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Teilzeitantrag abgelehnt :-((((

Gestern kamen wir aus Italien wieder und im Briefkasten liegt ein Brief von der Perso, daß mein Teilzeitantrag leider abgelehnt werden muß. :-(((

Wie soll ich das jetzt machen??? Was ich machen soll und wer mein Chef wird, ist auch nicht klar, da es meine alte Stelle nicht mehr gibt.

Verzweifelte Grüße

Annette mit Sophie, die jetzt harte Zeiten vor sich haben

Bisherige Antworten

ui, das tut mir leid für Euch -((((

Hi liebe Annette,
das ist ja blöd !!! :-(
Und da heißt es immer und überall, Mütter sollen das Recht auf Teilzeit haben und dann... sieht man kaum eine, die das nach der Rückkehr auch bekommt!!! Na "klasse".
Haben sie sich dann überhaupt begründet oder einfach abgelehnt? Wurde Dir damals Teilzeit versprochen? Kannst Du vielleicht in einer anderen Postion, wenn es Deinen Job in der Form nicht mehr gibt, weniger Stunden arbeiten?
Kommt ein Jobwechsel / eine neue Bewerbung für Dich in Frage? Ist zwar eigentlich blöd, dass man von den Unternehmen "vergrault" / zum Wechseln "gezwungen" wird, aber...
Wie auch immer drücke ich Euch die Daumen!!!!!!!!! Aber ein persönliches Gespräch mit einem Verwantwortlichen würde ich glaube ich auch suchen (auch, wenn es vielleicht nichts mehr ändern kann, ihre Gründe oder was auch immer würde ich schon formuliert haben wollen - von wegen "aus betrieblichen Gründen" und solche Standardfloskeln...!)
GGGGGGGGGGGLG und drücke Euch die Daumen, dass ihr doch noch irgendwo / notfalls eben woanders, wenn es sein MUSS - eine gute Lösung finden könnt. Es ist einfach immer blöd, wenn die AG bei der Teilzeitsache nicht mitspielen wollen :-(
Steph

ui, das tut mir leid für Euch -((((

Hallo Steph,

danke für Deine liebe Antwort. Sie haben ohne richtige Begründung abgelehnt. Ich habe ja sogar noch ein Gespräch am Mittwoch, wo es um eine Teilzeitstelle geht. Aber sie wollen sich die "Flexibilität" bewahren.

Arbeitsgerichtlich scheint mir diese Begründung nicht stichhaltig. Aber wenn man klagt, dann verdirbt man es sich sowieso.

Aber wenn man erst mal da ist, kann man wahrscheinlich mehr machen - auch wenn ich jetzt den nächsten Teilzeitantrag erst in 2 Jahren stellen kann!!!

lg, Annette

ui, das tut mir leid für Euch -((((

Hallo Annette,
ich habe das gleiche Problem. Arbeite zur Zeit Teilzeit, aber meine Stelle wird abgebaut und es gibt nur Vollzeitstellen.
Keine Ahnung wie ich das schaffen soll. Drücke Dir die Daumen d. ihr was
passendes findet bzw. irgendeine Lösung. Ich habe noch keine Ahnung wie es bei uns läuft.
lg Nina

ui, das tut mir leid für Euch -((((

Hallo Nina,

ich habe gerade erfahren, daß bei uns jemand erfolgreich geklagt hat und daß deshalb andere auch Teilzeitanträge genehmigt wurden.

Ich denke, wenn es mit meinem Gespräch nicht klappt, werde ich klagen. Ich sehe da gute Chancen zu gewinnen.

Denn Vollzeit arbeiten will ich nicht und arbeiten muß ich. Auch wenn es hart wird, so ohne Kampf gebe ich das nicht auf.

Inzwischen kämpferische Grüße

Annette

ui, das tut mir leid für Euch -((((

Hallo Annette,
das ist eine gute Einstellung. Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Hoffe das ich auch ein Licht am Tunnel mal sehe. Kann es mir zur Zeit noch
nicht vorstellen Ganztags zuarbeiten.
Nun ja irgendwie geht es immer weiter.
lg Nina

ui, das tut mir leid für Euch -((((

Hallo Annette,

du solltest wirklich darum kämpfen! Es gibt nämlich extra ein Gesetz, dass der Arbeitgeber Teilzeitarbeit möglich machen muss:

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)

§ 8 Verringerung der Arbeitszeit


(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.


(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.


(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.


(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines
solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren...

Lass dich von einem Anwalt beraten!

LG Marion

ui, das tut mir leid für Euch -((((

Hallo Marion,

wie ich von einer Kollegin erfahren habe, die seit März 50% arbeitet, hat wohl jemand erfolgreich geklagt.

Das Gesetz kann ich nun auch schon fast auswendig... ;-)

Sollte sich also nicht noch etwas ergeben, dann gehe ich auf jeden Fall zum Anwalt!

Danke und lg,

Annette

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