Kennt sich jemand mit Mietrecht aus ?
melde mich zwar ziemlich selten, hoffe aber trotzdem auf eine Antwort. Wir kaufen uns ein Haus und ich müßte jetzt unsere Wohnung kündigen. Leider wohnen wir schon über 5 Jahre drin, insgesamt 5 jahre+6Monate. Ich weiß, dass es ein neues Kündigungsrecht gibt, wo man nur die 3 Monats-Frist einhalten muß. Nach dem alten Recht muß ich ja 6 Monate einhalten nach 5 Jahren Mietzeit.
Was gilt jetzt für mich: 3 Monate oder 6 Monate?
Natürlich wer für uns 3 Monate lieber, denn ich habe keine Lust, mehrere Monbate "doppelt" zu zahlen.
Ansonsten geht es uns gut. Lukas hat weiterhin seine Bronchitis, letzte Woche wiedermal Lungenentzündung. Die Kinder-Reha ist zum Glück genehmigt. Aber weil die Klinik überbelegt ist, kommen wir erst im Frühjahr für 4 Wochen zur Kur.
LG von Sandra mit Lukas (3,5 J.) und Jonas (18 Monate)
Re: Kennt sich jemand mit Mietrecht aus ?
Viele Grüße,
Christine
Re: Kennt sich jemand mit Mietrecht aus ?
ich bin mir etwas unsicher. Wenn ich google dann kommt, dass das neue Mietrecht nur für Mietverträge gilt, die ab dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden. Für davor abgeschlossene Mietverträge gelten die alten Kündigungsfristen. Unser Mietvertrag ist vom 01.04.2001. Wir haben so einen Standard-Mietvertrag / Vordruck, wo automatisch die Staffelung ist: bis 5 Jahre 3 Monate Kündigungsfrist, bis 8 Jahre 6 Monate etc....
Ich bin mir total unsicher, weil ich trotzdem höre, dass Leute nach 6 Jahren aus der Wohnung mit 3 Monaten Kündigungsfristen gehen. Meine Vermieter sind sehr geizig und wenn es ums Geld geht, kann ich nicht mit denen reden! Die werden auf ihre 6 Monate beharren, wenn ich nicht was "handfestes" beweise! Nachmieter ist schwer, gibt zuviele 3 Zimmer Wohnungen!
LG Sandra
Re: Kennt sich jemand mit Mietrecht aus ?
gilt anscheinend seit gut einem Jahr.
Viele Grüße,
Christine
Re: Kennt sich jemand mit Mietrecht aus ?
Danke. Aber da steht doch drin, dass für Altverträge wie in meinem Fall auch das alte Recht gilt. Die 3 Monats-Frist gilt erst ab dem 01.09.2001 geschlossene Mietverträge. Das verstehe ich doch richtig?
Also muß ich doch die 6 Monate nehmen....
LG Sandra
ja, ein wenig
Auch für Dich mit Deinem alten Mietvertrag gilt die neue Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das gilt seit dem 1.6. für ALLE Mietverträge mit Ausnahme von Zeitmietverträgen, aber den habt Ihr ja wohl nicht.
Ansonsten google doch mal zu dem Thema, da findest Du ganz klare Antworten.
LG Uta
Re: ja, ein wenig
ich bin mir etwas unsicher. Wenn ich google dann kommt, dass das neue Mietrecht nur für Mietverträge gilt, die ab dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden. Für davor abgeschlossene Mietverträge gelten die alten Kündigungsfristen. Unser Mietvertrag ist vom 01.04.2001. Wir haben so einen Standard-Mietvertrag / Vordruck, wo automatisch die Staffelung ist: bis 5 Jahre 3 Monate Kündigungsfrist, bis 8 Jahre 6 Monate etc....
Ich bin mir total unsicher, weil ich trotzdem höre, dass Leute nach 6 Jahren aus der Wohnung mit 3 Monaten Kündigungsfristen gehen. Meine Vermieter sind sehr geizig und wenn es ums Geld geht, kann ich nicht mit denen reden! Die werden auf ihre 6 Monate beharren, wenn ich nicht was "handfestes" beweise! Nachmieter ist schwer, gibt zuviele 3 Zimmer Wohnungen!
LG Sandra
Re: ja, ein wenig
LG Uta
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