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Mietrecht - hat jemand Ahnung?

Hi,
unser Vermieter will die Grundmiete erhöhen, aufgrund der Erhöhung der Instandhaltungspauschale in der II. Berechnungverordnung.
Darf er das? Muss ich das zahlen? Es geht hier um die Instandhaltungspauschale ....
LG Samira
Bisherige Antworten

Re: Mietrecht - hat jemand Ahnung?

Hallo Samira,
erstens: mit Mietrecht verdiene ich meine Brötchen ;-),
zweites: erstmal schwierig zu beantworten, wenn man nicht die ganze Mieterhöhung kennt. Wenn er jetzt wirklich nur geschrieben hat (sinngemäß): "Ab xy beträgt die Grundmiete xy Euro , da die Instandhaltungspauschale sich erhöht hat", kannst Du den Wisch in den Müll schmeißen und brauchst die höhere Miete nicht zu zahlen. Wenn er Euch allerdings ein ordentliches Zustimmungsverlangen geschickt hat, in dem er Euch bittet, bis xy einer Erhöhung der Miete auf xy Euro zuzustimmen, müsste man prüfen, ob Ihr zustimmen müsst. Oder wenn er modernisiert hat und Euch jetzt eine Mieterhöhung deswegen schickt, wäre es eventuell auch ok, wäre halt auch im Einzelfall zu prüfen. (Die Begründung mit der Instandhaltungspauschale wäre in beiden Fällen dann bestenfalls Quatsch, aber für ihn nicht weiter tragisch.) Wenn er aber wirklich NUR eine höhere Miete fordert, weil sich die Instandhaltungspauschale erhöht hätte, dann müsst Ihr gar nix zahlen, garantiert!
Kannst mir ja im Zweifelsfall mal den gesamten Text der Mieterhöhung schicken, dann werde ich verbindlicher *ggg*.
GLG Eva

Hast Post ;-) LG

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