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Rechtsstaat Deuschland

Hi,
mir wurde ja Ende August der Außenspiegel abgefahren. Schadenhöhe inkl. Notreparatur lag bei ca. 400 Euro (war halt elektrisch und lackiert). Jedenfalls gab's 2 unabhängige Zeugen der Tat, die den Unfallverursacher bei der Polizei angezeigt haben. Heute kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Hannover, dass das Verfahren eingestellt wurde wegen Geringfügigkeit (!!!!). "Auch das öffentliche Interesse gebietet es nicht, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen". Ja bitte, geht's noch??????
Ich hab nicht übel Lust mit einem Hammer bei ihm vorbei zu fahren und mich an seinem Außenspiegel zu vergehen. Eine Strafe hab ich doch wohl nicht zu erwarten - ist ja geringfügig. Und zum Vergleich: Ebenfalls im August hat mein Mann angeblich ein Stopp-Schild überfahren, woraufhin ein Bußgeldbescheid in Höhe von 10 Euro zugestellt wurde. Mein Mann hat Einspruch eingelegt, weil er sagt, er hat an dem Stopp-Schild vorschriftsmäßig gehalten. Folge war, dass eine Gerichtsverhandlung angesetzt wurde - wegen 10 Euro!!! DAS war der Staatsanwaltschaft Hannover nicht zu geringfügig - 400 Euro sind es aber???
Mir ist schon klar, dass es sehr viel höhere Schäden gibt, aber für mich sind 400 Euro keineswegs geringfügig :-(
Ich könnte in die Tischplatte beißen. So ein doofer Ar***
LG Denise
Bisherige Antworten

Rechtsstaat Deuschland

Hallo Denise,

wie? Der Schädiger ist bekannt, aber muß den Schaden nicht bezahlen???

Das wäre doch fast etwas, was das Fernsehen interessieren könnte, speziell im Kontrast zu den 10 EUR Deines Mannes - eigentlich finde ich es blöd, mit sowas an die Medien heranzutreten, aber das darf ja nicht sein!

LG Katrin

Rechtsstaat Deuschland

Hi,
wir gehen jetzt zum Anwalt. Unsere Rechtsschutzversicherung hat auch gesagt, dass sie das übernimmt. Mal sehen, ob wir noch irgendwas reißen können :-(
LG Denise

Ich glaube, Du regst Dich umsonst auf! :-)

Hallo Denise,
eingestellt wurde doch wahrscheinlich ein Strafverfahren (Sachbeschädigung, denke ich), das hat aber nichts mit der zivilrechtlichen Seite - also Deinem Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher - zu tun. Die Staatsanwaltschaft klärt nicht, ob Du Geld bekommst ;-).
Und das, was bei Deinem Mann damals gelaufen ist, ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, also nochmal etwas Anderes.
GLG Eva

Ich glaube, Du regst Dich umsonst auf! :-)

Huhu!
Na ja, "umsonst" aufregen ist für mich was anderes;-) Tatvorwurf ist Unfallflucht. Und ich hab das Schreiben auch so verstanden, also dass die Sache nur nicht vor Gericht geklärt wird und nicht, dass wir jetzt Pech gehabt haben, während mein Mann der Meinung war, die Sache wäre gegessen und der käme ungeschoren davon. Und aufregen tue ich mich trotzdem, denn aus dem Schreiben geht nicht hervor, ob die Schuld geklärt ist. Wer soll's denn jetzt klären, wenn nicht die?
Das mit der Brieftasche war natürlich nur Gelaber, aber für mich ist das schon kriminelles Verhalten mit dem Außenspiegel. Klar ist der aus Versehen gegen meinen Spiegel gefahren - keine Frage. Kann auch mal passieren - ich hab's auch schon geschafft. Aber weiterzufahren ist nunmal kriminell und dann auch noch trotz Zeugen konsequent zu behaupten, man wäre es nicht gewesen.
Und anscheinend ist es auch Ermessenssache, ob das Ganze vor Gericht kommt oder nicht. Eine Freundin vor mir ist vor Jahren wegen einem geringeren Schaden vor Gericht gelandet und hat auch noch ein Fahrverbot kassiert.
LG Denise

