Neuigkeiten wegen dem Unterhalt!
Ich habe heute was neues erfahren...
mein Ex hat mir vorhin erzählt, das er 300€ KU zahlen soll..
Nur weiß er nicht an wen...ob ans JA oder gleich an mich...hihi...
Ich weiß es ja auch nicht,habe ja noch nix bekommen...das es überhaupt berechnet wurde...lach
Ich frage mich eh..warum nur 300€...und nicht den vollen KU.Mir wurde ja erzählt,das die Schulden nicht mit berücksichtig werden...naja,schaun wir mal,was bei mir dann drin steht...
Er war wohl auch gleich bei seiner Anwältin, die meinte, das er die nächsten Monate eh weniger zahlen muß,weil er gerade nach Krankheit wieder eingearbeitet wird...also mit weniger Stunden oder so...
Da kenne ich mich nicht mit aus...ich kenne das halt nur, das man weniger KU zahlen muß,wenn sich der Verdienst um 10%(?) über mehrer Monate verringert...
Kann mir einer dazu was sagen?
VLG
Tanja
Neuigkeiten wegen dem Unterhalt!
wahrscheinlich ist er ein Magelfall, kann sein, dass vielleicht die Zinsen berücksichtigt wurden, vom Kredit.
Wenn er nach Krankheit eingearbeitet wird, scheint das Hamburger Modell zu sein.
Bei Deinem Mann ist es doch auch so, dass er zur Zeit noch keinen Titel hat, oder`? Dann gilt auch diese 6-Monatsregel nicht, das greift nur bei bestehenden Titeln. Wenn allerdings schon ein Titel besteht, wird die Anwältin voraussichtlich scheitern. Nach unten abändern geht nur, wenn der Unterhaltsgläubiger (also Du) zustimmst, und Du kannst nur zustimmen, wenn kein Anderer (Staat) für die Differenz aufkommen muss. Er müsste dann gegen den Titel klagen und dann würde er wegen der fehlenden Dauerhaftigkeit der geminderten Zahlungsfähigkeit auflaufen. Würde er jetzt aber erstmalig titulieren, muss das JA titulieren, was er vorgibt (könnte er auch notariell machen lassen) und dann müssten die oder Du gegen den Titel klagen, wenn das nicht reicht. Dann ist der Ausgang des Verfahrens offen.
An wen er zahlt ist wurscht. Er muss halt nur nachweisen können, an wen er zahlt. Es sei denn, es gäbe ein Urteil in dem steht, dass er an XY zahlen soll.
LG Conny
Neuigkeiten wegen dem Unterhalt!
Danke erstmal für deine Antwort!
Also ist das,was das JA mir erzählt hat Quatsch...die berücksichtigen die ehelichen Schulden doch!...
Es besteht noch kein Titel...aber das Job Center hat schon mal erwähnt,das es das geben würde, das die nen Titel fordern...Aber ich würde ungerne den Titel ans Job Center abtreten,dann hab ich den lieber...
Also heißt das im klaren,wenn ich jetzt zum JA gehe..ne Beistandschaft einrichte..dann würde der Titel nicht laut DD Tabelle berechnet,sondern der Titel würde nur über die vom JA ausgerechnetetn 300€ belaufen!?
Habe ich das so richtig verstanden?
Wenn das alles so stimmt..dann hat mir das JA ja nen Bären aufgebunden...und ich habe da 2 mal nachgefragt....
VLG
Tanja
Neuigkeiten wegen dem Unterhalt!
so einfach kann ich das nicht sagen! Der Mindestsatz für die beiden Kinder liegt bei 202 für den Kleinen und beim Großen (Der ist doch schon 6??) bei 245 Euro. Wenn er nur 300 Euro zahlen muss, haben sie ein Gehalt von 1200 netto zugrunde gelegt. Ob sie das jetzt gemacht haben, weil sie den Kredit oder nur die Zinsen zugrunde gelegt haben oder ob es einen anderen Grund gibt, weiß ich natürlich nicht.
Es gibt Oberlandesgerichte, die bei ehelich entstandenen Schulden den Abzug der Zinsen zulassen. Ob das jetzt die Schulden sind, die berücksichtigt wurden oder irgendwas Anderes, das lässt sich ohne Zahlen zu kennen, wirklich nicht sagen.
