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Nochmal wegen der Grundsteuer..............Danke

für die Antworten.
Ja wir haben die bezahlt, und deswegen habe ich mich gefragt ob man die absetzen kann..................ist ja ne Steuer :-|
Das mit dem Urteil ich echt heftig.........wird da jetzt nochmal verhandelt oder es ist jetzt ganz durch?
Und kann man nachträglich trotzdem noch ein Einspruch einlegen oder lieber dann erst wieder im neuen Jahr?
LG Maggie
Bisherige Antworten

Die Entscheidung war bereits getroffen

war da nicht mehr so ganz aktuell

Siehe hier:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum abgelehnt. Genau genommen wurde die Beschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn das BVerfG der Ansicht ist, die Verfassungsbeschwerde sei ohne Aussicht auf Erfolg.

Geklagt hatten zwei Hausbesitzer aus Baden-Württemberg mit der Begründung, die Grundsteuer auf selbstgenutzte Immobilien verstoße gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, weil sie auf das persönliche Gebrauchsvermögen zugreife. Sie beziehen sich damit auf eine Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1995 gegen die Vermögensteuer, wonach die weitere Erhebung der Vermögensteuer als verfassungswidrig angesehen wurde.

Wegen des mit Spannung verfolgten Verfahrens hatten seit knapp einem Jahr viele Immobilienbesitzer Rechtsmittel entweder bei den Finanzämtern gegen den Grundsteuermessbescheid oder bei den Gemeinden gegen den darauf basierenden Grundsteuerbescheid eingelegt. Nach Auskunft der Oberfinanzdirektion Koblenz wurde in den Verfahren die Bearbeitung, bis zur Entscheidung des BVerfG, zurückgestellt.

Die Hoffnungen der Eigentümer, zuviel gezahlte Grundsteuer zurückzubekommen, ist mit dem jetzigen Beschluss des BVerfG vorbei, denn damit gilt die Grundsteuer als verfassungsgemäß.

Die Finanzverwaltung steht nun vor der Aufgabe, tausende von Anträgen oder Einsprüchen abzuwickeln. Diejenigen Bürger, die gegen den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts vorgegangen sind, können die Verwaltung dabei unterstützen, in dem sie unaufgefordert ihren Antrag oder Einspruch zurücknehmen.

LG anja

PS: Also weiterhin schön zahlen und nix geltend machen :DEVIL:

Sorry aber für mich ist das mal wieder eine verarsche hoch 10!!LG und Danke

das ist es auch - und zwar nicht nur für dich.

Ich hatte das jetzt nicht weiter verfolgt, weil ich persönlich auch nur 12 € Grundsteuer im Jahr zahle (keine Ahnung warum das so wenig ist) und ich deswegen den Einspruch damals auch nicht eingelegt haben und auch keiner meiner Mandanten.

Aber jetzt nachdem du gefragt hattest - hab ich mal schnell nachgelesen und war echt geschockt. Deswegen hab ich dir auch mal alles kopiert

Echt stark was

aber kann der kleine Bürger mal wieder nix gegen machen - ausser zahlen zahlen zahlen

LG anja

das ist es auch - und zwar nicht nur für dich.

huhu Anja,wieso ist das so wenig bei euch??? :,( Wir zahlen 210 Euro im Jahr, Jahr für Jahr auf eigenem Grundbesitz...SCHANDE sowas ;-( Grüßle Jacqui
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