Huhu - hab mal ne Frage...
Ab wann dürfen Kinder eigentlich normal im Straßenverkehr Fahrradfahren? Gibt es da irgendeine Altersbeschränkung? Dürfen sie ansonsten auf Bürgersteig und/oder Radwegen trotzdem alleine fahren, auch wenn sie diese Grenze unterschreiten?
Ich frage deswegen, weil Celina heute vor lauter Trödelei den Schulbus verpasst hat. Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn ich sie MAL fahren muß (also so 1-2 mal im Jahr *ggg*). Aber ich will natürlich auch nicht, daß sie sich das im Hinterkopf hält und denkt "Wurschtegal wie ich trödel - mich kann ja immer noch einer fahren!". Ihr Schulweg ist mit dem BUS und nicht mit dem AUTO! Es ist nämlich so, daß Silvana meistens noch schläft, wenn Celina zur Schule muß und Dan oft auch nicht da ist und ich kann nicht einfach mal eben aus dem Haus, wenn Celina den Bus oft verpassen würde. Zumal es mich wirklich ärgert, weil ich JEDEN Morgen hinter ihr herhetze und von Beeilung predige. Auch früher wecken nützt nix, dann bleibt sie einfach länger im Bett liegen *augenroll*.
Naja - jedenfalls meinte Dan (und ich seh das genau so), daß sie demnächst mit dem Fahrrad zur Schule fahren muß (geht fast durchweg ein Radweg hin), wenn sie den Bus verpasst hat. Es sind immerhin knapp 3 km und ich wüßte gar nicht, ob das überhaupt erlaubt ist. Die machen doch erst im 4. Schuljahr diesen Fahrradpaß - weiß aber nicht, ob das tatsächlich ne Grundlage für's Radfahren ist - also daß man ab dem Zeitpunkt erst richtig am Straßenverkehr teilnehmen darf? Natürlich würde ich sie äußerst ungern mit dem Rad losschicken - erst recht jetzt in der dunklen Jahreszeit - aber es sollte ja auch nur ne Warnung sein, daß sie ihre Trödelei mal ernster nimmt.
Aber wie sieht das denn rechlich aus?
GLG
Tina