Hallo,
nachdem ich weiterhin an unserer Steuererklärung für 2006 sitze, hier die nächste Frage:
Stimmt es, dass ab 2006 Kindergartenkosten auch absetzbar sind, wenn bei verheirateten Eltern nur ein Elternteil arbeitet?
Das habe ich bei "regierung online" gefunden:
Auch Einverdiener-Familien werden gefördert
Paare, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, können künftig Kinderbetreuungskosten für Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr von der Steuer absetzen. Für sie gilt dieselbe Rechengrundlage.
In dieser Altersgruppe ist der allgemeine Kindergartenbesuch im Rahmen des Rechtsanspruches gesellschaftlich erwünscht. Kindergartenkosten sind daher nicht vermeidbar. Im Steuergesetz werden diese Kosten als Sonderausgaben berücksichtigt.
LG Katrin