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Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

*grummelgrummelgrummel*
Mann ich weiß nicht was ich machen soll. Einerseit bin ich geneigt, denen die 30 Euro zu überweisen, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Wenn ich doch wenigstens nicht meine richtige Anschrift angegeben hätte *grummelgrummelgrummel*.
Es ist soooo müßig, darüber zu lesen bzw. sich zu informieren, denn mal liest total unterschiedliche Meinungen.
Die einen sagen, man soll bloß nicht überweisen, weil sich diese Firma doch nicht mit hunderten (tausenden - naja - ganz vielen *kicher*) von nicht Zahlenden anlegen und alle verklagen würde.
Die anderen geben in totalem Fachchinesich Anweisungen, wie man sich bisher korrekt verhalten haben muß und ich glaub da hab ich schon formulierungstechnisch einiges falsch gemacht.
Wieder andere sagen, daß die rein rechtlich nichts Falsches gemacht haben - strenggenommen - und man verpflichtet ist zu zahlen.
Ach mensch - was mach ich denn nun *grübel*
GLG
Tina
Bisherige Antworten

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Hi Tina,
nicht zahlen.
Ganz einfach.
Am einfachsten ist es mit einer Verbaucherzentrale Kontakt aufnehmen und die regeln das. Dann meldet sich die Firma nie wieder bei dir.
LG Steffi

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Huhu!
Auch wenn ich mich schon falsch verhalten habe? Man hätte nämlich innerhalb einer bestimmten Zeit Widerspruch per Einschreiben einlegen müssen, das hab ich nicht getan...
LG
Tina

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

du hast die 1.rechnung/ mahnung per post oder email bekommen?
oder als einschreiben? dann können sie dir z.b gar nix nachweisen, dass du kenntnis bekommen hast und z.b. jetzt erst auf die 2. mahnung reagierst.

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Huhu!
Also Rechnung und jetzt die 1. Mahnung gingen beide per email ein.
Aber ich sehe gerade, daß die Hilfe bei einer Verbraucherzentrale auch 15 Euro kostet - nicht daß es da nachher noch teuerer wird und ich im Endeffekt billiger davonkomme, wenn ich jetzt die Rechnung zahle...
Ach ist das dämlich alles *grummel*
LG und Danke
Tina

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

pass auf, ganz einfach.
du schreibst denen heute ein einschreiben mit bezug auf die 1. mahnung.
gib mir mal den namen der firma bitte, geht auch per mn.
ich sag dir dann was du reinschreiben musst.
lg steffi

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

hier ist der musterbrief, den auch unsere verbraucherzentrale ausgegeben hat:
Kunden Nr.:
Mahnungs Nr.:
x-Stadt, den 26. Juli 2006
Betreff:
Anfechtung des Vertrages gemäß § 119 und § 123 BGB
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
Widerruf gemäß § 355 BGB
Sehr geehrten Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom ... Juli 2006 angeführten Vertrag. Der Umstand, daß auf www.lebenserwartung.de der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.
Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.
Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht teilt auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, das bereits mehrfach von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik befaßt wurde.
In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.
Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB?s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer ?ausdrücklichen Zustimmung? oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,wie z. B. ?Downloaden bestimmter Inhalte?, erforderlich.
Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.
Hochachtungsvoll

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Das SChreiben würde ich schicken, wenn sie mir per Post was senden...aber nicht bei REchnung per MAil.
Grüßle Jacqui

Aber ich war ja noch dämlich dabei *grummel*

Huhu Ihr!
Ich frage mich nur gerade, ob das mit der Widerrufspflicht wirklich okay ist, denn ich HABE ja auf die erste Mail reagiert und eine kurze Mail zurückgeschrieben, daß meine minderjährige Tochter das wohl ausgefüllt haben muß, sie uns nicht weiter belästigen sollen da sonst Anwalt usw.... Also haben die ja schon was in der Hand, daß ich den ersten Schrieb gekriegt haben muß *mistblöder*... Ich sag ja - ich hab mich von Anfang an falsch verhalten.
Aber ich werde den Brief von Steffi trotzdem absenden - vielleicht hab ich ja dann Ruh.
LG
Tina

Re: Aber ich war ja noch dämlich dabei *grummel*

Nun ja entweder abwarten und nix tun, oder steffis brief hinschicken. Der klingt echt gut und furchteinflößend.
Solche Firmen hoffen glaub ich, das viele Angst haben und lieber zahlen- ich bin eigentlich auch so eine.
Das versteckte kleingedruckte kann denen aber auch zur Falle werden, das ich nämlich nicht erlaubt.
Im Notfall würd ich erst dann zahlen, wenn eine Mahnung per Post ins Haus flattert.
Mandy

