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Jetzt will ich es aber genau wissen!

Hallo zusammen,
habe lange nichts mehr geschrieben, allerdings immer mal wieder reingeschaut. In der vergangenen Zeit wurde viel über Schulbeginn, mögliche Rückstellung, Vorschule etc. geschrieben. Daher jetzt - weil mich das Thema wirklich interessiert - eine kleine Umfrage. Wäre schön, wenn möglichst viele mitmachen würden.
1. Bundesland (Ösis und Swissis dürfen - sollen! - auch mitmachen)
2. Geburtsmonat des Kindes
3. Jahr der regulären Einschulung
4. Rückstellung möglich? Unter welchen Bedingungen?
5. Wie sieht das letzte Jahr vor dem Schulstart aus (Vorschule - wenn ja: im KiGa? - verpflichtende Sondertermine, besondere Gruppen etc.)?
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG,
Britta mit Juliane (fast 5) und Sven (3 1/4)
Bisherige Antworten

Jetzt will ich es aber genau wissen!

Hallo,
na dann mache ich mal als erste mit ;o)
1. Bundesland (Ösis und Swissis dürfen - sollen! - auch mitmachen)
- Hessen
2. Geburtsmonat des Kindes
- Juli 2004
3. Jahr der regulären Einschulung
- 2011
4. Rückstellung möglich? Unter welchen Bedingungen?
- keine Ahnung.. sie wird im Juli 7 u. kommt dann in die Schule
5. Wie sieht das letzte Jahr vor dem Schulstart aus (Vorschule - wenn ja: im KiGa? - verpflichtende Sondertermine, besondere Gruppen etc.)?
- im Kiga wird je 1 Std. im Stuhlkreis auf Schule vorbereitet. So eine Art Schulclub wie es in anderen Kigas genannt wird. Keine besonderen Gruppen oder Sondertermine
Vielleicht sollte noch die Frage rein, wann Stichtag ist. Das ist ja von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier in Hessen ist Stichtag der 30.6. Somit ist Alina nächstes Jahr ein KANN-Kind u. MUSS erst übernächstes Jahr gehen, was sie auch tun wird.
Liebe Grüße
Andrea mit Alina (nächste Woche 5) und Svenja (nächsten Monat 4)

Jetzt will ich es aber genau wissen!

Meine Antworten: (2. Versuch...)
1. NRW
2. August
3. 2010
4. Grds. nein, nur unter ganz besonderen Umständen. Grund ist die sog. flexible Eingangsstufe, in der die Kinder die ersten zwei Schuljahre in einem Jahr oder zwei oder drei Jahren durchlaufen können.
5. Schulkindergruppe im KiGa mit einem festen Termin auch am Nachmittag, vielen Ausflügen, Schulkinder-Garten, sog. "Rätselpeter"-Übungen etc.

Hier auch

Hallo,
1. NRW
2. Juli
3. 2010
4. s.o., obwohl ich ihnen gerne noch ein Jahr länger geben würde, müssen sie nächstes Jahr in die Schule
5. die Vorschulkinder machen einmal die Woche Vorschule, haben extra Ausflüge in den Wald, zum Arzt, zur Polizei etc, am Anfang des Jahres noch wenig, später immer mehr, auch verpflichtend, also nicht freiwillig.
LG
Tuffi
Lilypie 6. - 18. Ticker Lilypie 6. - 18. Ticker

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1. Bundesland (Ösis und Swissis dürfen - sollen! - auch mitmachen)
- Schleswig-Holstein
2. Geburtsmonat des Kindes
- Juni 2004
3. Jahr der regulären Einschulung
- 2010
4. Rückstellung möglich? Unter welchen Bedingungen?
- Grundsätzlich nein, aber wir versuchen es
5. Wie sieht das letzte Jahr vor dem Schulstart aus (Vorschule - wenn ja: im KiGa? - verpflichtende Sondertermine, besondere Gruppen etc.)?
- im KiGa treffen sich die Schulkinder ich glaube 2 mal die Woche, es gibt Verkehrsunterricht und auch kleine Ausflüge
LG Savi