Das Jobcenter würde meines Wissens nicht den Titel für sich haben wollen. Sie fordern den Titel, weil sie dann DICH auffordern aus diesem Titel zu vollstrecken und sie dann nicht mehr (oder nicht mehr in voller Höhe) Leistungen für die Kinder zahlen müssen.
Also hast Du momentan keine Beistandschaft? Was ist denn jetzt Dein Ziel? Den vollen Unterhalt bekommen? Eine Einigung erzielen, die Deinen Mann nicht ruiniert?
LG Conny
Neuigkeiten wegen dem Unterhalt!
Ich habe auch keine Ahnung was die zur Berechnung als Grundlage genommen haben...
Ich habe ja noch nix schriftliches bekommen...
Was mich ja halt nur sehr wundert ist, das das JA direkt zu mir gesagt hat,das es die Schulden nicht mit anrechnet...
Und seine Anwältin ihm da immer irgendwas anderes erzählt und ich auch schon völlig durcheinander bin,weil ich nicht mehr weiß was stimmt.
Ich würde einfach mal wissen was nun stimmt..
Und ich habe halt etwas bedenken,das ich irgendwas vergesse,und ich daher später nachteile habe....
Ich muß gestehen,das ich jetzt auch noch keine Vorteile davon hätte wenn er vollen KU zahlen würde...würde bei mir eh angerechnet werden! Die Jungs und ich hätten erst was davon,wenn ich wieder mehr arbeiten würde,was aber in den nächsten Jahren wohl eher nciht gehen würde!
Ich will halt nur nix vergessen zu berücksichtigen...man weiß ja nie,wie es weiter läuft....
Es heißt ja nun nicht,das wenn ich einen Titel habe,das ich und er nicht zahlen kann,den auch einfordere...
Ich habe noch keine Beistandschaft....Ich würde es gerne machen..aber ich denke,dann hätte ich ziemlichen Streß mit meinem Ex. Der dann sofort meint,das ich in finanziell ruinieren will...Was ja nicht so ist,dann hätte ich es schon vor langer Zeit machen können....
Das witzige ist ja noch,das in einem anderen Forum mir glatt gesagt wurde,das ich gar keinen Titel einrichten kann,sondern nur der Zahlende....davon habe ich ja noch nie gehört..Dachte immer das es beide können!?
Dann wollten die mir noch weiß machen, das mir in meiner Inso eh die Restschuldbefreiung nicht gegeben wird,weil mein Ex ja noch die Schulden zahlt....
Naja,dann müßten meine VErwalterin und die Schuldnerberatung völlig ihren Beruf verfehlt haben...
VLG
Tanja
Neuigkeiten wegen dem Unterhalt!
richtig, einen Titel kann nur der Unterhaltsschuldner einrichten lassen. Die zweite Variante ist, dass er gerichtlich zu einem gewissen Unterhalt verurteilt wird. Du selbst kannst keinen Titel errichten lassen. Du kannst nur darauf klagen, wenn er es nicht freiwillig tut.
JA sind mit Vorsicht zu genießen. Sie beraten oft nicht gut, zum Beispiel eben, dass der Titel nicht zwangsläufig dynamisch sein muss, sondern durchaus statisch sein darf, ebenso, dass er auf die Vollendung des 18. LJ befristet sein sollte, weil dann die Kinder selber in der Pflicht stehen, sich um ihren Unterhalt zu kümmern und eben auch in der Pflicht, ihre Bedürftigkeit schnellstmöglich zu beseitigen (Stichwort zügige Ausbildung). Das JA rechnet oft zugunsten der Kinder, während der Anwalt natürlich alles versucht in die Waagschale zu werfen, um seinen Mandanten so gut wie möglich wegkommen zu lassen.
Was die Beistandschaft angeht, solltest Du Deinem Ex erklären, dass die nur die finanziellen Interessen der Kinder vertreten und das gerade deshalb tun, damit das Thema Geld nicht zum Streitpunkt zwischen den ehemaligen Ehegatten wird. Wenn Du Beistandschaft hast, holen die alle 2 Jahre von selbst Auskunft über Männes Einkunftsverhältnisse ein und fordern ihn dann ggf. auf, einen neuen Titel zu zeichnen, falls er zB mehr verdient.
