OT: Mieterhöhung - brauche Meinung/Wissen (lang)
Stehe grad vor einem kleinen Problem, habe heute mit meinem Vermieter (große AG) telefoniert wegen Kündigung und das ich einen Nachmieter stellen möchte.
Da meint der Kerl, ich wüßte ja noch gar nicht, was die Wohnung dann kosten wird, da die Miete bei Mieterwechesel ja angehoben werden kann.
Ich sagte, naja, hier wurde/wird ja nichts saniert und da kann die Mieterhöhung ja nicht so bedeutend sein, oder? Nun, mein Mietbetreuer meinte nur ganz trocken: maximal sinds 30% der Miete *mirdermundoffensteht*
Sagen kann er´s mir angeblich aber erst NACH dem Eingang der Kündigung ... ah ha, was mach ich dann, wenn ich kündige, die Wohnung plötzlich 150 Euro teurer wird und der Nachmieter daraufhin abspringt?
Info: Haben den Nachmieter ab 01.12.06, da wir sonst 2 Monatsmieten doppelt zu tragen hätten, da unser neuer Vertrag auch ab 1.12.06 läuft!
Hat jemand von euch eine Ahnung, um welche Höhe die Miete tatsächlich realistisch gesehen erhöht werden darf bei Mieterwechsel? Ich war 3 Jahre hier drin und die Miete wurde grad dieses Jahr neu angepasst an den örtlichen Mietspiegel.
So, ich pack mich erstmal vor den TV,
GLG *milena*
Nee, keine Ahnung, aber blöde Sache. LG
Stehe grad vor einem kleinen Problem, habe heute mit meinem Vermieter (große AG) telefoniert wegen Kündigung und das ich einen Nachmieter stellen möchte.
Da meint der Kerl, ich wüßte ja noch gar nicht, was die Wohnung dann kosten wird, da die Miete bei Mieterwechesel ja angehoben werden kann.
Ich sagte, naja, hier wurde/wird ja nichts saniert und da kann die Mieterhöhung ja nicht so bedeutend sein, oder? Nun, mein Mietbetreuer meinte nur ganz trocken: maximal sinds 30% der Miete *mirdermundoffensteht*
Sagen kann er´s mir angeblich aber erst NACH dem Eingang der Kündigung ... ah ha, was mach ich dann, wenn ich kündige, die Wohnung plötzlich 150 Euro teurer wird und der Nachmieter daraufhin abspringt?
Info: Haben den Nachmieter ab 01.12.06, da wir sonst 2 Monatsmieten doppelt zu tragen hätten, da unser neuer Vertrag auch ab 1.12.06 läuft!
Hat jemand von euch eine Ahnung, um welche Höhe die Miete tatsächlich realistisch gesehen erhöht werden darf bei Mieterwechsel? Ich war 3 Jahre hier drin und die Miete wurde grad dieses Jahr neu angepasst an den örtlichen Mietspiegel.
So, ich pack mich erstmal vor den TV,
GLG *milena*
Re: OT: Mieterhöhung - brauche Meinung/Wissen (lan
Nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes darf die Miete nicht unangemessen hoch sein. Unangemessen hoch ist die Miete wenn:
sie mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das mei der Vergleichsmiete ist aber auch so ne Sache. Aber wenn Du den örtlichen Mietspiegel hast. Wieviel Prozent wurde denn dieses Jahr angepasst?
Also 20% könnte er die Kaltmiete erhöhen, wenn ein neuer Mieter einzieht. Ist schon blöd.
Bei einem laufenden Mietvertrag:
Die Mieterhöhung darf bezogen auf einen Zeitraum von 3 Jahren 20% nicht übersteigen (sog.Kappungsgrenze, § 558 Abs.3 BGB).(Bei Modernisierungen gilt etwas anderes, aber Du sagtest ja, dass nichts modernisiert wurde.)
LG Sabine
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