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Kinder und Fahrradfahren - wie sieht das rechtlich aus??

Huhu - hab mal ne Frage...

Ab wann dürfen Kinder eigentlich normal im Straßenverkehr Fahrradfahren? Gibt es da irgendeine Altersbeschränkung? Dürfen sie ansonsten auf Bürgersteig und/oder Radwegen trotzdem alleine fahren, auch wenn sie diese Grenze unterschreiten?

Ich frage deswegen, weil Celina heute vor lauter Trödelei den Schulbus verpasst hat. Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn ich sie MAL fahren muß (also so 1-2 mal im Jahr *ggg*). Aber ich will natürlich auch nicht, daß sie sich das im Hinterkopf hält und denkt "Wurschtegal wie ich trödel - mich kann ja immer noch einer fahren!". Ihr Schulweg ist mit dem BUS und nicht mit dem AUTO! Es ist nämlich so, daß Silvana meistens noch schläft, wenn Celina zur Schule muß und Dan oft auch nicht da ist und ich kann nicht einfach mal eben aus dem Haus, wenn Celina den Bus oft verpassen würde. Zumal es mich wirklich ärgert, weil ich JEDEN Morgen hinter ihr herhetze und von Beeilung predige. Auch früher wecken nützt nix, dann bleibt sie einfach länger im Bett liegen *augenroll*.

Naja - jedenfalls meinte Dan (und ich seh das genau so), daß sie demnächst mit dem Fahrrad zur Schule fahren muß (geht fast durchweg ein Radweg hin), wenn sie den Bus verpasst hat. Es sind immerhin knapp 3 km und ich wüßte gar nicht, ob das überhaupt erlaubt ist. Die machen doch erst im 4. Schuljahr diesen Fahrradpaß - weiß aber nicht, ob das tatsächlich ne Grundlage für's Radfahren ist - also daß man ab dem Zeitpunkt erst richtig am Straßenverkehr teilnehmen darf? Natürlich würde ich sie äußerst ungern mit dem Rad losschicken - erst recht jetzt in der dunklen Jahreszeit - aber es sollte ja auch nur ne Warnung sein, daß sie ihre Trödelei mal ernster nimmt.

Aber wie sieht das denn rechlich aus?

GLG

Tina

Bisherige Antworten

Kinder und Fahrradfahren - wie sieht das rechtlich aus??

Huhu!
Soweit ich weiß müssen Kinder bis zum achten Lebensjahr grundsätzlich auf dem Gehweg fahren. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können zwischen Gehweg und Fahrbahn wählen.
Also ich denke wenn sie dann aufm Gehweg bleiben kann, Helm auf hat und nicht nur 1mal im Jahr fährt (wegen der Praxis) dann schafft sie das doch locker!
Tja uns hat damals keiner gefragt und wir mussten immer zu Fuß oder mit dem Rad!
GLG Petti

Kinder und Fahrradfahren - wie sieht das rechtlich aus??

Huhu Petti!

Also wegen dem Schaffen mach ich mir keine Sorgen *Ggg* - zutrauen würde ich ihr das. Aber in der heutigen Schisser-Gesellschaft ist ja schon soooo viel verboten - da weiß ich gar nicht, ob sie das rein rechtlich überhaupt DÜRFTE oder ob man da die Aufsichtspflicht verletzt?

GLG

Tina

Kinder und Fahrradfahren - wie sieht das rechtlich aus??

Hallo Tina,
habe mich auch wegen Amélie erkundigt, sie möchte ja so gerne mit Fahhrad in die Schule (wir haben keinen Schulbus) ABER:
bis zum Fahhradführerschein dürfen hier die Kinder nciht alleine im Strassenverkehr gelassen werden, egal ob auf der Strasse oder auf dem Gehweg.
Sie ist ja in der 4. Klasse, ich erlaube ihr ab und an nachmittags eine Freundin mit Fahhrad zu besuchen, aber eigentlich ist es verboten, haben mir viele Mütter gesagt, erst ab Fahrradführerschein und das ist natürlich erst im Frühjahr.
Wir lösen das so, dass sie mit Roller fahren darf, weil es da keine Regeln gibt.
Gruss
Céline (auch mit Trödelkind morgens)

Kinder und Fahrradfahren - wie sieht das rechtlich aus??

