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Kindergarten und Kündigungsfrist.... Frage hab (Juristen vor *g*)

Huhu,

da ich den Platz im BA-Kindergarten sicher habe, hatte ich vor der Kur noch in unserem Kindergarten gekündigt. Und zwar am 17.04. zum 31.07. Bezogen habe ich mich auf den Kündigungspassus im Vertrag, ich zitiere mal:

6.2. Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

6.3. Im laufenden Betreuungsjahr kann letztmalig zum 31. Mai gekündigt werden.

Habe heute vom Träger einen Brief bekommen, dass ich gemäß Betreuungsvertrag nur zum 31.08. kündigen kann. Kann mir mal einer erklären, wie die darauf kommen? Das würde doch bedeuten, dass ich im laufenden Betreuungsjahr (das vom 01.09 bis 31.08. geht) überhaupt nur einen einzigen Kündigungstermin habe, nämlich den 31.05., oder wie verstehen die das? Ich verstehe das so, dass ich immer mit 3 Monaten Frist kündigen kann, und für das laufende Jahr mit Ende 31.08. muss ich halt bis 31.05. gekündigt haben, halt minus drei Monate. Würde also heißen, dass ich im neuen Jahr erst zum 30.11. kündigen kann.... oder wie? Der Passus ist doch dermaßen blöd, damit können die doch nicht durchkommen? Ich soll also den gekündigten Platz noch im August bezahlen, wo der Kindergarten komplett zu ist.

Ich möchte da gern einen deutlichen Brief schreiben, dass der Betreuungsvertrag ganz was anders aussagt, oder wie seht ihr das?

LG
Anja

Bisherige Antworten

Kindergarten und Kündigungsfrist.... Frage hab (Juristen vor *g*)

Hallo Anja!

Du kannst den Vertrag zu jedem Monatsende mit 3 Monaten Frist kündigen, aber im laufenden Jahr eben nur bis Ende Mai. D.h. Du kannst nicht zu Ende Juni und Ende Juli kündigen, sondern dann erst wieder zu Ende August, wenn das Betreuungsjahr abgelaufen ist.

Beispiel: Du kündigst im Januar zu Ende April. Oder im Februar zu Ende Mai. Aber im April gilt die 3-Monats-Frist nicht, sondern da kannst Du erst zu Ende August kündigen. Es ist also egal, ob Du im April oder Mai kündigst, es gilt Ende August. Das hat bestimmt mit den Sommerferien zutun, weil sonst alle Eltern zu Ende Juni kündigen, ihre Kinder dann den Sommer über zu Hause haben und ab September ihre Kinder wieder in den Kindergarten stecken. Das hiesse, dass der Kindergarten die Sommermonate über weniger Geld an Beiträgen einnehmen würde.

Im neuen Jahr kannst Du wieder zu jedem Monatsende kündigen, also im Oktober für Ende Januar...

LG Alex, die ihre Kinder ab 6. Juni bis 24. August zu Hause hat, aber trotzdem jeden Monat umgerechnet 170€ zahlt...

Kindergarten und Kündigungsfrist.... Frage hab (Juristen vor *g*)

Huhu,

aber was unterscheidet denn jetzt den Februar vom April? Warum kann ich im Februar noch mit 3 Monaten kündigen und im April nicht mehr?

Dass die von mir noch die Kohle haben wollen ist klar, wobei ja kein Mensch per Ende Juli kündigt und für September wieder anmeldet, weil man da ja gar keinen Platz mehr bekommt.

LG
Anja

Kindergarten und Kündigungsfrist.... Frage hab (Juristen vor *g*)

Hallo Anja!

Ich denke, das hängt mit den Kindern zusammen, die nach dem Sommer in die Schule gehen. Die würden ja dann Anfang des Sommers kündigen und die Eltern sparen zwei Monate den Beitrag. Und so eine Klausel in den Vertrag zu setzen, kostet die ja nichts, wenn es sowieso Mangel an Plätzen gibt.

