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OT-Frage: Was heißt eigentlich besenrein?

Hallo,
wir haben ein Haus gekauft und laut Vertrag besenrein übernommen. Die Verkäufer haben die Schränke in der Küche nicht ausgewischt, keine Fenster geputzt, keinen Teppich gestaubsaugt und die Fliesenböden (Bäder/Küche/Flur) nicht gewischt. Das müssen jetzt alles wir machen :-( (Wenigstens einen Teil der Küchenschränke habe ich schon sauber).
Jetzt interessiert mich aber folgendes: Was bedeutet besenrein nun tatsächlich? In unserer Mietwohnung wird nämlich erst nach unserem Auszug renoviert (gestrichen) und wir haben mit dem Vermieter vereinbart, dass er auch die Teppichböden reinigen lässt (auf unsere Kosten), weil das vor den Streicharbeiten ja unsinnig wäre. Wie ist das mit den Fenstern/Küchenschränken/Bädern/Fliesen-/PVC-Böden? Reicht das Ausfegen oder müssen wir auch wischen?
LG und danke Lili
Bisherige Antworten

OT-Frage: Was heißt eigentlich besenrein?

Hallo Lili,
ich hab mal folgende Definition gefunden:
"Besenrein heißt einfach in einem Zustand, wie er ist, nachdem man mit Besen und Staubsauger die Wohnung gesäubert hat - also keine Staubschichten, Spinnweben usw. Übertriebene Anforderungen an die Sauberheit darf der Vermieter nicht stellen."
Ausfegen sollte also reichen.
LG, Beate

Ich habe kurz gegoogelt und

folgendes gefunden:
Was bedeutet eine "besenreine" Wohnungsübergabe?
Dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist, bedeutet lediglich, dass die üblichen Reinigungsarbeiten vor der Übergabe durchzuführen sind.
Schönheitsreparaturen sind nach dem Gesetz eigentlich vom Vermieter auf seine Kosten durchzuführen, wenn sie notwendig werden. In den meisten Fällen werden diese Arbeiten aber formularmäßig in den üblicherweise verwendeten Mietverträgen auf den Mieter übertragen. Dies ist in gewissem Umfang auch zulässig.
Allerdings sind bestimmte Grenzen zu beachten, die von der Rechtsprechung gezogen worden sind. Um beurteilen zu können, ob eine Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter gültig ist, ist es erforderlich, das der Mietvertrag geprüft wird.
Ist die Klausel gültig, umfasst der Begriff der Schönheitsreparaturen beispielsweise Streichen von Wänden und Decken, nicht dagegen den Ersatz eines abgewohnten Teppichbodens. Die Beseitigung von Schäden am Boden, wie sie durch langjährige Benutzung zwangsläufig entstehen, kann vom Vermieter ebenfalls nicht verlangt werden. Anders wäre es, wenn beispielsweise Brandstellen durch zu Boden gefallen Zigaretten oder ähnliche über die normale Abnutzung hinausgehenden Schäden vorhanden wären.
Der Vermieter kann aber beispielsweise keinen neuen Teppich verlangen, sondern allenfalls Ersatz des Zeitwertes des vorhandenen Teppichs. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teppichboden je nach Qualität eine Nutzungsdauer von allenfalls 10 bis 15 Jahren hat.
Ich hoffe es hilft euch weiter,
lg, Nicole
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