huhu,
also bei mircos grundschule war es so,das sie ab der vierten klasse alleine fahren durften und dann versichert waren,aber auch erst nach der bestandenen fahrradprüfung.wer sein kind vorher mit dem rad zur schule ließ,mußte die haft dafür selber tragen und der schulweg war in dem fall der fahrradbenutzung nicht versichert.da mußten wir auch extra unterschreiben das wir das zur kenntnis genommen haben.
es kamen trotzdem einige mit dem fahrrad.mirco ist immer gelaufen und war glücklich wenn sie einen fahrradübungstag hatten ggg dann durften sie offiziell mit dem fahrrad kommen ;-)
liebe grüße petra

Kinder und Fahrradfahren - wie sieht das rechtlich aus??

Hallo Petra,

das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Mich interessiert dieses Thema, mich hat nämlich das Gleiche eine Mutter neulich gefragt.

Ich habe jetzt auf der Seite des Bundesverband der Unfallkassen folgendes gefunden:

" Zum Thema Fahrrad:
Die sichere Teilnahme am Strassenverkehr mit dem Fahrrad setzt voraus, dass das Rad sicher bewegt werden kann (Lenken, Bremsen, Spurhalten und dabei Zeichen geben, Zurückblicken u.ä.), Regeln bekannt sind und ein gewisses Mass an Verkehrserfahrung vorhanden ist. Dies erfüllen Kinder frühestens nach der Radfahrprüfung in der vierten Klasse.
Daher sollten Grundschulkinder nicht mit dem Rad zur Schule fahren.
Der spätere Weg zur Schule mit dem Fahrrad kann in dieser Altersstufe in Begleitung der Eltern vorbereitet werden. Auf jeden Fall muss das Fahrrad technisch sicher und nach der StVZO ausgestattet sein. Die Kinder und möglichst auch Eltern oder Begleiter sollen immer mit Helm fahren.

Das bedeutet es wird davon abgeraten, aber es ist nicht verboten, oder wie seht ihr das.

Ich habe auf der Seite eben nichts über einen Versicherungsausschluss gelesen. Muss mich mal bei einer Kollegin informieren. Vielleicht ist es ja auch in den Ländern unterschiedlich.

LG Katrin

Kinder und Fahrradfahren - wie sieht das rechtlich aus??

huhu,
ich denke da hat die schule sich abgesichert.das ist ja nun auch eeeeeeeeeewig her ggg die kinder hätten ja auch zur schule fahren können,aber entweder in begleitung der eltern oder eben nur verkehrserfahrene kinder.
kann auch gut sein das in dem schrieb stand das bei aufsichtspflichtsverletzung der eltern ein versicherungsschutz nicht besteht,100% krieg ich das auch nicht mehr zusammen ;-).wir für uns haben dann entschieden das er nicht fährt,zumal kein durchgehender befahrbarer fußweg vorhanden ist und es einen größeren abschnitt gab,wo es arg gefährlich hätte werden können mit dem rad und dort auch parkende autos sehr nah an dem schmalen fußweg parkten.zu fuß war es schon heikel mit zwei kindern nebeneinander
mirco war dann übrigens einer von zwei kindern bei der fahrradprüfung mit 0 fehlern ggg (bestanden haben mehrere) und er war einer der wenigen der so gut wie nie fahrrad fuhr ;-)
liebe grüße petra

Kinder und Fahrradfahren - wie sieht das rechtlich aus??

Hallo Petra,

hey super, O Fehler zu schaffen ist gar nicht so leicht. Ich habe im Praktikum mal zugeschaut und fand es sehr spannend. Von der Klasse hatte niemand null Fehler geschafft.

Paul wird auch nicht Fahrradfahren, denn bei uns fährt auch ein Schulbus. Ich fand das Thema nur gerade so interessant, weil mich das eben eine Mutter neulich auch gefragt hat. Und macht es ja auch Sinn, dass die Kinder erst nach geschaffter Fahrradprüfung alleine fahren sollen. Obwohl bis dahin Paul schon mind. 6 Praxisjahre zusammen hat und ich ihm bis dahin hoffentlich doch einiges zutrauen könnte.