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Hallo Britta,
hier meine Antworten:
1. Bundesland (Ösis und Swissis dürfen - sollen! - auch mitmachen)
Thüringen
2. Geburtsmonat des Kindes
Juli 2004
3. Jahr der regulären Einschulung
2010
3a. Stichtag
Am 01.08.2010 soll das Kind 6 Jahre alt sein.
4. Rückstellung möglich? Unter welchen Bedingungen?
keine Ahnung - muß mal abwarten, wie er sich bis dahin noch entwickelt
Die Erzieherin hat gesagt, daß die Kinder zwischen dem 5. und 6. Geburtstag noch mal eine großem Sprung machen. Da warte ich jetzt dann demnächst drauf.
Ich habe aber gehört, daß eine Rückstellung wenn dann nur mit sehr markanten Gründen und unter schwierigen Umständen möglich ist.
Ich hoffe auch, daß eine bestimmte Schule machbar sein wird. Bei den anderen Schulen würde ich eher um Rückstellung bitten.
5. Wie sieht das letzte Jahr vor dem Schulstart aus (Vorschule - wenn ja: im KiGa? - verpflichtende Sondertermine, besondere Gruppen etc.)?
Vorschulprogramm im Kindergarten täglich mit unter anderem eine Art Sprachprogramm wo die Kinder schonmal Lernen auf verschiedene Laute (Buchstaben) zu achten. (Hat die Erzieherin mal beim Elternabend vorgestellt.) Ansosnten verschiedene Ausflüge und eine Übernachtung im Kiga.
LG,
Suluma

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Hi Britte,
hier sind meine Antworten:
1. Hessen
2. August (16.)
3. regulär 2010, bei uns 2011
4. Kannkind, Integrativkind, vermutl. Autist (Diagnose erwarten wir demnächst) - wird von daher wohl keine Probleme geben, hab mich aber auch noch nicht informiert...hab mich ehrlich gesagt mit dem Thema Schule noch gar nicht befasst.
5. Kiga (da gibt´s für die Maxikids 1x pro Woche einen Termin, wo speziell gefördert wird, ausserdem Ausflüge, Übernachtungen,...usw.)
Liebe Grüße
Katrin mit David (fast 5) und Robin (fast 2)

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Hallo Britta,
1. Niedersachsen
2. 31. Juli
3. 2010 (Stichtag bis 31. 07.)
4. Da Connor gerade am letzten Stichtag 6 Jahre alt wird werden wir es auf jeden Fall probieren ihn zurück zustellen. Connor ist eh noch auf Grund seiner Epilepsie 1/2 bis 1 Jahr sprachlich hinterher und wir haben somit Unterstützung vom SPZ.
5.Es gibt eine besondere Gruppe in der die Kinder dann an speziellen Veranstaltungen teilnehmen und sie essen auch getrennt von den anderen Kinder. Im Prinzip eine Gruppe wo sie selbständiger sind.
LG Kathrin

Jetzt will ich es aber genau wissen!

Hallo, hier meine Antworten:
1. Schleswig-Holstein
2. Juli
3. 2011 (Stichtag 30.06., meiner wurde 2 Tage DANACH geboren)
4. Soweit ich weiß nur in absoluten Ausnahmen (z.B. Extrem-frühchen)
5. Vorschulgruppe im Kindergarten, in die unser Sohn jetzt schon wechseln wird, da er evtl. 2010 als Kann-Kind eingeschult wird. Wenn doch erst 2011, wird er nicht dasselbe in der Vorschulgruppe machen müssen, da die Gruppe Kann-Kinder, die 2 Jahre mitmachen, im Konzept speziell berücksichtigt! Wir bleiben also ganz cool und warten ab.

Jetzt will ich es aber genau wissen!

Hallo Britta,

mein Großer kommt dieses Jahr "schon" zur Schule ;/.

Hier nun meine Antworten:

1. Bundesland (Ösis und Swissis dürfen - sollen! - auch mitmachen)

Bayern, Stichtag der 30.12.

