah DARF/KANN mit 5,9 in die schule. du musst sie nur anmelden. ein jahr später MUSS sie dann.
lg katkat

Vorzeitge Einschulung...

Hallo katkat,
ich danke Dir...
Das Fieber hatte wohl gestern echt mein Hirn vernebelt :-)
LG Geno

Vorzeitge Einschulung...

Hallo Geno,
oh Mann, was für ein Text...*graus*. Ich verstehe es auch so wie katkat. Ich denke in den meisten Ländern ist es mittlerweile so daß Du Kinder die bis 31.12. geboren sind auf jeden Fall, auch ohne "Prüfung", einschulen kannst. Außerdem wird der Stichtag der "Muß-Kinder" zunehmend nach hinten verschoben, bei uns in RLP auch in den nächsten 2 Jahren auf 30.8., in Berlin ist es ja schon der 31.12., also das Kalenderjahr gilt, bis 30.3. geborene Kinder können eingeschult werden.
Wir haben ja dieses Jahr Amelie auch als "Kann-Kind" eingeschult und es sind schon relativ viele, ca. 6 Kinde pro Klasse (von 27), ein Kind wurde sogar jetzt im Januar erst 6 und ist auch eingeschult worden. Ich denke der Trend wird sich in den nächsten Jahren verstärken und die Grundschulen müssen sich dementsprechend auch immer mehr auf jüngere Kinder einstellen. Bei uns ist das aber kein Problem, die Kann-Kinder kommen sehr gut mit bzw. gehören sogar zu den besseren in der Klasse. Einen Test kannst Du zwar machen, letzten Endes entscheidest Du aber als Eltern, unabhängig vom Ergebnis. Meine Erfahrung ist daß das "Muttergefühl" richtig entscheidet ob das Kind schulreif ist oder nicht. Bei uns war das allerdings erst im letzten Jahr so richtig deutlich, vorher wäre ich mir da auch nicht sicher gewesen (wg. sozialer Reife). Leona hat auch im Dezember Geb. und wird, nach jetzigem Stand, erst mit 6 in die Schule gehen (weil zu zappelig für 4 Std. stillsitzen)
Die Anmeldung an der Schule kannst Du bei einem Kann-Kind übrigens bis zum letzten Tag zurückziehen.
Gute Besserung Euch beiden!
LG Anja

Vorzeitge Einschulung...

Hallo Anja,
danke für Deine Antwort.
Schön zu hören, dass es gutgehenn kann mit "Kann-Kindern".
Wir werden auch mit dem KiGa sprechen, wie die es einschätzen, aber für uns ist es relativ klar. Sarah ist sehr energiegeladen aber auch sehr wissbegierig. Zappelig ist sie nur, wenn sie sich langweilt. Die vom KiGa haben anfänglich mit ADS um sich geworfen. Was sich aber wohl nicht bestätigt hat, unser KiA tendiert eher zum Thema Hochbegabung.
Ehrlich gesagt, für mich ist sie einfach klasse und clever und eben keine Schlaftablette :-) Nur ihre Fragen können mich manchmal an den Rand des Wahnsinns treiben, da sie überaus detailliert nachhakt.
LG Geno

Vorzeitge Einschulung...

Hallo nochmal,
für mich war die Entscheidung auch dadurch irgendwann klar, weil im KiGa m.E. für 5-6 jährige Kinder viel zu wenig geboten wird. Nichts gegen freies Spielen usw., aber viele Kinder interessieren sich eben schon lange vor dem Schuleintritt für "schulische" Dinge wie Rechnen, Lesen usw. Ich finde darauf wird im KiGa viel zu wenig eingegangen, und ich rede da noch nicht von Hochbegabung, ich halte meine Kinder für relativ normal entwickelt.
Auch Leona sagt schon manchmal daß sie sich im KiGa langweilt, sie macht bei Amelies Hausaufgaben auch schon fleißig mit, rechnet, liest usw...mal sehen wie das nächstes Jahr aussieht.
Uns wurde auch in der Grundschule gesagt, man soll auf jeden Fall auf den Rat der Erzieherinnen hören, allerdings gibt es zumindest bei uns welche die ganz klar pro frühzeitige Einschulung sind, andere sind prinzipiell dagegen, egal um welches Kind es geht. Diese schwarz-weiß-Einstellung trifft man leider häufiger an zu diesem Thema, laß dich nicht beirren und hör auf Dein Gefühl!
Ich finde es gut daß es heute möglich ist auf die unterschiedlichen Entwicklungsstände der Kinder einzugehen und den Schuleintritt flexibel anzugehen!
LG Anja
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