Hallo,
eine ganz wichtige Frage für meine Freundin, die am Donnerstag die Scheidung einreicht: zur Zeit ist sie in Steuerklasse V und dann wird sie noch dieses Jahr Steuerklasse II beantragen. Gilt diese Steuerklasse II dann rückwirkend für das gesamte Jahr und muss sie das über die Einkommensteuer am Jahresanfang beantragen?
Schon mal tausend Dank im voraus.
Suzi