2. Geburtsmonat des Kindes

Am 3. Juli


3. Jahr der regulären Einschulung

2010


4. Rückstellung möglich? Unter welchen Bedingungen?

Nein, ausser sehr gravierende Dinge sind da, und wenn auch, dann müsste Alina in eine Förderschule, ist aber bei uns sehr sehr unwarscheinlich


5. Wie sieht das letzte Jahr vor dem Schulstart aus (Vorschule - wenn ja: im KiGa? - verpflichtende Sondertermine, besondere Gruppen etc.)?

Die Vorschulkinder haben Vorschule während der Kiga Zeit und machen gesondert Ausflüge, mehr eigentlich nicht. Genaueres kann ich dann sagen, wenn Elias seine Mappe mit nach Hause bekommt.

Noch so einen Kommentar:
Alina würde nächstes Jahr auch als Kannkind reinkommen, da sie geistig sehr weit ist und meiner Meinung nach auch Schulreif ;). Ich find es allgemein, dass viele Mamas ihren Kindern zu wenig zutrauen, sicher ist Schule stressig und kann auch schwer sein, aber da muss ich als Mama mein Kind schon etwas mitvorbereiten. Vor allem keine Angst zeigen, die Kinder schaffen das locker, wir unterstützen Elias wo es nur geht und machen so auch viel mit ihm, jetzt auch schon vermehrt mit Alina.

LG Cindy

Jetzt will ich es aber genau wissen!

Zitat:
Schule stressig und kann auch schwer sein, aber da muss ich als Mama mein Kind schon etwas mitvorbereiten. Vor allem keine Angst zeigen, die Kinder schaffen
Sorry, aber da kann ich mich nur wundern...Soll das heissen, dass ein Kind, dass mit gerade 6 Jahren nicht schulreif ist nicht genügend von der Mutter (wo sind eigentlich die Väter)vorbereitet wurde?
Wie bereitest Du dein Kind denn auf die Schule vor? Habt ihr einen Klassenraum mit 30 Schülern zu hause?
Zitat:
Alina würde nächstes Jahr auch als Kannkind reinkommen, da sie geistig sehr weit ist
Viele Kinder sind geistig sehr weit, aber das sagt nichts über die Schulreife aus

Jetzt will ich es aber genau wissen!

"Soll das heissen, dass ein Kind, dass mit gerade 6 Jahren nicht schulreif ist nicht genügend von der Mutter (wo sind eigentlich die Väter)vorbereitet wurde?"

wenn ich hier im Umkreis alles so betrachte, wie viele mit ihren Kindern umgehen, nicht bös gemeint, wird es akzeptiert, dass ein fünfjähriger beim Essen nicht sitzen bleibt, dass eine Mama dem Kind wie ne irre hinter her läuft, alle wünsche erfüllt, wenn es Pommes will kann es die haben, ach keine zwei Minuten später wird ein Eis geholt, weil es das Kind so will, das Kind machen kann was es will, Zitat "mei, der/die ist ja noch sooooo klein". Sorry, aber wie soll ein Kind lernen, dass es Regeln gibt, etwas beenden (Essen), Regeln einhalten, sitzen bleiben usw, das können hier viele 5 und auch 6 jährige nicht. Wir haben im Kiga einen 6 jährigen, der muss in die Schule (Musskind) der kann das alles nicht, weil Mama ja meint er lernt es noch früh genug zu hören???!!! da finde ich schon, dass es ein Fehler der Mutter ist, in den allermeisten Fällen sind die Mütter ja die die die Kinder Hauptsächlich erziehn. Oder wie siehst Du das? Ich sag immer von nichts kommt nichts.

Wie bereitest Du dein Kind denn auf die Schule vor? Habt ihr einen Klassenraum mit 30 Schülern zu hause?

Indem ich meine Kinder dazu erziehe, dass es Regeln gibt, die eingehalten werden sollen, dass ich mich mit dem Kind beschäftige es fördere, da brauch ich keine 30 Schüler, nein, da reicht mein Kind und ein paar Stifte oder ein Buch.

Man sollte aber bitte bedenken, dass ich da Entwicklungsverzögerte oder kranke Kinder nicht meine, sondern "normale", nicht falsch verstehen weiß nicht, wie ich das richtig ausdrücken soll.

Ab wann ist bei dir ein Kind dann Schulreif, wenn es das geistige nicht ist?

