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OT aber super wichtig: Steuerklasse bei Trennung/ Steuerexpertinnen bitte vor

Hallo,

eine ganz wichtige Frage für meine Freundin, die am Donnerstag die Scheidung einreicht: zur Zeit ist sie in Steuerklasse V und dann wird sie noch dieses Jahr Steuerklasse II beantragen. Gilt diese Steuerklasse II dann rückwirkend für das gesamte Jahr und muss sie das über die Einkommensteuer am Jahresanfang beantragen?

Schon mal tausend Dank im voraus.

Suzi

Bisherige Antworten

soweit ich weiß, gibt es die 2 seit 2003 oder 2004 nicht mehr :o(

alleinerziehende bzw. unverheiratet mit kind sind dann immer in der 1 :o(((

LG schildie

OK, und dann gibt es 1 dann rückwirkend, ne oder?? GLG Suzi

ui, keine ahnung, da müssen dann doch unsre steuerfachfrauen ran :o) LG

Doch, gibt es noch!

Hi,

aber nur für "echte"Alleinerziehende...das heisst, wenn der alleinerziehende Elternteil alleine mit den Kids ohne neuen Partner lebt, kann er die St.kl 2 beantragen.lG;Ina

OT aber super wichtig: Steuerklasse bei Trennung/ Steuerexpertinnen bitte vor

Hi,

also, wie schon geschrieben gibt es die St.kl.2 noch. Aber nur, wenn sie alleine mit den Kids lebt.Von daher weiss ich auch nicht, ob sie dann rückwirkend für den Gesamtzeitraum 07 noch die 2 beantragen kann oder nur die 1, die dann ab 01/07 rückwirkend gelten würde.ABER: Sie soll sich da genau erkundigen, was mit der Steuerschuld passiert,die sie ihrem Mann dann nachträglich ab 01/07 aufbürdet!

Denn er hätte dann ja rückwirkend ab 01/07 auch Kl.1 und hätte eine Steuerschuld zu begleichen, die dann auch u.U. auf sie hälftig fallen kann! Das soll sie vorher mit ihrem Anwalt besprechen! Ist in den meisten Fällen NICHT ratsam SO vorzugehen! Und wenn SIE u.U. noch Anspruch hat auf Ehegattenunterhalt, KANN es sogar sein,dass es Sinn macht, die St.klasse noch länger beizubehalten. Wohnen die beiden denn noch zusammen? Trennt sie sich gerad räumlich oder ist das Trennungsjahr schon um und es geht jetzt um den tatsächlichen Scheidungsvorgang nach Trennungsjahr? LG,ina

OT aber super wichtig: Steuerklasse bei Trennung/ Steuerexpertinnen bitte vor

huhu
also ich weiss nicht wie das genau ist - kann dir nur sagen wie es bei mir war.
ich htte die bessere steuerklasse, mein exmann die schlechtere (da ich vollzeit gearbeitet habe und er ne umschulung machte wo er eh knapp unter 800 euro erhielt... das war knapp unter steuergrenze)
01.04.2003 habe ich mich von ihm getrennt, 1,5 jahre später war ich geschieden.
habe im jahr 2003 ja noch weiter geld bekommen... war ja voll beschäftigt... nur halt arbietsverbot mit der zwilli-ss der jungs... das ganze jahr hab ich noch voll geld bekommen ... arbeitgeber zuerst, hinterher in der zeit vo rund nach geburt das übliche)
steuern haben wir im trennungsjahr getrennt gemacht - ich wurde nach der besseren st-klasse berechnet - hat sich bei uns ncihts geändert... weiss aber nicht wie es gewesen wäre wenn mein exmann besser verdient häte und was anderes beantragt hätte... ka.
seit dem bin ich eh im erziehungsurlaub.. von einem in den anderen geschlittert, wieder verheiratet - männe hat die bessere st-klasse logischerweise und wenn ich dann wieder mitarbeite werde ich wohl die schlechtere behalten, es sei denn ich würde super verdienen.
lg yvonne

OT aber super wichtig: Steuerklasse bei Trennung/ Steuerexpertinnen bitte vor

Huhu,

guckst Du z.B. hier . Da ist es ganz gut erklärt ;-)

LG
Anja

im Jahr der hOCHZEIT u. im Jahr der Trennung kann man das Splitting noch...

...anwenden...selbst wenn man erst am 29.12. heiratet bzw. sich trennt.

Grüßle Jacqui

Nicht verwechseln...:

Hi Suzi,
die Steuerklassen sagen nur aus, was aktuell durch die Verhältnisse des Steuerpflichtigen abgezogen wird.
Bei der Einkommensteuerveranlagung wird dann ermitteln, wieviel Steuern (unabhängig von der Stkl) anhand des zu versteuernden Einkommens gezahlt werden müssen. Durch die Wahl der Stkl kann es dann eben zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen.
Das heißt, unterm Strich macht es jetzt nicht mehr viel aus, ob sie jetzt noch wechselt. Sinn macht das dann für 2008, weil dann ja keine gemeinsame Veranlagung mehr möglich ist.
Bitte aufpassen: Hinsichtlich der nachehelichen Solidarität kann eine Gemeinsamveranlagung erzwungen werden, besonders wenn der Ehemann die III (und wenig Abzüge) und die Ehefrau die V (und viel Abzüge) hatte. Sollte es zu einer Nachzahlung kommen (oder auch bei einer Erstattung), kann ein Aufteilungsbescheid beantragt werden. Das heißt, dass nicht nach Köpfen, sondern nach dem Verdienstmaßstab (zB 70/30) aufgeteilt wird.
LG Conny
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