Insolvenzverfahren sind immer personengebunden. Außerdem gibt es auch in der Ehe keine durch die Ehe begründeten gemeinsamen Schulden, es sei denn, es sind Kredite gemeinsam abgeschlossen. Das heißt, für Deine persönlichen Schulden haftet Dein Ex nicht und umgekehrt. Und das heißt ebenso, wenn Du Deine Insolvenzauflagen erfüllst und in der Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden machst, dass auch Deine Restschulden befreit werden. So jedenfalls kenne ich es.
Was die Anrechnung der Schulden angeht: Grundsätzlich geht KU vor allem, das heißt, selbst wenn Dein Ex PI anmelden würde, würde von dem verfügbaren Einkommen zuerst der KU angerechnet werden, nur von dem Rest bis zur Pfändungsfreigrenze können dann Gläubiger befriedigt werden. Grundsätzlich würde ich daher eher dem JA zustimmen, allerdings gibt es ja für jede Regel auch eine Ausnahme, es könnte also durchaus sein, dass es irgend eine Lücke gibt, die die Anwältin da sieht.
Du kannst auf die Vollstreckung aus dem Titel natürlich verzichten, Dir muss nur klar sein, dass Du das, was er nicht zahlt, nicht von der Arge oder irgendeiner anderen Stelle ersetzt bekommst. Das heißt, Du kannst dann auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn Du - um Deinen Ex zu schützen - nicht aus dem Titel vollstreckst. Anders gesagt: Die lassen sich den Titel abtreten, zahlen Dir UHV und vollstrecken dann ggf selbst. Zumindest würde der UHV beim JA als Schulden auflaufen, die Dein Ex dann irgendwann zu begleichen hätte. Hat mein Ex auch gehabt bei seiner Großen.
LG Conny
Neuigkeiten wegen dem Unterhalt!
Ich versuche mal, da durchzusteigen....grins
Ich war immer der Meinun,das ich ne Beistandschaft beim JA einrichten kann,und die dann nen Titel holen!....
Und ich dachte immer,das das JA eher drauf besteht das der Titel dynamisch ist...mhh...
Das der Anwalt für meinen Ex rechnet, ist mir klar,und kann ich im Grunde ja auch verstehen...wäre ja eher ein schlechter Anwalt,wenn er dies nicht tun würde...lach
Das mit der Inso habe ich nun rausgefunden....die Restschuldbefreiung betrifft auch die Mitschuldner zu...also das ich dort auch raus bin...
Bisher hat das Job Center ja noch nix gesagt...ich wurde ja auch 3 Jahre nicht aufgefordert UVH zu beantragen...
Und nun soll mein Ex ja 300€ bezahlen...ändert sich bei mir ja nix wesentliches..gerade mal einen Unterschied von knapp 7€ die ich dann mehr bekomme....
Nun weiß ich aber immer noch nicht,und mein Ex auch nicht, ab wann er KU zahlen soll oder ob er auch nachzahlen muß...
Seine Anwältin meinte,das er wohl ab Juli nachzahlen muß...
Aber das muß er ja dann ans JA zahlen,da die ja seit April UHV zahlen..oder?..und dann ab Nov/Dez. erst KU direkt an mich!?
Ich habe halt das Gefühl, das da noch ein dickes Ende kommt....Der hat ne harte Anwältin die ziemlich kämpft...
Und ich habe das Gefühl,das ich irgendwas später bereue,weil ich was vergessen habe...also das ich und die Kids später das nachsehen haben...
Aber eins ist mir von vornerein klar, das wenn ich einen Titel habe,und das Job Center weiß das...dann echnen die mir das ja auch voll an...egal ob er zahlt oder nicht...da habe ich ihm aber auch schon gesagt...
Ich habe noch knapp 350€ Schulden bei ihm...einmal knapp 100€ wegen Geschenke für die Jungs..und den Rest wegen Reparaturkosten für mein auto...da hat er mich ja gefragt,ob er diese bei dem Schrieb vom JA mit angeben kann...und ob er die dann einfach vom KU einhalten soll,damit die dann lansam weg gehen...
Worau ich nur meinte, das das so nicht geht,weil das Job Center mir alles abzieht,und wenn er mir was weniger gibt,ich das dann nicht mehr zu verfügung habe...wir reden hier aber nicht von 25€ oder so...sondern er wollte das dann in 1-2 mal einbehalten---
Ich will einfach was in der Hand haben, damit nix mehr hinterher kommen kann und entlich diese Gegrübel aufhört....
VLG und vielen lieben Dank
Tanja
Nochwas hinterherschieb...