Übersicht der Stichtage in einzelnen Bundesländern


In den 16 Bundesländern in Deutschland sind die Regelungen zum Einschulungsalter recht unterschiedlich. In einigen Ländern wurde oder wird das Einschulungsalter auch herabgesetzt. Anbei finden Sie eine ausführliche Zusammenstellung der Stichtagregelungen, wie sie in den verschiedenen Bundesländern gelten.
Baden-Württemberg:
Die veränderte Stichtagregelung wurde vom Landtag wie folgt verabschiedet:
(1) 2005/06 wird der Stichtag vom 30. Juni auf den 31. Juli verlegt. Der Zeitraum der Stichtagsflexibilisierung wird bis einschließlich 30. Juni des Folgejahres erweitert. Kinder, die in diesem Zeitraum das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern - ohne bürokratische Hürden - zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor vom Schulleiter - ggf. unter Beiziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts - festgestellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
(2) 2006/07 wird der Stichtag vom 31. Juli auf den 31. August verlegt. Der Zeitraum der Stichtagsflexibilisierung reicht dann vom 1. September bis zum 30. Juni des Folgejahres.
(3) 2007/08 wird der Stichtag auf den 30. September als endgültigen Termin verlegt.
Weitere Informationen: www.km-bw.de
Bayern:
Die Staatsregierung plant, den Stichtag der Schulaufnahme im Lauf der nächsten Jahre (bis zum Schuljahr 2010/2011) schrittweise auf den 31. Dezember vorzuverlegen. Durch diese Maßnahme wird die Zeit, in der Kinder nach übereinstimmender Erkenntnis der Wissenschaft in höchstem Maße aufnahmefähig und lernbereit sind, besser genutzt und zudem das Einschulungsalter dem europäischen Standard angepasst. Ausschlaggebend für die Schulaufnahme ist jedoch in erster Linie der tatsächliche Entwicklungsstand des Kindes, nicht dessen Alter. Auf diese Weise wird man den individuellen Voraussetzungen jedes Kindes gerecht. Nach wie vor wird die Möglichkeit bestehen, ein Kind zurückzustellen.
Für die nächsten Jahre gelten folgende Stichtage:
Schuljahr 2007/08: 30. September
Schuljahr 2008/09: 31. Oktober
Schuljahr 2009/10: 30. November
Schuljahr 2010/11: 31. Dezember
Weitere Informationen: www.stmuk.bayern.de
Berlin:
(1) Seit dem Schuljahr 2005/06 werden alle Kinder in dem Jahr schulpflichtig, in dem sie sechs Jahre alt werden. Die Jüngsten werden also schon mit fünfeinhalb eingeschult. Es gibt keine Ausnahmen (Rückstellungen), damit alle Kinder gemeinsam früher gefördert werden können.
(2) Dafür gibt es die "flexible Schulanfangsphase": Jedes Kind kann die ersten beiden Schuljahre in ein, zwei oder drei Jahren durchlaufen, je nach Leistungsstand oder Förderbedarf. Ein drittes Jahr wird nicht als "Sitzenbleiben" gewertet. Zudem lernen Kinder der ersten, zweiten und dritten Jahrgangsstufe gemeinsam, je nach Entwicklungsstand.
Weitere Informationen: www.berlin.de/sen/bwf/index.html
Brandenburg:
Die Schulpflicht beginnt in Brandenburg seit dem Schuljahr 2005/06 für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können dies auch Kinder, die nach dem 31. Dezember geboren sind. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Auf Antrag der Eltern kann das Kind auch direkt in die Jahrgangsstufe zwei aufgenommen werden.
Kinder müssen an der örtlich zuständigen Grundschule bis zum 23. Februar persönlich angemeldet werden.
Weitere Informationen: www.brandenburg.de/cms/list.php?page=mbjs
Bremen:
(1) Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Jahres. Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Fachaufsicht auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens.
(2) Kinder, die das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 30. Juni bis zum Beginn des 31. Dezember vollenden, werden auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls zum 1. August desselben Jahres schulpflichtig.
(3) Kinder, die bis zum Beginn des 30. Juni eines Jahres das fünfte Lebensjahr vollenden, werden auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls zum 1. August desselben Jahres schulpflichtig, sofern die Grundschule feststellt, dass das Kind hinsichtlich seiner sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten durch den Unterricht und das übrige Schulleben nicht überfordert werden wird.
Weitere Informationen: www.bildung.bremen.de
Hamburg:
(1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
(2) Die zuständige Behörde kann Kinder, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, unter Berücksichtigung ihrer geistigen, seelischen, körperlichen oder sprachlichen Entwicklung auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder auf Antrag der Schule nach Anhörung der Erziehungsberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch
zurückstellen. Zurückgestellte Kinder werden in eine bestehende Vorschulklasse aufgenommen. Die zuständige Behörde kann in begründeten Ausnahmefällen genehmigen, dass zurückgestellte Kinder stattdessen eine Kindertageseinrichtung besuchen; dies gilt nicht in den Fällen einer Zurückstellung aufgrund der sprachlichen Entwicklung eines Kindes im Sinne des Satzes 1.
(3) Kinder, die nach dem 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, können unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Mit der Aufnahme beginnt die Schulpflicht.
Weitere Informationen: www.fhh.hamburg.de
Hessen:
Wer vor dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig. Die betreffenden Kinder müssen in den Monaten September / Oktober des vorangehenden Jahres zum Schulbesuch angemeldet werden.