Ich glaube, Du regst Dich umsonst auf! :-)

Huhu Denise,
ich nochmal :-)
Das, was jetzt erstmal nicht vor Gericht geklärt wird, ist aber doch immer noch nur die Strafsache. Der Typ kommt natürlich insofern "ungeschoren" davon, als er nicht bestraft wird. Aber von einer Gerichtsentscheidung, in der er verurteilt würde diese oder jene Geldstrafe zu zahlen, hättet Ihr ja auch nix, außer vielleicht Genugtuung ;-)
Die Frage, ob er für den Schaden aufkommen muss, ist halt eine zivilrechtliche - und wenn er freiwillig nicht zahlt, müsst Ihr ihn verklagen und dann landet das Ganze (natürlich unter einem anderen Gesichtspunkt) doch vor Gericht. Wenn es zwei unabhängige Zeugen dafür gibt, dass er Dir den Spiegel abgefahren hat, wird das Zivilgericht schon feststellen, dass er der Schadensverursacher ist. Ihr seid daher nicht schlechter gestellt, weil die StA die Ermittlungen einstellt, die entscheiden nach ganz anderen Kriterien, ob eine Strafsache zur Anklage kommt oder nicht.
Meine Bemerkung von wegen "umsonst aufregen" war im übrigen nur darauf bezogen, dass ich Dein Ausgangsposting so verstanden hatte, dass Du jetzt denkst, dass der GAR NICHTS zahlen muss - und das stimmt ja nicht. Aber wenn er wegen seines unerlaubten Entfernens bestraft worden wäre, hättet Ihr umgekehrt für Euren Spiegel zuallererst einmal auch kein Geld gesehen, weil im Strafverfahren darüber ja gar nicht entschieden wird - so war das bloß gemeint, ich wollte Dich eigentlich wegen der 400 Euro beruhigen ;-)
GLG Eva

Ich glaube, Du regst Dich umsonst auf! :-)

Ach so, ob so eine Tat angeklagt wird bzw. ob jemand wegen sowas bestraft wird, ist übrigens tatsächlich "Ermessenssache". Ich bin jetzt kein Strafrechtler, aber wenn ich das aus grauer Vorzeit noch richtig in Erinnerung habe, KANN (also nicht "muss") das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von der Strafe absehen, und unter denselben Voraussetzungen kann die StA von einer Anklage absehen, müsste irgendwo in § 142 StGB geregelt sein.
Boah, nee, ich sollte wieder zu meinen eigenen Rechtsgebieten zurückkehren, die sind auch nicht so aufregend *lach*
GLG Eva

Ich glaube, Du regst Dich umsonst auf! :-)

Hi,
Danke für die Erklärungen. Als Laie ist das alles echt schwer zu verstehen und man steht da erst mal wie der Ochs' vorm Scheunentor. Die sind ja auch nicht in der Lage, normal zu schreiben, da steht da so ein Geschwafel von wegen "Das öffentliche Interesse gebietet es nicht, den Fall gerichtlich klären zu lassen" und Blabla. Na ja, lassen wir uns überraschen ;o)
Gruß
Denise

Rechtsstaat Deuschland

huhu,
ich würd dort mal anrufen und fragen ob das ein versehen ist oder ob die das ernst meinen.......kann doch nicht sein...hallo?dann schlag ich mal eben bei nachbars die fenster ein,klau der bankfrau die brieftasche usw...kostet doch alles nicht viel
haben die die rechnung vor liegen?also wissen die das der spiegel schrott ist oder denken die der hatte nur ne schramme????
liebe grüße petra

Rechtsstaat Deuschland

Hi,
ja, mach das mal! So kommt man leicht an Geld Dir passiert nichts, echt nicht - doch nicht wegen so Kleinigkeiten. Achte halt drauf, dass die Brieftasche nicht von Armani ist o.ä. dann kann Dir nix passieren ;o)!
Ja, die haben die Rechnung von der Notreparatur und den Kostenvoranschlag vorliegen. Aber vermutlich ist der Unfallverursacher extrem charmant oder was?
Wir übergeben das unseren Anwalt - die Rechtsschutzversicherung übernimmt das. In dem Schreiben steht, dass wir zivilrechtliche Schritte vornehmen können, sie jedoch selbst gesondert geltend machen müssen. Heißt wohl: Seht zu, wie Ihr Eucher Geld bekommt, hm???
LG Denise *aufdersuchenacheinemgeldesel*