Also ich kann beim JA ne Beistandschaft einrichten...
Das JA tituliert dann den KU, den mein Ex angibt?..oder das was das JA ausgerechnet hat (in unserem Fall)?...oder den KU laut DDT (ohne das die Schulden berücksichtigt werden)?...
(Wegen den Schulden,da findet man soviel wiedersprüchliches im Netzt,das ist ja wahnsinn...)
Ab da,kann ich auch pfänden falls er keinen KU leistet...
Und ab da fallen auch Schulden wegen KU an,falls er nicht mehr zahlen kann...
Die er,wenn er wieder mehr zahlen kann,auch zurückzahlen muß....
Eigentlich hat es ja für ihn keine wirklichen Nachteile...außer wenn er vorhat nicht mehr für seine Kinder aufzukommen oder?
Ich werde jedenfalls morgen mal beim JA anrufen und mich erkundigen...
VLG
Tanja
Nochwas hinterherschieb...
Das JA wird immer versuchen, in Höhe der DDT zu titulieren. Aber Dein Mann muss eben nicht auf die Knie fallen, nur weil die das so wollen ;)
Unterhaltsanspruch haben Deine Kinder auch ohne Titel allein kraft Gesetzes (BGB). Und nachzahlen muss er alles, ab dem Zeitpunkt, in dem er "in Verzug gesetzt" wurde. Das heißt, hat ihn das JA oder Dein Anwalt im Mai aufgefordert, KU in Höhe X zu zahlen und ihr streitet seitdem über die Höhe, im Dezember zB würdet ihr euch auf 300 Euro im Monat einigen, dann müsste er rückwirkend ab Mai je 300 Euro zahlen.
Noch was zum Beitrag davor: Er sollte Dir den KU voll zahlen und Du gibst ihm dann davon einen Teil für Deine Schulden zurück. Rein rechtlich könntest Du jederzeit die Differenz pfänden, wenn 300 tituliert sind und er "wegen Verrechnung" monatlich 3 x nur 200 zahlt. Und den Streitpunkt muss man sich echt nicht schaffen.
Grundsätzlich soll der Titel Rechtssicherheit schaffen. Der Unterhaltsschuldner darf vom Prinzip bis zur nächsten Überprüfung (oder beim dynamischen Titel bis zur nächsten bekannten Alterssteigerung) darauf vertrauen, dass er die Summe X zahlen muss (und nicht mehr) und der Gläubiger weiß im Umkehrschluss, was er bekommt.
Zahlt er denn momentan gar nichts?
LG Conny
Neuigkeiten wegen dem Unterhalt!
ja sicher, das JA holt sich den Titel, wenn es die Beistandschaft hat. Du hast das Recht auf einen Titel, aber Dein Mann muss nicht reinschreiben, was DIE fordern. Heute gibt es in der Regel dynamische Titel, aber die statischen Titel sind genauso zugelassen. Wenn das JA jetzt sagt, "Titulieren sie pro Kind 150 Euro" dann kann er ja oder nein sagen. Wenn er sagt, er tituliert für jedes Kind 100 Euro, MÜSSEN die das tun, sie können dann höchstens über die Differenz klagen. Der Vorteil ist, dass das den Streitwert minimiert, weil nur die Differenz vor Gericht eingeklagt wird. Das Gericht entscheidet dann, ob der Titel in Ordnung ist oder es kappt den Titel und urteilt den Unterhalt aus. Das Urteil des Gerichts hätte dann die gleiche Wirkung für Dich wie ein Titel.
Es wäre eine sinnvolle Lösung, wenn ihr euch auf einen Betrag einigt, den Dein Mann dann tituliert, das kann er bei jedem JA kostenlos machen, oder eben auch bei einem Notar. Wenn dann irgendeine öffentliche Stelle ein Problem damit hat, dann soll sie den Titel angreifen. So wie ich das verstehe, muss ja die ARGE mit der bisherigen Regelung einverstanden sein, sonst hätten die dir schon Druck gemacht, dass Du Dir einen Titel holst. Also wer will jetzt unbedingt den Titel?