Von "Kann"-Kindern redet man im Volksmund, wenn sie in der Zeit vom 30. Juni bis 31. Dezember sechs Jahre alt werden. In diesem Falle können sie auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der Schulleitung nach Einbeziehung des schulärztlichen Gutachtens eingeschult werden. Kinder, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können bei entsprechender Schulreife ebenfalls eingeschult werden. In diesen Fällen kann die Entscheidung von einer zusätzlichen Überprüfung durch den schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden.
Weitere Informationen: www.kultusministerium.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern:
(1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. Kinder, die spätestens am 31. Dezember eines Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in demselben Jahr mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht.
(2) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann im Einvernehmen mit dem Schulleiter der Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
(3) Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten im selben Jahr in Vorklassen an Förderschulen (§ 36 Abs. 5) eingeschult werden, wenn zu erwarten ist, dass sich die frühzeitig einsetzende sonderpädagogische Förderung auf ihre Entwicklung günstig auswirkt. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht.
Weitere Informationen: www.kultus-mv.de
Niedersachsen:
(1) Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Über die Aufnahme entscheidet der oder die SchulleiterIn. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder in der für sie zuständigen Grundschule etwas 15 Monate vor Beginn des Schuljahres an, in dem die Kinder schulpflichtig sind.
(2) Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule oder einer Förderschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.
Weitere Informationen: www.mk.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen:
Nach dem Willen der Landesregierung sollen Kinder zukünftig früher eingeschult werden, als das bisher der Fall ist. Die Änderung wird über mehrere Jahre erfolgen. Die frühere Einschulung soll dazu beitragen, dass Lernbereitschaft und kindliche Neugier rechtzeitig für schulisches Lernen genutzt wird. Das neue Schulgesetz sieht vor, dass der Stichtag für das Einschulungsalter in Monatsschritten innerhalb von sieben Jahren vom 30. Juni auf den 31. Dezember vorverlegt wird. Konkret ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Schuljahr 2007/08: 31. Juli
Schuljahr 2009/10: 31. August
Schuljahr 2011/12: 30. September
Schuljahr 2012/13: 31. Oktober
Schuljahr 2013/14: 30. November
Schuljahr 2014/15: 31. Dezember
Eltern, die ihre Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres einschulen wollen, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Als Entscheidungshilfe kann die Schule ein schulärztliches oder im einzelfall auch schulpsychologisches Gutachten hinzuziehen.
Weitere Informationen: www.bildungsportal.nrw.de
Rheinland-Pfalz:
Für das Schuljahr 2008/09 tritt die neue Regelung für die Festlegung der Schulpflicht in Kraft. Diese neue Regelung setzt den Stichtag für die Schulpflicht auf den 31.8. (Vollendung des sechsten Lebensjahres) fest. Bis dahin gilt der 30. Juni.
Weitere Informationen: www.mbwjk.rlp.de/
Saarland:
(1) Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres. Einzuschulende Kinder können zur Vorbereitung der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule durch einen Schul- oder Amtsarzt untersucht werden; insoweit wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt; zu der Untersuchung kann auch ein Schulpsychologe hinzugezogen werden.
(2) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter nach Durchführung eines Beratungsgesprächs mit den Erziehungsberechtigten. Vor der Aufnahme von Kindern, die erst im folgenden Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vollenden, hat er einen Schul- oder Amtsarzt und einen Schulpsychologen hinzuzuziehen.
(3) Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Weitere Informationen: www.bildung.saarland.de
Sachsen:
(1) Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
(2) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
(3) Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogischpsychologische
Testverfahren herangezogen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.
(4) Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter.
Weitere Informationen: www.sachsen-macht-schule.de
Sachsen-Anhalt:
Stichtag für die Einschulung ist in Sachsen-Anhalt der 30.6., d.h. alle Kinder, die bis zu diesem Datum das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Weitere Informationen: www.mk.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein:
Schleswig-Holstein hat seit dem 9. Februar 2007 ein neues Schulgesetz, doch der Stichtag bleibt: Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt geworden sind, schulpflichtig.
Grundsätzlich können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte ihr Kind nicht mehr vom Schulbesuch zurückstellen lassen. Die Kinder werden am besten in der Eingangsphase der Grundschule gefördert.
Weitere Informationen: www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Thüringen:
(1) Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres.
(2) Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme.
(3) Ein Kind, das am 1. August eines Jahres mindestens sechs Jahre alt ist, kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern für die Dauer eines Schuljahres vom Besuch der Klassenstufe 1 der Grundschule zurückgestellt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Der Antrag kann erst nach der schulärztlichen Untersuchung und nach Beratung durch die Schule gestellt werden. Die Zurückstellung erfolgt durch den Schulleiter und darf nicht wiederholt werden.
Weitere Informationen: www.thueringen.de/de/tkm/content.asp
Wir haben die Termine mit Sorgfalt recherchiert, können jedoch für die Angaben keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium.

