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Selbständig als Kleingewerbetreibende?

Hallo Ihr Lieben,
ich weiß nicht, wo ich Infos dazu bekommen kann, deshalb meine Frage an Euch:
Ich bin angestellt in Teilzeit (30 Std.). Unser Hausmeister im Mietshaus soll gekündigt werden und mein Vermieter wäre einverstanden, wenn ich die Hausreinigung übernehmen würde. Um die Kosten aber auf alle Mieter umlegen zu können, muss er eine Rechnung an jemanden stellen. Ich habe niemanden, der das für mich übernehmen könnte und meine mich zu erinnern, dass man sich trotz Festanstellung (die ich nicht aufgebe) selbständig machen kann auf Basis wie 400 ?-Job.
Kennt sich da jemand aus oder weiß, wo ich mich schlau machen kann?
Vielen Dank für Antworten.
winke
misspluesch
Bisherige Antworten

Hmm da müsste doch das AA Rat wissen?! LG

Selbständig als Kleingewerbetreibende?

Huhu Plüschi,
Du neuerdings seltener Glanz in dieser Hütte! *g*
Wo genau vermutest Du denn das Problem? Meistens ist das doch nur arbeitsrechtlich eins, wenn man sich eine Nebentätigkeit (dazu gehört natürlich auch das eigene Gewerbe) vom AG genehmigen lassen muss. Ansonsten interessiert es doch eigentlich nur das Finanzamt, dass Du Dein Gewerbe ordentlich anmeldest und Steuern bezahlst. Oder hab ich vielleicht die Frage am Ende gar nicht richtig verstanden? Könnte sein, mein Gehirn hängt heute ständig *grmpf*.
GLG Eva

Selbständig als Kleingewerbetreibende?

Als Kleinunternehmer braucht gar keine Steuern bezahlen. Wir haben die letzten Jahre immer das wieder bekommen was wir ausgerechnet haben. Mein Gewerbe eingerechnet hat trotz Gewinn kaum Unterschied gemacht.
Mandy

Selbständig als Kleingewerbetreibende?

hallo Mandy, dass ist soo nicht ganz richtig, als Kleinunternehmer muß man nur keine Umsatzsteuer abführen..aber trotzdem wird der Gewinn ganz normal versteuert...bzw. zählt zum Familieneinkommen drauf. Grüßle Jacqui

Selbständig als Kleingewerbetreibende?

ja, aber wegen ab und zu mal reinigen, wird sie doch nicht so viel verdienen und andere Jobs mit wenig Einkommen werden ja auch nicht versteuert.
Mandy

800,- ? Gewinn im Jahr sind steuerfrei

Huhu,

was darüber hinaus als Gewinn ausgewiesen wird wird ganz normal für die Einkommenste7rberechnung mit herangezogen.

Jacqui hat also Recht. Die Kleinunternehmenschaft betrifft bestimmte Bereiche wie Umsatzsteuer, wobei ich persönlich da kein Fan von bin, weil mann dann auch keine Vorsteuer abziehen kann. Andererseits muss man keine USTVA machen. Dann gibt es weniger strengen Vorschriften für die Buchführung.

Auskunft gibt das Gewerbeamt oder Finanzamt, AA hat damit nix am Hut.

Wichtig noch: viele Arbeitgeber wollen keine Nebentätigkeiten bzw. möchten informiert werden (steht meist im Arbeitsvertrag), kläre das also vorher ab. Sollte aber keinr Problemem geben, da Du ja nur ein paar Std. arbeiten möchtest.

LG

Anja

Selbständig als Kleingewerbetreibende?

Ja klar kannst du das. Ich bin auch selbständig trotz Elternzeit gewesen, trotz Arbeitslosigkeit und auch mein "vielleicht" neuer AG hat nichts dagegen.
Man liest so wenig von dir- was is`n los?
Mandy

Selbständig als Kleingewerbetreibende?

Hi Tina,

warum nur auf 400 Euro Basis?

Wenn dein Arbeitgeber nichts dagegen hat, kannst du mit deinem eigenen Gewerbe soviel verdienen wie du willst, wenn ich mich nicht täusche. Nur dein AG muss halt einverstanden sein, dass du deine Arbeitskraft noch wo anders reinsteckst.

Wenn ich mich doch täusche, dann belehrt mich eines besseren. Dann hab ich ein Problem *lol*

Lieben Gruß

Nici

Hast absolut Recht! LG

noch was

Huhu,

hab' ja schon oben was geschrieben, hätte auch noch ein paar Tipps für Dich als Kleingewerbetreibende, wenn Du es machen willst, hast Du meinr Mail-Addi noch? Dann quatsch mich nochmal an, wenn es spruchreif ist, ein paar Sachen solltest Du noch beachten, wrnn Du ein Gewerbe anmeldest! Hatte 10 Jahre ein kleines Gewerbe, was ich jetzt aber abgemeldet habe.

LG

Anja

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