Rechtsstaat Deuschland

Ich nochmal, nach einer kurzen Verschnaufpause ;-)
-->Wir übergeben das unseren Anwalt - die Rechtsschutzversicherung übernimmt das. In dem Schreiben steht, dass wir zivilrechtliche Schritte vornehmen können, sie jedoch selbst gesondert geltend machen müssen. Heißt wohl: Seht zu, wie Ihr Eucher Geld bekommt, hm???
Ja, genau das heißt es. Mädels, die Staatsanwaltschaft ist NIE für die zivilrechtlichen Ansprüche zuständig. Selbst wenn das Verfahren NICHT eingestellt worden wäre, hättest Du auf dieser Grundlage kein Geld gesehen.
Und den Brieftaschenklau wollt Ihr doch nicht ernsthaft damit vergleichen, dass jemand aus Versehen einen Autospiegel abfährt, oder?! So rein strafrechtlich gesehen, meine ich jetzt?! ;-)
GLG Eva

Och, Denise, das ist doch harmlos......

Huhu,

ich wurde vor Gericht verknackt (1998 war das, 125,- DM und 3 Punkte) für Rechts überholen, weil ich es geschafft hatte, im Kolonnenverkehr (alle etwa Tempo 80) mit einem blauen Hyundai Pony (60 PS) in rasendem Tempo eine Zivilstreife rechts überholt zu haben, dass die nicht mehr in der Lage waren, ihr Video einzuschalten (braucht 3 Sek. zum Starten). Interessant war auch, dass es lt. Polizist, der ausgesagt hatte, ein weißer (!) Wagen war, der rechts überholt hat, meiner war aber hellblau. Die Richterin meinte nur: "Man darf nicht rechts überholen, Sie haben keine Chance, sehen Sie das doch ein."

Muss denn der jetzt Deinen Schaden nicht bezahlen oder wie?

LG
Anja

Boah, Anja, Du Verbrecherin!!! ;-) LG

Hallo Anja,

heute wurde ich tatsächlich rechts überholt, von einem Daimler-Fahrer, der hinter mir rangerast kam, nicht warten wollte bis ich Platz mache (ich hatte 100 auf dem Tacho auf einer Tempo-100 Straße), es war eine Mini-Lücke, der A.... ist rechts eingeschert, und mir vorbeigerast und knapp vor mir wieder eingeschert... an der nächsten Ampel war ich wieder direkt hinter ihm.... Idiot!

Was Du da schilderst, v.a. die Richterin, läßt mich erschauern!

LG Katrin

Och, Denise, das ist doch harmlos......

Hi,
Boah, Du Raserin!!!! Hoffentlich musstest Du wenigstens Deinen Führerschein abgeben ;-)?
die Erfahrung haben wir auch gemacht: Hat die Polizei dich am Hacken, kannst Du es abhaken! Wehren bringt eh nichts. Die haben ja immer ihre Zeugen dabei (die natürlich immer alles genau gesehen haben, ist ja klar) und wenn man Mucken macht, wird sofort ein Gerichtstermin einberufen. Hat mein Mann jetzt zum 2. mal gehabt. Der angebliche Zeuge (der 2. Polizist) hat übrigens währenddessen weitere Autos kontrolliert und stand mit dem Rücken zu meinem Mann. Wurde aber natürlich als Zeuge angegeben, obwohl er definitiv nicht gesehen hat, ob mein Mann am Stopp-Schild gehalten hat oder nicht. Ach es ist doch echt zum ko*** :-( *hmpf*
Weiß nicht, ob der irgendwas zahlen muss. Wir übergeben das jetzt unseren Anwalt. Die Rechtsschutzversicherung zahlt das!
LG Denise
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