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OT: Einkommenssteuer - Abzug für Kinderbetreuung

Hallo,
kann mir von Euch jemand sagen, wie das mit dem Absetzen der Kinderbetreuungskosten bei der Steuererklärung ist? Wir haben die Kosten für unsere TaMu angegeben, aber das Finanzamt hat da erstmal pauschal 246 Euro pro Monat als Verpflegungskosten abgezogen. Leider habe ich nichts dazu im Internet gefunden (nicht einmal den angegebenen Paragrafen). Wer kann mir dazu nähere Infos geben???
LG; zwergalex
Bisherige Antworten

Re: OT: Einkommenssteuer - Abzug für Kinderbetreuu

Huhu,
ich leider auch nicht, aber frag' Montag nochmal direkt betalife, die arbeitet doch im Steuerbüro und kann sicher hefen. Ist aber nur unter der Woche hier online.
LG
Anja

Re: OT: Einkommenssteuer - Abzug für Kinderbetreuung

huhu Zwergalex, 246 Euro pro MOnat für Verpflegung? DAs ist ja krass. DA ist bestimmt was fehlgelaufen.
Ich weiß nur, dass Betreuungskosten nur geltend gemacht werden können, wenn beide berufstätig sind. Gilt nur in den Jahren zwischen 3-6 nicht.
Grüßle Jacqui

Re: OT: Einkommenssteuer - Abzug für Kinderbetreuung

Hi Alex!
Es geht um 2005 oder?
Die neue Regelung gilt nämlich erst für dieses Jahr, also 2006.
Also das mit der Verpflegung muss ein Missverständnis sein. Mir ist da irgendeine Pauschale nicht bekannt. Für 2005 gilt aber noch, dass die Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung angegeben werden, sofern sie 1548 Euro übersteigen. Wenn die tatsächlichen Kosten darüber liegen, können sie geltend gemacht werden...
2006 wird dann alles anders (besser)
LG Conny

Um welchen Paragraphen handelt es sich????

Re: Um welchen Paragraphen handelt es sich????

Also das Finanzamt beruft sich bei dem Abzug der Verpflegungskosten auf die Est-Kartei §18 EStG Nr. 8a. Dazu hab ich aber leider nichts gefunden...
LG, zwergalex

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