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Kann mir vielleicht einer weiterhelfen?

Hallo!
Ich bin ja sonst nur stille Mitleserin, da meine Tochter auch im Sep. 04 geboren ist.
Habe jetzt mal eine Frage und hoffe, daß mir einer von euch vielleicht weiterhelfen kann.
Ich bin noch bis September in Elternzeit und habe bis vor der Geburt auch Vollzeit gearbeitet. Da mein Arbeitgeber mir aber nach den 3 Jahren Elternzeit keinen passenden neuen Vertrag mit Teilzeit anbieten kann, muß ich dann kündigen oder wird mein alter Vertrag durch einen Aufhebungsvertrag beendet?
Gibt es bei einen von den 2 Varianten vielleicht einen Nachteil?
Vielen Dank schon mal, auch wenn ich hier sonst nicht schreibe.
Gruß tuchi-mucki
Bisherige Antworten

Kann mir vielleicht einer weiterhelfen?

Ich habe keine Ahnung, aber kann er Dir nicht kündigen, wenn er schon nichst passendes anbieten kann?

LG, Myriam

P.S. Und schreib doch mal öfter! Ist eh so ruhig hier geworden

Kann mir vielleicht einer weiterhelfen?

Hallo!

Du solltest nicht kündigen, weil Dir das dann Nachteile mit dem Arbeitslosengeld bringen kann. Was genau passiert weiß ich allerdings auch nicht, der Arbeitgeber muss Dir ja nur eine vergleichbare Stelle freihalten.

Hast Du schon in der Elternzeitbroschüre nachgeschaut? Die kannst Du Dir ja auch im Internet ansehen, vielleicht steht da etwas zu.

Viel Erfolg,

Daniela

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