So, das hab ich Euch mal aus dem Steuerforum rauskopiert....
LG
Heike
Hallo,
ich habe da ewas gefunden in einem Forum.So kann man es schriftlich machen.
Ich werde es auf jeden Fall tun.Mich wundert nur eines das es keine Berichte im Fernseh gibt usw.....
Also:Von einem Bekannten bekam ich folgenden Tip:
Alle Eltern mit Anspruch auf Kindergeld sollten einen Antrag auf Kindergeld in Höhe von 265 EURO stellen; (siehe Musterantrag)
Musterantrag auf Neufestsetzung des Kindergelds
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Festsetzung des Kindergelds auf monatlich 265,- Euro pro Kind. Grund: Der bisher festgesetzte Betrag von 154,- Euro [bzw. 179,- Euro ab dem 4. Kind] reicht nicht aus, um das Existenzminimum des Kindes zu sichern.
Den Antrag auf Neufestsetzung wird Ihre Familienkasse ablehnen. Dagegen legen Sie Einspruch ein und beantragen mit Hinweis auf das BFH-Verfahren III B 176/06 (Nichtzulassungsbeschwerde) das Ruhen des Verfahrens; (siehe Muster)."
Muster für Einspruch:
gegen den o. g. Kindergeldbescheid lege ich Einspruch ein.
Die Höhe des Kindergelds ist für die Existenzsicherung des Kindes, für seine Ausbildung, Betreuung und Erziehung unzureichend. Angemessen sind 265,- Euro. Dieser Betrag entspricht der maximalen steuerlichen Entlastung, wenn das sächliche Existenzminimum eines Kindes freigestellt wäre.
In dieser Frage ist zurzeit eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BFH anhängig unter dem Aktenzeichen III B 176/06. Aus diesem Grund beantrage ich Ruhen des Verfahrens gem. § 363 Abs. 2 AO bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung.
Probieren wir es doch einfach mal aus oder?