Putzfrau
an diejeniegen, die eine haben (und sich glücklich schätzen können *g*), was zahlt Ihr ihnen?
Danke und lg, Kathrin
Putzfrau
Putzfrau
Hallo,
ich Arbeite selbst als Putze, auch Perle genannt und bekomme 8,50 €. Ich find gut ;O)
LG Cindy
Putzfrau
muß man das irgendwo angeben wegen dem Verdienst?
LG, Kathrin
Putzfrau
Hallo Kathrin,
wie meinst Du das mit dem Angeben?
Muss ja nicht jeder wissen ;O)
LG Cindy
Putzfrau
LG, Kathrin
Putzfrau
Hallo Kathrin,
bei mir ist es noch nicht gemeldet, da es zuuuu wenig ist, wenn es mehr wird, wird es gemeldet, aber unter 150 muss man ja keine Abgaben zahlen, oder doch? Dann lass ich es schnell melden.
LG Cindy
Putzfrau
Das ist ganz einfach - unter zwei Voraussetzungen. Erstens: Sie ist Deutsche oder hat eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Zweitens: Sie verdient nicht mehr als 400 Euro im Monat und hat damit nur einen so genannten Minijob. Privatleute müssen ihre Minijobber - das kann auch der Gärtner oder der regelmäßige Babysitter sein - per "Haushaltsscheck" anmelden. So heißt ein Formular, das es bei der Minijob-Zentrale gibt. Eingetragen werden müssen Name und Adresse des Arbeitgebers sowie des Minijobbers, die Dauer der Beschäftigung und der vereinbarte Lohn. Arbeitgeber und Minijobber müssen unterschreiben. Die Minijob-Zentrale berechnet alle fälligen Abgaben - gesetzliche Unfallversicherung, Sozialversicherungsbeiträge, eventuell anfallende Steuern - und zieht sie per Lastschriftverfahren zweimal im Jahr vom Arbeitgeber ein.
Was kosten diese ganzen Abgaben?
Für Minijobber im Haushalt fallen folgende Abgaben an: je fünf Prozent des Lohns als Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung. Noch mal 0,1 Prozent werden einbehalten, um Rücklagen für Lohnfortzahlungen bei Krankheit zu bilden. Hinzu kommen pauschal zwei Prozent Steuern - wenn der Minijobber nicht individuell per Lohnsteuerkarte abrechnen will.
Macht insgesamt 13,7 Prozent Abgaben und Steuern. Wer seine Putzfrau mit 100 Euro im Monat entlohnt, müsste noch mal 13,70 Euro an die Minijob-Zentrale zahlen. Wenn die Putzfrau für die 100 Euro acht Stunden im Monat sauber macht, kämen zu ihren 12,50 Euro Stundenlohn noch mal 1,70 Euro.
Was haben die Hausangestellten davon?
Sie sind leider nicht krankenversichert - obwohl der Arbeitgeber in die Versicherung einzahlt. Das sollten Minijobber aber ohnehin sein, über ihren Hauptjob etwa oder die Familienmitversicherung. Sie erwerben nur einen minimalen Rentenanspruch. Immerhin haben sie dank Anmeldung einen ordentlichen Job - sie dürfen auch mal Urlaub nehmen oder krank werden.
Muss ich meine Putzfrau etwa weiter bezahlen, wenn sie Urlaub macht?
Grundsätzlich haben Minijobber die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Laut Gesetz stehen auch ihnen 24 Tage Urlaub im Jahr zu. Weil das Bundesurlaubsgesetz von einer sechstägigen Arbeitswoche ausgeht, sind das vier Wochen, die auf die Arbeitstage pro Woche umgerechnet werden. Wenn die Putzfrau also nur einmal in der Woche kommt, hat sie Anspruch auf vier bezahlte freie Tage im Jahr, wenn sie fünfmal in der Woche kommt, sind es 20 Tage.
Und wenn sie krank wird?
Dann hat sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber keine Angst: Die Minijob-Zentrale übernimmt auf Antrag 80 Prozent der anfallenden Kosten. Wenn die Putzfrau schwanger wird und in Mutterschutz geht, übernimmt die Zentrale die Lohnfortzahlung sogar ganz.
Können die Kosten für Haushaltshilfen von der Steuer abgesetzt werden?
Zum Teil. Wer das ganze Jahr über einen Minijobber beschäftigt, kann zehn Prozent der Kosten, höchstens 510 Euro im Jahr, von der Steuer absetzen. Die Minijob-Zentrale schickt zum Jahresende eine Bescheinigung fürs Finanzamt.
Wo bekomme ich mehr Informationen?
Unter www.minijob-zentrale.de findet man unter "Privathaushalte als Arbeitgeber" allerhand Broschüren und das Haushaltsscheck-Formular. Fragen beantwortet das Servicecenter unter 01801-200504 (zum Ortstarif aus dem Festnetz der Telekom), montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr, oder per Mail an [email protected].
auch Babysitter
Fällt auch die Erledigung von Einkäufen und Botengängen sowie die Begleitung von Kindern, Alten und Pflegebedürftigen außerhalb der Wohnung unter die Definition haushaltsnaher Dienstleistungen in privaten Haushalten?
Ja; grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht alles als haushaltsnahe Dienstleistung, was im Einzelfall von einem Mitglied der Familie erledigt werden kann, also auch Einkäufe, Botengänge oder die Begleitung der genannten Personen außerhalb des Haushalts.
Putzfrau
hallo kathrin,
8€ die stunde. sie kommt 3 stunden die woche, macht 2 etagen, die bügelwäsche, dazu immer mal fenster putzen, näht auch mal knöpfe an, säubert den kühlschrank usw.... das ist jeder cent wert.
lg katkat
Putzfrau
reichen da 3 Stunden? Wir haben auch 2 Etagen und ich hab jetzt auch 3-4 Stunden angepeilt (bin von mir ausgegangen, wenn ich wirklich durchmache, was mir in letzter Zeit immer schwerer fällt...), aber da ist wohl keine Zeit für Extras. Fensterputzen wäre nicht drin. Aber letzten Endes geht es mir im Moment auch nur um dieses "1mal die Woche überall Staub wischen und Fußböden machen". Mit 3 Tieren muß das definitiv sein :-/
Was macht Deine Selbstständigkeit???
LG, Kathrin
Putzfrau
wir bezahlen 8,- ? die stunde.
lg,
duedi mit julia (4) und emma (14m)
auch 8 ? /Std. (Rhein-Main-Gebiet) LG
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