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Juhu- Betreuungskosten auch bei Minijob absetzbar!!!

Ich kann es noch gar nicht glauben ,aber auch WIR können Davids Kita-Kosten absetzen.
Das wäre ja klasse -da wir ja scheinbar sooooo reich sein müssen und haben wir schon für unser 3.+4. Kind nicht einen Monat Erziehungsgeld erhalten.Jaja -die Nutzung einens Firmenwagens wurde als geldwerter Vorteil auf das Gehalt gerechnet und **Schwuupps*** ist man schon über der Grenze.
Ich bin jetzt mal gespannt ,ob wir tatsächlich einmal in den Genuß von Steuervorteilen kommen sollten oder ob es da am Ende doch wieder einen Haken gibt.
Jetzt habe ich ganz vergessen zu fragen, ob man d die B-Kosten auf der Steuerkarte meienes Mannes eintragen kann.
Lg Nicole
Bisherige Antworten

Juhu- Betreuungskosten auch bei Minijob absetzbar!!!

Hallo Nicole,
es kann ein Freibetrag für abzugsfähige Kinderbetreuungskosten auf der Lst.-Karte eingetragen werden somit hast Du dann die Lst.-Ersparnis sofort
2/3 aller Kinderbetreuungskoten von höchstens 6000 Euro werden berücksichtigt, so glaube ich es in Erinnerung zu haben.
Gruß Maja
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