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Julius hat die Wände bemalt :-(

Aber nicht unsere!
Hallo!
Wir gehen einmal in der Woche immer zum Spielkreis ins Geburtshaus und heute haben die Mamas Laternchen gebastelt und die Kinder haben gespielt. Julius hat einen Bleistift erwischt und wirklich ein ca. 4 m langes Wandstück bekritzelt. Ich hab lange versucht, es mit Radiergummi wegzukriegen, geht aber nicht. Es ist eine schöne rote Wand so mit Schwammtechnik. Na ja, die wollen den Maler holen und ich denke doch, dass das unsere Versicherung bezahlt, oder?
LG Vera!
Aber er hatte Spaß dran, der kleine Mann :-)
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Re: Julius hat die Wände bemalt :-(

Hallo Vera,
versuch mal so einen Schmutzradierer, die bekommen wirklcih fast alles weg.
Schön das Julius wenigstens Spaß hatte *lach* Man muss wirklcih so aufpassen und trotzdem ist es schnell passiert.
Sean "entwaffne" ichimmer schon frühzeitig, wenn er mit einem Stift bewaffnet in ein Zimmer marschiert (in dem ich nicht bin;-).
VLG Jessy und Sean

Re: Julius hat die Wände bemalt :-(

Hallo Jessy!
Es waren ja rote Wände und die anderen Mamas meinten, dass so´n Schmutzradierer so Weißmacher drin hat. Dann wäre ja dann die Farbe weg, oder? Auf weißen Wänden geht der super, weiß ich schon :-)
Ich hoffe jetzt einfach mal, dass die Versicherung dafür aufkommt. Wir brauchen die sonst nie und eigentlich ist sie doch genau dafür da.
LG Vera!

Re: Julius hat die Wände bemalt :-(

Hallo Vera! Ja mit dem Schnutzradierer geht das zwar ganz gut weg, aber leider wird auch die Farbe der Wand heller. Wir haben das auch schon durch, aber bei uns zu Hasue. Und die Versicherung übernimmt so was glaub ich nicht. Dazu sind die Würmer noch zu klein. So weit ich weiß hat da das Geburtshaus Pech gehabt. Aber frag mal jemand der sich damit auskennt. Lg Keksi & Lukas bei dem man auch aufpassen muß wohin er mit den Stiften geht

Re: Julius hat die Wände bemalt :-(

Hallo Keksi!
Wieso zu klein?. Er wäre doch auch schon groß genug, um im Kaufhaus ein Regal umzuschmeißen, meinetwegen mit teurem Porzellan! Oh je, oh je. Mal sehen, was die Versicherung sagt.
LG Vera!

Re: Julius hat die Wände bemalt :-(

Also zu klein kann ich mir auch nicht vorstellen. Sean ist in unserer Haftpflicht mit aufgeführt und deswegen greift die im Schadensfall auch.
Ruf einfach mal bei deienr Versicherung an und frag nach. Allerdings weiß ich auch nicht wieso die unbedingt die Maler holen müssen. Ein bissel neue Farbe drüber würde es doch auch tun *schmunzel*
VLG jessy

Re: Julius hat die Wände bemalt :-(

naja die versicherung sagt dann aufsichtspflicht verletzt und somit sind se schneider frei..;-)...deswegen zu klein..kommt drauf an wieviel minuten man 2 jährige aus den augen lassen darf....wenn sie wollen finden sie also nen weg um nicht zu zahlen..wenns ne gute iss zahlt sie..lg sasi

Re: Julius hat die Wände bemalt :-(

Hallo Vera,
zum einen müste das Geburtshaus gegen solche Fälle selbst versichert sein (mit so was müssen die rechnen, wenn sie Kleinkinder und Buntstifte gemeinsam in ein Zimmer lassen *gg*) und zum anderen, falls du es über deine Haftpflicht laufen lässt, so darfst du NICHT sagen, dass du deine Aufsichtspflicht verletzt hast!!! So paradox es klingt, du musst sagen, du hast ihn gut beaufsichtigt und dennoch hat er unbemerkt den Stift erwischt...Wenn du nämlich sagst, du hast die Aufsichtspflicht verltzt - dann Pech für dich, dann zahlst du selbst! Aber ich würde mich erst mal dumm stellen, eigentlich müssten die für so was dort wirklich abgesichert sein! LG, Nicole

Re: Julius hat die Wände bemalt :-(

Hallo Nicole!
Das hätte ich jetzt gar nicht gedacht. Stimmt eigentlich, eigentlich müsste das Geburtshaus auch irgendwie abgesichert sein. Hm.
Ich kann ja schlecht meiner Versicherung sagen, dass ich die Wände beschmiert habe :-)
LG Vera!

