Huhu,
da ich den Platz im BA-Kindergarten sicher habe, hatte ich vor der Kur noch in unserem Kindergarten gekündigt. Und zwar am 17.04. zum 31.07. Bezogen habe ich mich auf den Kündigungspassus im Vertrag, ich zitiere mal:
6.2. Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
6.3. Im laufenden Betreuungsjahr kann letztmalig zum 31. Mai gekündigt werden.
Habe heute vom Träger einen Brief bekommen, dass ich gemäß Betreuungsvertrag nur zum 31.08. kündigen kann. Kann mir mal einer erklären, wie die darauf kommen? Das würde doch bedeuten, dass ich im laufenden Betreuungsjahr (das vom 01.09 bis 31.08. geht) überhaupt nur einen einzigen Kündigungstermin habe, nämlich den 31.05., oder wie verstehen die das? Ich verstehe das so, dass ich immer mit 3 Monaten Frist kündigen kann, und für das laufende Jahr mit Ende 31.08. muss ich halt bis 31.05. gekündigt haben, halt minus drei Monate. Würde also heißen, dass ich im neuen Jahr erst zum 30.11. kündigen kann.... oder wie? Der Passus ist doch dermaßen blöd, damit können die doch nicht durchkommen? Ich soll also den gekündigten Platz noch im August bezahlen, wo der Kindergarten komplett zu ist.
Ich möchte da gern einen deutlichen Brief schreiben, dass der Betreuungsvertrag ganz was anders aussagt, oder wie seht ihr das?
LG
Anja