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Miet- bzw. Steuerexperten vor!

Hallo zusammen,

ich habe am Samstag wegen meiner Bürosuche eine Anzeige in der Zeitung gehabt. Es kam nur 1 (EIN) Anruf .... Aber DER war der HIT!!

Ich hab mir heute die Räume angeschaut. Erdgeschoss einer Jugenstilvilla!! Etwa 110qm, Hof darf untertags zugeparkt werden, Büro-/Unterrichtszeiten egal. Lärm egal. Werbung am HAus und am Zaun erlaubt und erwünscht! Der Typ möchte einfach dass von aussen sichtbar ist, dass das Haus NICHT den ganzen Tag "unbeauchsichtigt" ist. Deswegen sucht er "gewerbliche" nutzer, wusste aber nicht so recht was und das mit dem Englischunterricht gefiel hm ;o) .....UND er will nur 600€ dafür!!

Alles sieht echt toll aus!!! Die Lage ist nicht suuuper aber auch nicht schlecht. Es liegt etwas abseits der Innenstadt, aber noch gut in Laufdistanz ...

Nun meine Frage. Muss ich irgendwas beim Mietvertrag beachten? An die Mietexperten, wie unterscheidet sich eine "private" von einer "gewerblichen" Miete?

Wobei, bin ich eigentlich gewerblich? Ich brauche keinen Gewerbeschein, da Lehreinrichtung und bin auch Umsatzsteuerbefreit, da vom Schulamt annerkannt ....

Und dan die Steuerexperten ..... gäbe es da Probleme, wenn ich zu meinen Zwecken die Räume quasi mit Wohnraummietvertrag anmiete???

Wer kann mir dazu vielleicht was sagen?

Alles Liebe,

Julia

Bisherige Antworten

dafür ist aber deine rentenversicherung pflicht!

wissen viele nicht, aber selbststängig lehrende unternehmer MÜSSEN sich pflicht-rentenversichern!! gilt auch für nicole!
du musst mal zusehen, ob dein man es nicht anmietet und ihr es dann absetzen könnt (über sein gehalt). in jedem fall musst du dich mit einem steuerberater zusammensetzen, da ja nicht nur umsatzsteuer zu beachten ist.
wenn du nur einen normalen mietvertrag hast, brauchst du nicht viel zu beachten, da ja immer nur - egal was passiert - 3 monate kündigungsfrist gelten. wie er dann aber eine gewerbliche nutzung abnicken kann ist mir schleierhaft.
gewerbliche mietverträge werden meistens in fristen, z.b. 10 jahre geschlossen, die man dann auch einhalten muss. ausserdem sind sie nutzungsbindend, das heisst, dass du bei ausbleibendem erfolg nicht einziehen, untervermieten, verändern kannst. keine vermieter hätte ja hinterher gerne evtl. ein bordell drin was vorher als schulungraum genutzt wurde:-))))
viel erfolg
connie

dafür ist aber deine rentenversicherung pflicht!

die honorargeschichte bei mir ist wieder was anderes, ich bekomme ja im moment aus irgendeiner sozialen kasse geld... ich hab mich grad echt erschreckt. lg nicole

dafür ist aber deine rentenversicherung pflicht!

wenn die tätigkeit lehrend ist und du es auf freiberuflicher oder selbstständiger basis betreibst, musst du dich rentenversichern....erkundige dich mal. selbst die ex-frau meines mannes betreibt eine tanzschule und hat im briefkopf irgendwas von bewegungslehre etc stehen - sie muss sich für x jahre rückversichern - 17000.- euronen sag ich nur :-((( da kommste schnell ans fratzenschneiden.
lg
connie

jein

Hi Connie,

Steuerberater ist bereits im Boot und meint das sei bei mir NICHT der Fall, da ch nicht unterrichte, sondern Lehrer anstelle. Aber danke trotzdem :o)

Naja im Mietvertrag ist ja Platz für "Sonstige" Bemerkungen und da kann man ja reinschreiben, dass er die Nutzung zu "Schulungszwecken" oder so erlaubt ....

Alles Liebe,

Julia

Miet- bzw. Steuerexperten vor!

Hallo Julia,
weisst Du schon die Höhe der Betriebs und Heizkosten? Würde ich vorher unbedingt erfragen. Bei 110 qm und gewerblich kann da ganz schön was zusammen kommen. Die Betriebskosten und Heizkosten für Gewerbe werden ja meist höher angesetzt.
Viele Grüße
Alexandra
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