Re: Julius hat die Wände bemalt :-(

Hi Bella.Sicher? War es nicht genau andersrum? MUSS man nicht die Aufsichtspflicht verletzt haben damit die Haftpflicht zahlt? Hat Alex es dir SO gesagt? Jetzt bringst du mich aber durcheinander....Ich meine es sei falsch wenn entrüstete Eltern sagen , sie haben selbstverständlich die Aufsichtspflicht NICHT verletzt. LG,Ina

@Miffi und Ina

Also noch mal: wenn die Aufsichtspflicht NICHT verletzt wurde, dann ist man auch NICHT haftbar, denn dann war der Schaden nicht zu vermeiden. Dann hat Vera keine Schuld an dem Malen an der Wand und die Versicherung würde eine Schadensregulierung ablehnen, Pech für das Geburtshaus - die kriegen den Schaden dann nicht ersetzt bzw eben nur durch ihre eigene Versicherung!
Alternativ: da Kinder in dem Alter eh nicht selbst haftbar zu machen sind und Vera würde sagen, sie HAT die Aufsichtspflicht verletzt, dann geht der Schaden von Julius auf Vera über und IHRE eigene Haftpflicht müsste dann ggf für die Regulierung aufkommen.
Wenn man also MÖCHTE, dass der Schaden bezahlt wird, dann muss man sagen, die Aufsichtspflicht wurde verletzt, so dass dann die Haftpflicht des Erwachsenen eintreten muss! Wenn man aber den Schaden eigentlich gar nicht anerkennt (und das würde ich in dem Fall dort nicht!), dann muss man sagen, trotz Aufsicht konnte der Kleine malen. LG, Nicole

Re: @Miffi und Ina

Hallo Nicole!
Du kennst Dich ja gut aus. Tja, es würde ja sowieso über unsere ganz normale private Haftpflichtversicherung gehen und Julius ist da ja mitversichert.
Also nochmal zum Mitschreiben, ich müsste dann sagen (so war´s ja eigentlich auch): kurz nicht aufgepasst und er hat sich den Stift geschnappt, richtig?
LG und Danke Vera!

Re: @Miffi und Ina

Hi.Richtig. Du musst auf die Frage:Haben Sie ihre Aufsichtspflicht verletzt mit JA antworten, wenn du willst, dass deine Versicherung den Schaden übernimmt. LG,Ina

Re: @Miffi und Ina

Hallo Vera,
Alex ist ja vom Fach :-)
Aber er sagt, es kommt natürlich auch immer auf die Versicherung an, wie die das sieht, grad in solchen Einrichtungen, die mit dem "Fehlverhalten" von Kindern rechnen müssen! Wenn die Versicherung sagt, du hättest dich korrekt verhalten (eben auch, wenn du mal kurz nicht hingesehen hast), dann bist weder du noch Julius haftbar und sie zahlen nicht!
Wenn sie meinen, es sei ein Schaden, für den ihr dennoch haftbar seid, dann zahlen sie auch. Ist echt doof, oder? LG, Nicole, die das auf jeden Fall auf das Geburtshaus abwälzen würde!!

Re: @Miffi und Ina

Hi, also ich denke, MIR persönlich wäre es lieber den Schaden von meiner Versicherung abdecken zu lassen, WENN das Geburtshaus den Schaden ersetzt haben möchte.Hatte dich falsch verstanden, dachte du würdest meinen , DAMIT die Versicherung zahlt,solle man sagen man habe die Pflicht NICHT verletzt...Ist ja ok, dass die die Verantwortung tragen, keine Stifte auszulegen,bzw.Vorsorge zu treffen, aber würdest du wirklich mit dem Geburtshaus streiten? Ich nicht. Schliesslich geht man dort ja öfter hin ;O) Und ich denke, die Sache ist über eine Haftpflichtversicherung schnell geklärt. LG,Ina

Re: @Miffi und Ina

Hallo Ina!
Das hat doch Nicole, glaube ich, nicht gemeint. Vielleicht haben wir´s erst falsch verstanden?
Und ich fände es auch besser, wenn es meine Versicherung bezahlt, ich will mich wirklich nicht streiten.Es wäre die einfachste Lösung.
Und ich würde auch nicht unbedingt wollen, dass das Geburtshaus dafür aufkommen muss.
LG Vera!