LG Alex

Kindergarten und Kündigungsfrist.... Frage hab (Juristen vor *g*)

Huhu Anja,
huch, überlesen, wurde ja aber schon durch Alex geklärt ;-)
Wobei ich mir so beim ersten Lesen schon die Frage stelle, ob diese Vertragsklausel nicht mangels ausreichender Verständlichkeit unwirksam sein könnte - allerdings hat Alex ja offenbar nicht zweimal drüber nachdenken müssen, also ist der Vertrag an dieser Stelle entweder doch klar (wobei ich durchaus finde, dass hätte man deutlicher formulieren können), oder Alex hat eine überdurchschnittlich gute Auffassungsgabe ;-)
GLG Eva

Und übrigens...

legen die meiner Meinung nach in der Tat ihren eigenen Vertrag falsch aus. Der Beendigungstermin 31.08. macht zwar Sinn etc. etc., aber EIGENTLICH steht in dem Vertrag - so wie Du schon schriebst -, dass im laufenden Betreuungsjahr letztmalig zum 31.05. gekündigt werden kann - das würde bedeuten, dass alle Kündigungen, die die 3-Monats-Frist zum 31.05. nicht mehr wahren, erst zum ersten möglichen Termin im folgenden Betreuungsjahr wirken - und das wäre tatsächlich der 30.11.. Mit etwas mehr sportlichem Ehrgeiz könnte und sollte man es da echt mal drauf ankommen lassen... *hihi*
GLG Eva

Mein ich doch!!

Huhu,

genauso sehe ich das auch. Gemeint haben sie wohl, wenn ich Alex richtig verstanden habe, dass man als letztmaligen Kündigungstermin ZUM 31.05. mit 3 Monaten Frist kündigen kann, dann komme ich auch auf Februar als letzten Kündigungsmonat. Aber ich hatte verstanden, dass man nur noch bis zum 31.05. mit 3-monatiger Frist kündigen kann (sprich: März zum Juni, April zum Juli), weil alles andere nach dem 31.05. ins neue Betreuungsjahr fällt Aber wie verquer muss man da denken? Immerhin geht es um 125,- € im Monat, vielleicht sollte ich es drauf ankommen lassen? Könnte ja mal meine Rechtsschutzversicherung fragen *flöt*

Ich stell mir gerade vor, ich finde im März 'ne neue Wohnung zum Juni oder so und muss noch bis November jeden Monat 145,- € Kindergarten bezahlen, denn vom Essen in Höhe von 40,- € bekomme ich auch nur die Hälfte erstattet. Schw***ebacken *sorry*

LG
Anja

Mein ich doch!!

Hallo Anja,

sorry, von wem kriegst du den das Essensgeld erstattet? Der Rest ist mir leider auch zu kompliziert %)

GLG Suzi

@Suzi

Huhu,

ich muss 40,- € Essensgeld im Monat bezahlen. Wenn Josephine nicht im Kindergarten ist, bekomme ich ab dem 3. Tag 1,- € pro Fehltag zurück, sprich: wenn Phinchen, wie z.B. in der Kur, 1 Monat fehlt, muss ich 20,- E für nicht eingenommenes Essen bezahlen. Oder, wie es der KiGa, ausdrückt: ich bekomme freundlicherweise die Hälfte erstattet. Alles eine Frage der Sichtweise *Ironieoff*

Mann, bin ich froh, wenn Phinchen da weg ist :DEVIL:

LG
Anja

@Anja

Hallo Anja,

das finde ich unverschämt, echt... hatten wir aber auch in der alten Kita so, zahlen, egal ob Kind da ist oder nicht. Aber jetzt zahlen wir auch nur tatsächlich vorgesetzes Essen :-P , das ist fair, also in den Ferien kein Essensgeld und auch sonst bei Krankheiten nicht.

Ach menno, hast du schon einen neuen Platz für Phinnchen?

GLG Suzi

Ja, hab 'nen Platz!

Huhu,

im BA-Kindergarten, und das ist auch gut so. Erinnert mich dran, dass ich da gleich mal anrufen und einen Termin für das Aufnahmegespräch machen muss ;-)

LG
Anja

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