LG Katrin

Kinder und Fahrradfahren - wie sieht das rechtlich aus??

huhu,
lach in seiner neuen schule hatten sie jetzt in der 6. auch eine fahrradprüfung.leider haben sie ihm in der pause seine ventile und seine glühbirne geklaut und er mußte sich ein fahrrad leihen.diesmal hatte er keine null fehler ;-) aber trotzdem bestanden
liebe grüße petra

Kinder und Fahrradfahren - wie sieht das rechtlich aus??

Hallo Tina,also ich habe leider selber noch keine Fahrradprüfung mit einer 4. Klasse gehabt. Aber ich kann mir nicht denken, dass es ein Gesetzt gibt, wo dieses Thema geregelt wird. Also ich bin auch schon vor meiner Radelprüfung alleine rumgefahren.Aber dieses "Gerücht" kenne ich auch, nur ich wüsste halt gerne aus welchem "Gesetz" es abgeleitet wird, dass Kinder erst ab der Radprüfung alleine unterwegs sein dürfen. Soweit ich weiß ist dies aber eine "Soll-Regelung". Werde noch mal schauen gehen.Habe jetzt dies gefunden: Leider kommt es auf dem Schulweg immer wieder zu Fahrradunfällen. Aus Sicherheitsgründen sollten die Schülerinnen und Schüler deshalb frühestens nach bestandener Fahrradprüfung in der 4. Klasse alleine mit dem Fahrrad zur Schule kommen. In der Regel wissen die Eltern selbst, wie sicher ihr Kind im Straßenverkehr ist und wann es in der Lage ist, den Schulweg alleine mit dem Fahrrad zurückzulegenUnd dieses hier, da finde ich Punkt 2 interessant:Fahrrad und Recht - Eltern haften für ihre Kinder

Auf ihre Kinder sollten Eltern beim Radfahren ein wachsames Auge werfen, das heißt es sollte immer Blickkontakt bestehen. Die elterliche Aufsichtspflicht in der Verkehrserziehung darf jedoch nicht überspannt werden. Ein fünfeinhalbjähriges Mädchen war in Begleitung der Eltern auf einem Radweg zu weit links gefahren und mit einer entgegen kommenden Radfahrerin zusammengestoßen. In der Schadensersatzklage machte sie geltend, die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Richter: Den Eltern könne kein Vorwurf gemacht werden. Die Aufsichtspflicht hänge ab von Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie der Voraussehbarkeit des Schadens. Im Zeitpunkt des Unfalls hatten die Eltern ihr Kind zudem nicht aus den Augen gelassen und das Kind zudem regelmäßig auf die Gefahren des Straßenverkehrs hingewiesen. Die Richter meinten, dass selbst bei besonders sorgfältiger Ausübung der Aufsicht sich ein Schaden nicht immer verhindern las-se, wenn Kinder spontan die gebotene Sorgfalt vergessen würden (LG Saarbrücken, Urteil v. 09.08.2002, Az.: 10 O 4/02).

Eltern haften auch nur dann für ihre Kinder, wenn ihnen auch ein eigenes Verschulden bei der Beaufsichtigung nachgewiesen werden kann. So ist es zulässig, das Kind unbeauf-sichtigt mit dem Fahrrad fahren zu lassen, sofern es grundsätzlich mit den Fahrrad zurecht kommt und es noch nie zu Unfällen gekommen ist. Dies gilt umso mehr in Spielstraßen. Dort können die Eltern damit rechnen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf das Auftauchen radfahrender Kinder einstellen (OLG Hamm, Urteil v. 09.06.2000, Az.: 9 U 226/99).

Ein 12jähriges Kind haftet für einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall, wenn es bereits die erforderliche Einsichtsfähigkeit besaß. Von einem zwölfjährigen Kind kann man schon die Kenntnis zumindest elementarer Verkehrsregeln erwarten – nicht zuletzt wegen der vielerorts üblichen Fahrradprüfungen in den Grundschulen. Dazu gehört auch die Einsicht, dass ein Radfahrer nicht einfach in eine belebte Hauptstraße einfahren darf, die Vorfahrt achten muss. Hält sich ein normal entwickeltes Kind dieses Alters nicht an diese Regel, so muss der Minderjährige bzw. die hinter ihm stehende Versicherung für den Schaden auf-kommen (LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 21.11.1996, Az.: 2 S 6479/96).

Vielleicht hilft dir die ein bischen weiter

LG Katrin

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