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Kindergeld.... wer kennt sich aus....??`????

Hi, meine Freundin hat von der KiGeldstelle eine Zahlungsrückforderung bekommen, da Ihr das Geld rechtmäßig nicht zustehen würde...


Woher wissen die das???
Ok, sie lebt in den USA, war aber auch in D. gemeldet und hat sich rechtmäßig abgemeldet, nachdem das Haus zum Verkauf anstand...


Was kann sie nun machen?
Achja, Ihr Vater (zwischenzeitlich verstorben) jat sie da "reingeritten" und angemeldet....

Die Freundin "erfuhr" davon, als sie die Unterlagen durchging...


Sie hatte allerdings immer einen Wohnsitz in D. im Haus mit Ihrer Familie.

HILFE
LG
Bärlesmama

Bisherige Antworten

Kindergeld.... wer kennt sich aus....??`????

Hallo Bärlesmama,

eines verstehe ich nicht - wer hat dann die Zahlungen erhalten, wenn ihr Vater sie "reingeritten" (?) hat und sie erst bei Durchsicht der Unterlagen davon erfuhr.

Und ob ihr das nun zusteht oder nicht, das weiß ich nicht, müßte ja aber relativ einfach zu klären sein. Vielleicht einfach mal bei der Kindergeldstelle anrufen?

LG Katrin

Hi... ich weiß es nicht...

sie schaut noch mal in Ihren Unterlagen nach...

Ich bin die "Vollmacht" hier in D.

Sie hat so einige Sachen an der Backe (ungewollt)...

LG
Bärlesmama

Kindergeld.... wer kennt sich aus....??`????

Hallo
Es geht hierbei ja mehr darum ob das Kind in Deutschland gemeldet war und auch seinen dauerhaften Wohnsitz hier hat oder nicht. Und nicht ob deine Freundin hier gemeldet ist.
Kindergeld steht ja nur dem Kind zu - das in Deuschland auch lebt. Wer hat denn bitte das Geld einkassiert ????
LG anja

Es ging auf ein Konto, aber ob es Ihres war KEINE AHNUNG...

habe zwischenzeitlich mit Ihr gesprochen und wir werden Einspruch einlegen, da sie sich abgemeldet hat...

Sie muß noch alle Bankunterlagen durchsehen (zieht sich schon über Jahre mit dieser Erbschaft :o(

LG
Bärlesmama

Es ging auf ein Konto, aber ob es Ihres war KEINE AHNUNG...

Hi Bärlemama,

das spielt gar keine Rolle, auf welches Konto das Geld gezahlt worden ist und ob sie über das Konto verfügungsberechtigt war, denn Kindergeld können in erster Linie die Eltern beantragen und im Antrag gibt man mit seiner Unterschrift dar, dass man über das angegebene Konto verfügungsberechtigt ist. Sie oder der Mann (wer war Antragssteller, anscheinend sie, sonst würden sie das Geld nicht von ihr zurückverlangen) hätten das prüfen müssen.

Ich denke, der Einspruch wird leider wenig bringen, ich spreche da aus Erfahrung, den habe ja jahrelang für die Kindergeldkasse jetzt Familienkasse gearbeitet.

LG Trötte

Danke Trötte....

bin mal gespannt was dabei "rumkommt"....

Ich laß es Dich wissen...
LG
Bärlesmama

Kindergeld.... wer kennt sich aus....??`????

Hi,

ich habe nur das hier gefunden: Kindergeld im Ausland . Aus Deinem Posting lassen sich auch leider zu wenig Umstände "herauslesen".

LG Denise

Danke @ Sellie und Celine... LG

Kindergeld.... wer kennt sich aus....??`????

Hi Bärlesmama,
für wen wurde denn überhaupt Kindergeld kassiert??? Für deine Freundin selbst (als Kind ihres Vaters) oder für das Kind deiner Freundin (damit hätte der Opa Kindergeld beantragt, was ja eigentlich überhaupt nicht geht).
Wenn der Vater für sein eigenes Kind (deine Freundin) Kindergeld beantragt hat gilt dies hier:
Wer bekommt Kindergeld?
Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.
Als Kinder werden berücksichtigt:
im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder (eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und adoptierte Kinder)
Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat
Pflegekinder, mit denen der Antragsteller durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist
Normalerweise wird Kindergeld nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, es kann aber bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder dem Studium befindet.
Über das 27. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul-, Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie
den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben
sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben
eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben
Die Zahlungen bestehen dann für die Dauer des geleisteten Dienstes, längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes über das 27. Lebensjahr hinaus. Für die Zeit der Ableistung der aufgeführten Dienste selbst steht den Eltern kein Kindergeld zu.
Kindergeld wird auch für ein über 18 Jahre Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es arbeitslos ist und der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes zur Verfügung steht.
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.
Einem über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es ein "freiwilliges soziales Jahr" oder ein "freiwilliges ökologisches Jahr" nach den jeweiligen Förderungsgesetzen ableistet.
Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit oder durch andere Einkünfte und Bezüge seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Für ein Kind über 18 Jahre wird kein Kindergeld gezahlt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes das gesetzliche Existenzminimum im Kalenderjahr überschreiten. Das Existenzminimum lag im Jahr 2000 bei 6.902 Euro und wird im Jahr 2005 7.674 Euro betragen.
Wenn er das Kindergeld unrechtmäßig erhalten hat finde ich es super, dass es zurückgefordert wird! Leider ist halt sie die Leidtragende, das ist weniger gut :-( LG Sally
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