Neu hier und eigentlich auch wieder nicht!
vielleicht kennt mich ja noch jemand hier? Ich war damals (2002/2003) viel bei 9monate.de. Aber wie das so ist, nach der Geburt von meinem Sohn Leonard hatte ich nicht mehr die Zeit dafür. Ab und zu kam ich mal dazu, etwas hier rumzustöbern, aber zu mehr auch nicht. Nun habe ich eine mir sehr wichtige Frage. Kann mir jemand sagen, zu wann das Gesetz rauskam, daß man sich das 3. Jahr Elternzeit bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben kann? Gilt das auch für Kinder, die im Febr. 2003 geboren wurden? Ich würde nämlich gern um den Zeitpunkt der Einschulung Elternzeit nehmen. Hat das hier vielleicht auch jemand vor? Ich würde Euch sehr danken, wenn Ihr mir viele Antworten schreibt. LG live24 + Leonard :-)
Neu hier und eigentlich auch wieder nicht!
ich bin mir ziemlich sicher ,dass das Gesetz auch für unsere Anf. 2003 geborenen Kids zutrifft ....
Ich selbst habe es nicht vor ...
LG Kerstin
Neu hier und eigentlich auch wieder nicht!
ich habe mich gezwungermaßen sehr intensiv mit dem Elternzeitgesetz beschäftigt. Ja diese Regelung gilt auch schon für unsere Kinder (geb 2002/2003). Diese Übertragung bedarf jedoch einer Zustimmung des Arbeitgebers.
Hier der Gesetzestext: §15 Abs 2: "Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 12 Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahr übertragbar."
Die Elternzeitbroschüre rät dazu:
"Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein beliebiger
Anteil der dreijährigen Elternzeit von bis zu 12 Monaten angespart und bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden. Die Elternzeit wird für jeden Elternteil separat betrachtet, d. h. dem übertragenden Elternteil wird eine Elternzeit des Partners nicht angerechnet. Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in zwei Zeitabschitte aufteilen, dabei zählt die Übertragung als ein Zeitabschnitt. Eine Aufteilung in weitere Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Die Eltern sollten sich wegen der Übertragung der restlichen Elternzeit auf die Zeit nach dem dritten Geburtstag rechtzeitig mit der Arbeitgeberin bzw. mit Arbeitgeber verständigen. Sonst besteht die Gefahr, dass die restliche Elternzeit verfällt. Stimmt die Arbeitgeberseite
der Übertragung des flexiblen Jahres zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu, kann unter Einhaltung der Acht-
Wochen-Frist die restliche Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes von der Arbeitgeberseite verlangt werden. Eine neue Arbeitgeberin oder ein neuer Arbeitgeber ist nicht an die Zustimmung der alten Arbeitgeberin oder des alten Arbeitgebers zur Übertragung der Elternzeit gebunden. "
Im Klartext, wenn Du Dir das erst jetzt überlegst ist es meiner Ansicht nach zu spät. Ich würde es trotzdem beim Arbeitgeber versuchen.
VIEL GLÜCK!
LG Chris
Neu hier und eigentlich auch wieder nicht!
Hi,
jJa, das gilt schon für unsere Kinder. Aber nur, wenn du das schon damals mit deinem AG so besprochen und beantragt hast.
Andrnfalls muss er da nicht zustimmen. Und wenn du inzwischen den AG gewechselt haben solltest müsste der neue AG sich natürlich auch nicht an Absprachen von "damals" halten.
LG Franzi
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