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Huhu Steffi!
War gerade noch einkaufen und habs nicht früher gelesen. Mensch Du bist ein SCHATZ!
Vielen Dank und LG
Tina

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Hallo,
ich habe ja mit denen das gleiche problem wie tina. ich habe am test mit
gemacht und dann wurde mir einmal pder mail gemahnt und nun zwei mal per
rechtsanwalt aus osnabrück einmal hat der rechtsanwalt per brief gemahnt.
denkst du das klappt auch noch in meinem fall?
GLG däni

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

logo,
laut aller geschädigten aus dem netz kam es noch nie zu einem ger. mahnverfahren.
also los.
lg steffi

DANKE und LG

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Liebste Tina,
sieh es als Lehrgeld. Gib niemandem deine Adresse, der sie nicht wirklich braucht.
Aber bevor du das Geld diesen Gaunern in den Rachen schmeisst, überweist du es doch lieber einem guten Zweck, nämlich der Verbraucherzentrale.
Ich würde ja lieber 300 Euro der Verbraucherzentrale als 30 Euro solchen Fieslingen zahlen. Nix, keinen Cent würden die bekommen. Aus Prinzip nicht.
lg Pingu

nichts machen...

...solange die per Email mahnen....passiert dir schon mal gleich gar nichts!!!!!!!
Bleib ruhig und überweise dort nichts hin und schreibe auch gar nichts zurück.
Dir passiert nichts.....ich könnte Brief & Siegel darauf schwören ;-) Grüßle Jacqui

dem schließ ich mich an

wenn die dich nur per Mail belästigen - würd ich Null drauf reagieren.
Ich würde auf ein Schreiber per Post warten - die Mail kann doch von jedem kommen.
Du hast doch sicherlich nicht mal ne Telefonnummer an die man sich wenden kann.
So ne Mail mit erster Mahnung klingt vielleicht hart - aber sollte auf dich keine wirkung zeigen. Du brichst in Panik aus - lass das - da kommt mit Sicherheit noch ne 2. und 3. Mahnung und ne Ankündigung vom Mahnbescheid - na sollen die mal machen - aber erst wenn dir der Mahnbescheid ins Haus flattert (und das wird nicht kommen) würd ich reagieren und zwar auf dem Teil Widerspruch ankreuzen und zurückschicken - damit müssen die dann erst mal Klage einreichen ........ und und und .... Das werden die alles nicht machen - ganz sicher !!!! Es ist nun mal Betrug und damit kommen sie vor keinem Gericht durch - die werden sich hüten den gerichtlichen Weg anzustreben.
LG anja

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

HI Tina, ich würde gar nichts machen. Die können dir nicht beweisen, dass du jemals ein einziges Mail von denen erhalten hast! Überweise auf keinen Fall, damit hast du dann genau das gemacht, was all die Gauner beabsichtigen: Einschüchtern, dann zahlen die Ahnungslosen. Sollen die dich doch wegen 30 Euro vor Gericht ziehen *kaputtlach*. Kein Gericht der Welt eröffnet ein Verfahren wegen 30 mies ergaunerten Euro! LG Sally

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Hi sally,
das ist leider nicht korrekt !
Du kannst schon für 1EUR einen Titel erwirken. Wenn der Gegener versäumt Wiederspruch einzulegen ist das heutzutage alles kein Problem mehr.
Die Anträge werden elektronisch bearbeitet und unterliegen keiner Prüfung.
Nichts desto trotz würde ich auch nicht zahlen sondern abwarten.
Die werden wahrscheinlich kein gerichtliches Verfahren machen da dieses Kosten in Höhe von EUR 17,50 bei diesem Betrag verursacht.
LG Dani

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

HI dani, mag sein. Aber ein Gericht lacht sich doch kaputt, wenn jemand wegen 30 ergaunerten euro einen Richter beansprucht!! Ich würde den Spieß umdrehen und denen einen Rechtsanwalt auf den Hals hetzen.
LG Sally

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Huhu Ihr!
Gibt es nicht sowas wie "Massenklagen" oder so? Also Massenabfertigung vor Gericht *dummfrag*?
Die haben doch tausende von Fällen vorliegen - können die das irgendwie zu einer Sammel-Anklage oder so zusammenfassen?
Sorry - hab wirklich keine Ahnung in dem Metier...
LG
Tina

