Hi Mädels, nach online Recherchen bin ich wohl einem Verkäufer auf dem Leim gegangen ;O/ Es ging um diese Auktion hier
Nachdem ich schon am 02.06.überwiesen hatte, bekam ich am 04.06. schon die 1.Mahnung wo das Geld bliebe und am 06.06.dann die Bestätigung per Email, das Geld sei angekommen und man würde die Ware binnen 3 Tage versenden....aber nix kommt an . Auf Rückfragen per email wird nicht reagiert. Gibt man den Namen der Firma bei google ein kommt man auf eine Online-Firmen Homepage. Dann weitergeggogelt auf andere Geschädigte, die dort unter einem anderen Namen des Händlers auf ihre Ware warten ;O) Schaut mal die Bewertung... HIER
Es handelt sich dabei um die selbe Firma! Mit selben Firmensitz. Ich habe nun erstmal unter Berufung auf das BGB mit Fristsetzung per Email eine 1 Wöchige Frist zur Herausgabe der Ware gegeben. Morgen werd ich das ganze dann per Einschreiben noch einmal tun. Habe geschrieben das ich mir vorbehalte einen Mahnbescheid zu erlassen und rechtliche Schritte einzugehen.
Offensichtlich haben die auf Druck dann doch öfter geliefert. Bin echt sauer. Deshalb ja auch die Frage, ob ich mein Geld zurückbuchen kann.
Was würdet ihr tun? Was, wenn ich erfahre, dass ich doch zurückbuchen kann, DARF ich das dann auch oder muss ich dann abwarten ,da ich ja per Email eine Frist zur Herausgabe gesetzt habe? Hat jemand Erfahrung damit?
Der Witz ist, dass der Verkäufer wenn er wegen seiner Machenschaften als Betrüger bezeichnet wurde, aktiv wurde und den Käufer der ihn dann so betitelte anzeigte! Frechheit hoch 3.
Wer weiss Rat?
LG,Ina