Ich hoffe das bleibt ;)

Jetzt will ich es aber genau wissen!

hallo
1.)wir wohnen im össiland - bundesland steiermark - das ist aber nur für die ferien von bedeutung
2.) Juli
3.) 2010
4.) Rückstellung nur über Antrag beim Landesschulpsychologen möglich- Antrag auf häuslichen Unterricht- d.h. das kind muss an mind. 4 Tagen die woche - mind. 20 stunden im kiga sein.
es muss auch mit ärztlichen attest begründet sein warum das kind nicht für schulreif empfunden wird - z.b schwere sprachentwicklungsverzögerung- wahrnehmungsstörungen wie adhs, ads..
auch das förderteam im kindergarten (sowas gibts bei uns - kommen mobil in den kiga) muss grünes licht für die rückstellung geben
5.) bei uns gibts keine vorschule mehr- die kinder haben für die ersten beiden schuljahre 3 jahre zeit. im kiga wird nicht gesondert auf die schule vorbereitet- ist aber auch gruppen / tanten oder kiga abhängig- manche machen was, andere wieder nicht.
lg Isa

Jetzt will ich es aber genau wissen!

hallo,
hier unsere antwort:
1. Bundesland (Ösis und Swissis dürfen - sollen! - auch mitmachen)
rheinland-pfalz
2. Geburtsmonat des Kindes
21.juli
3. Jahr der regulären Einschulung
2010
4. Rückstellung möglich? Unter welchen Bedingungen?
rückstellung nur unter bestimmten bedingungen und das psychologe,schularzt usw.zustimmt-nicht so einfach
5. Wie sieht das letzte Jahr vor dem Schulstart aus (Vorschule - wenn ja: im KiGa? - verpflichtende Sondertermine, besondere Gruppen etc.)?
ab dem 25.august geht dimo in eine maxi gruppe-wo nur die vorschulkinder drin sind- man hat das konzept jetzt neu bei uns entwickelt und möchte somit den zusammenhalt der vorschulkinder stärken.es werden spezielle projekte für die vorschule gemacht (natur, besuche von bäckerei,besuch vom rettungshubschrauber,ausflüge in konzerte,wasservorbereitungskurs und dann noch in der gruppe selbst zahlenschule und buchstabenschule.
man hat mir auch angeboten das ich ihn zurückstellen könnte wenn man merkt das er noch nicht reif für die schule ist. da er geistig und körperlich mit den anderen kids in seinem jahrgang mithalten kann (die klasse geht von september 03 bis august 04) hab ich da aber keine bedenken-hat bisher auch keiner was in der art gesagt.
wir lassen es einfach mal auf uns zukommen mal gucken wie es so wird :o)
vlg tanja mit dimo in zwei tagen 5 und emma 19 monate