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Hallo Tina (und Sellie)
also heutzutage läuft das so ab.
Du gehst in die Buchhandlung und holst ein Formular oder du machst es direkt elektronisch.
Füllst alles aus und ab geht es zum zustänidgen Gericht. Wenn Du Tina eine Klage einreichst zb zum Amtsgericht nach Hagen. Da wird erstmal nix geprüft oder begutachtet. Das geht rein elektronisch. Bei dem Formular wird das eingescannt und schon geht der Mahnbescheid ab zum Empfänger. Wenn derjenige nicht reagiert (also Einspruch einlegt) wird nach 14 Tagen der Vollstreckungsbescheid beantragt und auch verschickt. Auch das sieht kein Richter oder ähnliches. Geht wieder kein Einspruch ein ist das Urteil nach weiten 14 Tagen vollstreckbar und man kann sofort einen Gerichtsvollzieher loschicken ohne das die ganze Sache jemals ein Richter oder eine andere Person gesehen hat.
ALSO IMMER WIEDERSPRUCH EINLEGEN WENN SCHREIBEN VOM GERICHT KOMMEN UND NICHT EINFACH WEGLEGEN. Es sei denn die Forderung ist berechtigt.
Wir Wiederspruch eingelegt dann muss die Gegenpartei Klage einreichen und erst dann würde ein Richter es sehen.
Es gibt keine Grenzen ab welchem Betrag man einen Mahnbescheid beantragen kann. Die Kosten dafür fangen bei EUR 17,50 an und richten sich nach Höhe der Forderung.
Ich denke also das die keinen Mahnbescheid beantragen werden da die die Kosten nicht eingehen werden. Da die ja davon ausgehen müssen das man dann Wiederspruch einlegt und das die Angelegenheit dann weit aus teuerer wird als die 30 EUR. Die legen es darauf an das man aus schlechtem Gewissen oä bezahlt. Wenn nur 50% der angeschriebenen bezahlt dann haben die schon ein gutes Geschäft gemacht.
Tina ich würde entweder den Brief von Steffi schreiben oder die Emails einfach ignorieren. Lass dich bloß nicht drauf ein zu zahlen.
LG Dani
ps. mein wissen habe ich daher das ich seit 13 Jahren im Inkassobüro arbeite.

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Hallo Dani!
Danke für die ausführliche Erklärung. Also soll ich den Widerspruch JETZT schon einlegen nach der ersten Mahnung oder soll ich lieber abwarten, ob wirklich was von einem Gericht kommt?
LG
Tina

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Hi Tina,
ich denke ich würde warten.
LG Dani

bitte auch lesen!

Hallo Dani,
also bei mir hat sich ein rechtsanwalt per post brief gemeldet aus osnabrück
und in einer zweiten mail wie angeführt folgendes verlauten lassen.
Sehr geehrte/r Herr/Frau
Sie haben unsere Dienstleistung auf www.lebenserwartung.de bestellt, aber
die offene Forderung noch nicht beglichen.
Durch die Auslösung über Ihre E-Mail- und IP-Adresse ist die Bestellung
eindeutig nachweisbar.
Da Sie durch die Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns
eingegangen sind, erhalten Sie diese offizielle Mahnung.
Lebenserwartungs-Test - 25,86 Euro, zzgl. 16% Mwst, 30 Euro
Verzugspauschale/Mahnkosten 3 Euro
-----------------------------------------------------------
Zur Erläuterung:
Beachten Sie bitte die von Ihnen akzeptierten AGB. Dort heißt es: "Der Nutzer
ist zur Entrichtung des
einmalige Nutzungsentgelts von 30 Euro verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist
in diesem Betrag enthalten.
Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter
Abbedingung von §614, BGB,
sofort mit Vertragsschluss fällig." Sollten Sie die offene Forderung bis zum
31.07.2006 nicht
begleichen, geraten Sie gemäß §§ 286 ff. BGB in Verzug. Uns steht nunmehr
die Erhebung der Klage auf die
Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren zu.
Haben Sie bitte Verständnis dafür,
dass auch wir betriebswirtschaftlich rationell handeln müssen.
Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor
hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren
durch unser Inkassounternehmen und unsere Anwaltskanzlei bewahrt.
Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten
zu vermeiden.
Kontoinhaber: VitaActive LTD
Kontonummer: 202583100
Bankleitzahl: 25040066
Bankinstitut: Commerzbank Lehrte
IBAN: DE41 2504 0066 0202 5831 00
BIC: COBADEFF137
Verwendungszweck: Mahnung M1VA-125679, Kdnr. LEBEN-9731
Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format.
Hochachtungsvoll
Ihr Lebenserwartung.de-Team
*************************************************************
Supportanfragen senden Sie bitte an [email protected]
Telefonischen Support erhalten sie unter +49 180 5335011-720*
* = Werktags 9:00 bis 17:00 Uhr. 12 Cent/Min aus dem Festnetz der
Deutschen Telekom
*************************************************************
m1va-125679.pdf
kann ich es dann auch noch tun? wird ja sicher noch schwerer durch die
internationalität oder?
danke und liebe grüsse
däni

Re: bitte auch lesen!

