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Kita-Gebühren steuerfrei vom Arbeitgeber - wer kennt sich aus?

Hi!
Hatte meinen Chef gebeten, dass er mir unsere Kindergartengebühren steuerfrei auf's Gehalt zahlen soll. Will er auch machen, wenn es diese Regelung noch gibt. Da will er sich nächste Woche erkundigen. Bin jetzt aber neugierig. Weiß jemand von euch, ob das noch geht bzw. lässt sich jemand die Kindergartenkosten vom Arbeitgeber bezahlen? Hatte ich nämlich natürlich schon voll eingeplant, dass ich die Kitakosten steuerfrei bekomme.
LG Denise
Bisherige Antworten

Kita-Gebühren steuerfrei vom Arbeitgeber - wer kennt sich aus?

Hallo Denise,
wir lassen das auch machen KiGa + Tagesoma beider Steuerfrei aufs Gehalt,
aber die gesetzl. Grundlagen kenne ich nicht, ich weiß nur dass es geht.
LG Jule

Kita-Gebühren steuerfrei vom Arbeitgeber - wer kennt sich aus?

Hallo Denise,
wir lassen das auch machen KiGa + Tagesoma beider Steuerfrei aufs Gehalt,
aber die gesetzl. Grundlagen kenne ich nicht, ich weiß nur dass es geht.
LG Jule

Kita-Gebühren steuerfrei vom Arbeitgeber - wer kennt sich aus?

huhu,
das versteh ich nicht.was ist das und was hat man davon???kann männe das bei sich auch machen,auch wenn ich den kiga bezahle und ich auch als alleinige sorgeberechtigte angemeldet bin?
ich muß übrigens doch nicht ganz so viel bezahlen *puh* 170 euro und ansich essen dazu 50 euro,aber das hab ich nicht angemeldet.sie meinte das einige kinder nicht mit essen,sondern ein zweites brot und ab sommer gibt es das ja eh nicht mehr.
liebe grüße
 Image Hosted dumm wie brot

Kita-Gebühren steuerfrei vom Arbeitgeber - wer kennt sich aus?

Huhu,
ganz einfach Sache:
Wenn Männe 170 ? Gehalt von seinem Chef kommt, dann ist das brutto und er muss Steuern und Sozialabgaben drauf zahlen. Er bekommt also netto sagen wir mal 80 ? ausgezahlt und müßte davon 170- ? KiGa bezahlen = 90,- ? drauflegen.
Wenn er aber auf 170 ? Gehalt verzichtet und dafür der Arbeitgeber 170,- ? KiGa bezahlt, dann bekommt Männe 170 ? brutto für netto. Sprich: er verzichtet zwar auf 170- ? Gehalt, hat aber 90,- ? mehr in der virtuellen Tasche (geht ja quasi sofort für den KiGa weg).
Ich denke schon, dass er das kriegen könnte, aber dann muss er auch nachweisen, dass er den KiGa bezahlt. Er kann theoretisch mit seinem Chef reden, es hat für niemanden Nachteile. Bzw. ich weiß nicht genau, ob der Chef den KiGa-Beitrag pauschla versteuern muss, aber das ist eigentlich Peanuts.
LG
Anja
*machjetztMittagsschlaf*

Kita-Gebühren steuerfrei vom Arbeitgeber - wer kennt sich aus?

huhu
ist ja sehr interssant.... und ich habe davon noch nie etwas gehört....
bei uns ist es folgendermassen: das sorgerecht für die zwillinge ist die hälfte bei mir, die andere hälfte beim vater (geschieden getrennt etc).
nun wohne ich ja seid längerem mit neuem freund zusammen, von dem auch elaine und bauchzwerg ist....
also hat er zwar kein sorgerecht für die zwillinge.... aber sie wohnen ja hier - wenn ich jetzt nicht mehr den kiga von meinem konto aus zahlen würde sondern mein freund..... würde das dann da auch gehen?
gibt es da irgendwelche gesetzesgrundlagen oder hat jemand einen link oder sonstiges?????
wäre suuuuuperdnakbar.
lg yvonne

Kita-Gebühren steuerfrei vom Arbeitgeber - wer kennt sich aus?