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Hallo Britta,
1.Hamburg
2.Juni
3.2010
4.nein
5.ab 31.08.09 wird Julian in die Vorschule gehen
LG
Alexandra

1.) thüringen 2.) ende august 3.) 2011...

...
4. keine ahnung, ich würde lieber eher einschulen, was aber nur mit erlaubnis der amtsärztin und der schulleitung möglich ist
5. sogenannte "große vorschule", d.h. ein oder zweimal die woche sind die schulanfänger unter sich und machen dann so vorübungen für die schule oder besondere ausflüge...
liebe grüße, rosa

Jetzt will ich es aber genau wissen!

1. Bundesland (Ösis und Swissis dürfen - sollen! - auch mitmachen
Bayern
2. Geburtsmonat des Kindes
April
3. Jahr der regulären Einschulung
2010
4. Rückstellung möglich? Unter welchen Bedingungen?
glaube nicht
5. Wie sieht das letzte Jahr vor dem Schulstart aus (Vorschule - wenn ja: im KiGa? - verpflichtende Sondertermine, besondere Gruppen etc.)?
ab September Vorschule im KiGa, mit Besichtigungen, Schulbesuchen, Vorschulunterricht, Labor

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Hallo Britta,

schön mal wieder von Dir zu lesen.

zu Deinen Fragen. Antwort von 1-4 wie bei Dir, da auch NRW.

Bei uns findet einmal in der Woche die "Wundertüte" statt. Die Wundertütenkinder(so heißen die Großen) haben dann im kleinen Kreis ihr Extra-Programm. Experimente, Schneiden, Basteln, Kleben....Wechselt mit den Interessen der Kinder.

Zudem stehen Besuche bei der Feuerwehr, Zeche Knirps(nachgebaute Zeche für Kinder), Sparkasse, Post und als Abschlußfahrt der Kettler Hof an.

LG Petra

Jetzt will ich es aber genau wissen!

Hallo Petra,
oh danke - nett, dass Du das sagst/schreibst (den ersten Satz meine ich...).
Du wirst lachen: Ich musste in den vergangenen Tagen oft an Dich denken, weil Buko jetzt wieder so eine Aktion mit einer Kuhtasse gestartet hat. Ich habe aber vorgesorgt und schon ausreichend viel Deckel gesammelt, so dass ich Dich dieses Mal gar nicht (schade eigentlich) um Mithilfe bitten muss. Aber die beiden Buko-Tassen, die schon im Regal stehen, heißen für mich Wendi-Tassen.
Irgendwann mache ich mal eine Kuhtassen-Party. Und dann lade ich alle Leute, die mir beim Sammeln geholfen haben, ein. Das wird bestimmt interessant. Wärest Du dabei?
"Wundertüten-Gruppe" - das ist aber eine lustige Bezeichnung der Schulkinder-Gruppe. Bestimmt ist das Programm auch so mitreißend.
LG einstweilen,
Britta

Jetzt will ich es aber genau wissen!

Hallo Britta,

na klar wäre ich dabei. Aber nur wenn ich aus einer Wendi-Tasse trinken darf :-)

Die Wundertüte macht den Kindern viel Spaß. Die Kinder die jetzt eingeschult werden sind aus Personalgründen etwas zu kurz gekommen. Im Jahr davor war Noel dabei und fand es toll. Jetzt fangen einige neue Erzieherinnen an und ich hoffe für Simon wird es auch so schön.

LG Petra

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