Re: @Miffi und Ina

Grins....DOCH! Hat sie ;O) Weisste ....Nicole und ich sind s seit über 30Jahren befreundet und sie kann sehr resolut sein *lach*.Ich auch...aber in so einem Fall gehe ich lieber den Weg des geringeren Widerstandes *zwinkerauchzunic* LG,INa

Re: @Miffi und Ina

Hi Ina,
also wenn Julie in unserer Spielgruppe in der Wiege die Wand bemalt hätte, dann hätte ich Anja gesagt, sie soll das mal der Versicherung des Hauses melden! Für so was müssen die selbst abgesichert sein. LG, Nicole

Re: @Miffi und Ina

Ach so, na ja, ich versuch´s erst mal andersrum und dann kann man immer noch weitersehen, falls unsere Versicherung nein sagt.
Vielen Dank, LG Vera!

Re: @Miffi und Ina

Hm...ich denke eine Spielgruppe ist wie ein Kindergarten auf Kinder ausgerichtet. Im Geburtshaus sind die ungeborenen und die Mami`s erstes Klientär und die Geschwisterkinder auch willkommen ABER es ist halt keine Spielgruppe. Wenn zB bei Dr.Kröger Patrick mit nem Stift nen 4m langen Strich im Wartezimmer ziehen würde, würd ich auch nicht sagen, dass das Krögers Problem ist, weil er Spielzeug auslegt um den Mäusen die Wartezeit zu verkürzen.Wenn aber Patrick heute morgen im Kindergarten nen Strich malt,dann denke ich ist es eine andere Sache.Wenn zB Patrick mit Julie bei euch spielt und mit einem ihrer Stifte quer durch Alex`Büro malt, wäre es für mich auch keine Frage meine Haftpflicht einzuschalten ;O) LG,Ina

UPS!

Sehe gerade,dass ich etwas überlesen habe! Es handelt sich ja um eine SPIELGRUPPE im Geburtshaus....Hm,dann sieht es etwas anders aus...dann würde ich erst mal gar nix machen! Sorry.Überlesen.LG,Ina

Noch mal @Miffi

Sag mal Vera, ich habe ja überlesen, dass es sich um eine Spielgruppe handelt im Geburtshaus. Dann finde ich auch sieht die Sache etwas anders aus! Im Kindergarten bin ich auch nicht verantwortlich was Patrick dort während des Spielens anstellt...Was haben denn die Mitarbeiter dort überhaupt gesagt zu dem "Strich"? Wollen die dich denn verantwortlich machen?? LG,Ina

Re: Noch mal @Miffi

Hallo Ina!
Strich ist gut :-) Es ähnelt schon eher einer übergroßen Landkarte oder einem riesigen riesiges CTG? :-)
Tja, Die Spielgruppenleiterin hat die Geschäftsfüherin geholt und sie will den Maler anrufen und ich soll meine Versicherung informieren. Auf ´ne andere Idee oder eine andere Möglichkeit bin ich zu dem Zeitpunkt auch nicht gekommen. Mein erster Gedanke war schon, dass das meine Versicherung übernimmt. Mal sehen, was die sagen. Hab vorhin das Maklerbüro angerufen, die kümmern sich drum. (Wir haben alle Versicherungen über ein Maklerbüro laufen)
Das mit dem Kindergarten ist schon ein gutes Beispiel, aber da sind ja auch die Eltern nicht dabei.
Ich kann jetzt einfach mal abwarten. Wird sich ja bald klären. Ich berichte dann weiter.
Danke, LG Vera!

Re: Noch mal @Miffi

Hallo!
Ne ich würde an Deiner Stelle Nicht die Versicherung informieren. Sobald Du sie informierst hast Du den Schaden anerkannt und hast den Mist an der Backe. Also da muss das Geburtshaus für Sorgen, die haben doch extra Versicherungen. Wie schon gesagt wurde, wenn ein Kind im Kindergarten was anstellt sind ja auch nicht Eltern haftbar zu machen dafür. Und wenn das Geburtshaus Spielgruppen anbietet, gibt es ja extra Versicherungen, aber gut wie ich grad gelesen habe, hast Du schon bescheid gesagt. Ich hätte es nicht getan.
Sag mal wie es weiter geht.
Liebe Grüße Hagbard
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