Däni, keine Panik...und bloß nicht da melden.
Ok, du bist aus der SChweiz, da hast du eh erst einmal nichts zu befürchten.
Also nicht melden und gut ist...da passiert nichts weiter.
Grüßle Jacqui

Re: bitte auch lesen!

Hi Däni,
also ich denke da du nicht in Deutschland wohnst wird es noch schwieriger das Geld bei dir einzutreiben. Da er einen internationalen Titel gegen dich bräuchte.
Ich denke das sind lehre Drohungen. Ist der Anwalt wirklich einAnwalt und in der Anwaltskammer eingetragen ??
LG Dani

Re: bitte auch lesen!

Hallo Däni!
Lies mal ein paar Postings höher den Musterbrief von Steffi! Da wird einiges klar!
Wenn eine Dienstleistung was kostet, muß das DEUTLICH auf der Internetseite vermerkt sein und nicht in irgendwelchen kleingedruckten Geschäftsbedingungen. Das ist nicht rechtens. Wir haben ja im Glauben teilgenommen, daß es kostenlos sei.
Außerdem bin ich inzwischen auch der Ansicht, daß die NIEMALS klagen werden - die müßten ja zu tausenden vors Gericht!
LG
Tina

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Huhu Tina, selbst wenn sich noch , sorry winniwulson, Inkassofritzen bei dir melden sollten und nach 3 weiteren Schreiben, deren dazugehöriger Abzockanwalt..brauchst du dich immer noch nicht rühren. Denn wenn du dich meldest, evtl. ein SChuldanerkenntnis unterschreibst, DANN hast du verloren.
Warte ab, ob jemals ein Mahnbescheid vom Gericht deswegen kommt (ich wette zu 99,9 % kommt da keiner) dann Widerspruch einlegen..solange da keiner kommt,werden die Gebühren zwar von mal zu mal vieeeeeeel höher mit "Haste-nicht-gesehen-wir-erfinden-neue-Kosten-Posten"...aber passieren tut dir nichts.
Grüßle Jacqui

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Hihi Jacqui,
kein Thema, damit kann ich umgehen, ich arbeite zum Glück bei einem seriösen Unternehmen und wir würden solchen Fälle garnicht bearbeiten.
Ich würde auch sagen AUSSITZEN und auf keinen Fall melden.
Erst wenn was wirklich gerichtliches kommt melden.
LG Dani

Danke - so werde ich es machen! GLG

Jetzt auch noch ich :-). Ganz eindeutig:

Nicht zahlen, nicht rühren!
Die verdienen Ihr Geld damit, Leute wie Dich zu verunsichern und so zum Zahlen zu bewegen (und das garantiert mit Erfolg, siehste ja an Dir). Es mag ja sein, dass die die Sache rein theoretisch erfolgreich vor Gericht klären lassen könnten (ich weiß jetzt nicht mehr genau, wie Du da reingeraten bist, deshalb kann ich mir da jetzt keine Meinung zu erlauben ;-)), aber Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die daran tatsächlich interessiert sind. NIE IM LEBEN. Stell Dich einfach tot, dann nerven die jetzt noch ne Runde rum, und dann ist irgendwann wieder gut.
GLG Eva, die, wie schonmal geschrieben, u.a. ihr Geld damit verdient, anderen Leuten beim "Totstellen" das Händchen zu halten *hihi*

Re: Jetzt auch noch ich :-). Ganz eindeutig:

Danke ;-)
GLG
Tina - schon wieder beruhigt ;-)

Re: Scheibenhonig - MAHNUNG von Lebenserwartung

Hallo Tina
Gar nicht auf die mails reagieren. Schau mal in mein Profil da ist ein link da kommst Du nach BIZZ. Da haben auch viele geschrieben das sie darauf reingefallen sind. Da ist auch ein Filmchen vom "Fass ohne Boden" da sagt auch eine von der Verbraucherzentrale Wiederspruch einlegen und nicht zahlen.
Liebe Grüße Martina
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