Huhu,
wie kann übrigens das Sorgerecht bei den Zwillis getrennt sein, einer hat für den einen und einer für anden anderen? *grübel* Oder meinst Du gemeinsames Sorgerecht? Aber das nur am Rande und aus Neugier.
So genau kenne ich mich auch nicht mit aus. Ich weiß aber, dass Du in einer eheähnlichen Gemeinschaft Kosten für den Unterhalt von Freund oder Freundin bis zu einer Höchstgrenze absetzen kannst (auch, wenn er nicht als UNTERHALT fließt, sondern er Dir Essen + Kleidung bezahlt etc.), warum sollte es nicht auch anerkannt werden, dass Dein Freund die KiGa-Kosten für DEINE Kinder trägt sozusagen (müßte er dann aber auch machen wg. Belegen) und somit der Arbeitegber diese steuerferi auszahlen kann. Ich weiß es aber echt nicht, gilt vielleicht wirklich nicht für nicht eigene Kinder. Vielleicht einfach mal nach Stichworten googlen oder am Montag betalife fragen, die ist fit in solchen Sachen.
LG
Anja

Kita-Gebühren steuerfrei vom Arbeitgeber - wer kennt sich aus?

huhu,
danke schön :-) ich steig zwar noch nicht so ganz durch,werde das aber männe nachher mal zeigen.wenn das so viel ist,dann würde sich das ja sogar lohnen.
liebe grüße
 Image Hosted

Kita-Gebühren steuerfrei vom Arbeitgeber - wer kennt sich aus?

Hi,
klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. Wenn dein Schatz jetzt als Beispiel mal 3000 Euro verdient, dann muss er auf 170 Euro (halt die Kindergartengebühren) verzichten und hat nur noch 2830 Euro brutto, dafür bezahlt der Arbeitgeber dann den Kindergarten!
LG Denise

Kita-Gebühren steuerfrei vom Arbeitgeber - wer kennt sich aus?

huhu,
ansich ne schöne sache sagt männe,geht aber derzeit nicht.erzähl ich dir wenn du mal kommst ;-)
hast du mein posting gelesen ?in dem thread von gestern
liebe grüße petra

Habe auch noch eine Frage dazu...

Hallo,
ist es dann so, dass der AG direkt an den Kiga zahlt oder gehr es dann doch irgendwie übers eigene Konto???
Wie ist es wenn die monatlichen Kosten wegen des Essens schwanken??? Oder werden nur die Grundgebühren übernommen?
Danke und LG
Katrin

Noch was ....

Hallo nochmal,
man kann doch die Kiga-gebühren von der Steuer absetzten. Kommt man da nicht auf das Gleiche?
Viele Fragen von einer Unwissenden.
Danke und LG
Katrin

Noch was ....

Hi,
nee, der Arbeitgeber zahlt dir das ganz normal auf dein Gehalt und du überweist dann an den Kindergarten (nur die Kindergartengebühr, nicht das Essen). Seit neuestem ist es glaub ich so, dass man sich auch einen Freibetrag direkt auf der Steuerkarte eintragen lassen kann, das wird das gleiche sein. Man kann es auch in der Steuererklärung geltend machen, aber dann musst du halt das ganze Jahr drauf warten!
LG Denise

Das ist schon ein Unterschied

Huhu,
wenn Du es selbst zahlst, kannst Du erstens nur 2/3 der tatsächlichen Kosten geltend machen bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,- ?.
Im anderen Fall mindern die Betreuungskosten direkt Dein Bruttogehalt, so dass Du darauf KEINE Steuern zahlen musst.
Je nach Höhe des Bruttos und des Grenzsteuersatzes kommen da schon ein paar Euros Unterschiede zusammen.
LG
Anja

Habe auch noch eine Frage dazu...

Huhu,
wurde ja schon beantwortet, nein, musst Du selbst bezahlen,. Und nur die reinen BETREUUNGSkosten ohne Essen, Spoelgeld etc. Es sind auch nur diese, die man steuerlich absetzen kann. Habe mir übrigens einen Freibetrag von 80,- ? auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen (2/3 von 120,- ?), so habe ich wenigstens 25 ? oder sowas im Monat netto mehr. Die brauche ich dann ja auch für die Finanzierung der Umsatzsteuererhöhung etc. *grummel*
LG
Anja
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