Wichtig zu wissen ist, dass das JA nichts in eigener Funktion erzwingen kann. Wenn Dein Mann sagt STATISCH, dann ist STATISCH und wenn er sagt BEFRISTET, ist BEFRISTET. Er könnte auch sagen, er zeichnet einen auf zwei Jahre befristeten Titel und dann in zwei Jahren eben einen neuen. Ist auch an sich vernünftig, denn wer weiß schon, was er in 10 Jahren verdient und ob er den Titel noch bedienen kann? Was wenn was passiert, dass er bspw. nicht mehr arbeiten kann? Gibst Du ihm den Titel zurück? Das sind alles Dinge, die man einfach bedenken sollte, wenn man so ein Ding zeichnet.
LG Conny
Neuigkeiten wegen dem Unterhalt!
Zwar war ich bisher immer der Meinung,das der Betreuende den Titel einholen muß und nicht der Zahlende...
Das ist mir total neu!
Ich könnte ihn ja noch fragen,ob seine Anwältin ihm rät einen Titel zu machen...und den dann über weniger zu machen...traue ich ihr zu...
Und wenn er dem JA sagt,der Titel soll nur über 200€ für beide Jungs laufen,dann müssen die das so hinnehmen?...Und falls ich mehr will,dann muß ich oder das JA es einklagen...Klagt das JA von selbst...aus eigenem ermessenwenn die meinen er kann mehr oder erst wenn ich das sage?
Okay,bisher dachte ich immer,das das JA den Titel laut DDT berechnet und den dann tituliert...
Im Grunde hast du recht, das er den auf 2 Jahre befristen kann...aber was ich bisher gelesen habe war immer,das die Männer immer gemeckert haben,das der Titel so hoch ausgefallen ist...daher bin ich etwas überrascht,weil die ja die Höhe bestimmen...außer wenn danach noch geklagt wird...
Also ich denke,wenn ich das mit dem Titel in angriff nehme...dann wird ihms eine Anwältin schon sagen,das er weniger angeben kann...und ihn dann hinweis,wenn ich mehr will,muß ich klagen...
Das Problem wird einfach später sein...wenn ich mal soviel verdiene,das ich kein ALG2 mehr bekomme...dann bin ich auf den KU angewiesen...
ich weiß nicht, ob es dann später alles so glimpflich abläuft...ich kann nicht in die zukunft schauen...ich weiß nur,ds hier alles im Moment etwas aus der Bahn läuft...wie ich es mir dachte,sobald der Unterhalt mit einfließt...
LG und danke für deine Mühe
Tanja
Neuigkeiten wegen dem Unterhalt!
es ist natürlich kein "Wünsch Dir was". Nur werden Unterhaltspflichtige oft auch von den JÄ übers Ohr gehauen.
Man muss sich einfach vor Augen halten, dass das JA eine Art "Urkundsperson" ist. Sie dürfen den Unterhalt ausrechnen (machen dabei aber gern Fehler) und der Pflichtige KANN diesen titulieren. Wenn er nur darunter tituliert, dann muss der klagen, der damit ein Problem hat. Wenn das Gericht dann dieser Auffassung folgt, dann muss er auch höher ausgeurteilt zahlen.
Das JA sollte stets unparteiisch sein und hat keine "Gerichtsfunktion". Sie sind keine "Bestimmer".
Setzt euch doch einfach mal gemeinsam hin:
Netto eines Jahres plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld geteilt durch 12 (auf die Steuerklasse achten, mit 1 berechnen)
-5% für berufsbedingte Aufwendungen
- Altersvorsorgeaufwendungen (max 4% vom Netto)
= bereinigtes Netto (in der DDT gucken, welche Stufe, dann in die Zahlbetragstabelle gehen)
Das bereinigte Netto minus KU für beide Kinder darf im Endergebnis nicht kleiner als 900 Euro sein.
LG Conny
Neuigkeiten wegen dem Unterhalt!
Danke erstmal das du dir soviel zeit für mich und meine Fragen genommen hast!
Also er verdient so ca. 1700€ netto...
Laut DDT müßte er so um die 480€ zahlen...
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ändern sich mal immer wieder...daher kann ich dazu nix mehr sagen...
Was ich viel witziger finde ist,das er ja vom JA nen Brief bekommen hat das er 300€ zahlen soll...und ich bekomme nix!!!
Und er noch nichtmal weiß an wen und ab wann und wieviel er zahlen soll...lach..naja,die 300€ stehen ja fest...
Aber wenn ich das ja richtig verstanden habe,ist das ja auch keine Pflicht...das JA hat das ja nur ausgerechnet hat...er müßte das ja gar nicht zahlen...oder?
VLG
Tanja
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