Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
Haben wir nicht erst neulich im Hibbelforum gehofft endlich schwanger zu werden. Dann waren wir schwanger....@Alex, Savi und die Anderen von damals....Erinnert ihr euch noch daran, als wir mit dicken Bäuchen im Stadtpark saßen? Und dann mit den kleinen Würmern unsere Treffen abgehalten haben?
Und Freitag gehen wir Julians zukünftige Schule besichtigen. Die haben dann da Tag der offenen Tür. Und dann wird er für 2009 in der Vorschule angemeldet. Die erste Schuluntersuchung haben wir dann im Dezember oder Januar.
Das geht mir eindeutig zu schnell!!!
Wo ist die Zeit geblieben?
Mensch, hätte der kleine Kerl nicht wie geplant anfang Juli kommen können? Dann hätte das ganze jetzt noch ein Jahr zeit. Aber er musste ja 1 Woche eher kommen :-(
LG
Alexandra
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
oh ja ich kann mich noch gut dran erinnern!
Kendrick kam 1,5 Wochen eher, er hätte ruhig warten können. Er kommt auch 2010 in die Schule, dabei redet er grad mal wie ein 3 Jähriger :-( und ist von Fremden noch immer schlecht zu verstehen. Ach und Windel trägt er auch noch, wie sollen wir das alles bis 2010 schaffen!!??
Berichte mal wie die Schule ist und wie die Schuluntersuchung lief.
LG Savi
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
ja ich berichte dann mal. Julian spricht auch immer noch sehr undeutlich....sagen Andere. Garantiert dürfen wir nach der Schuluntersuchung dann auch noch zur Logo antreten. Wann er dann noch in den Kindergarten soll???
Hätte er noch ein Jahr zeit, wäre das alles wohl kein Thema. Die Ergotherapeutin sagt, dass sie Julian höchstwahrscheinlich bis 2010 schultauglich bekommt. Der ist aber auch sowas von asynchron entwickelt...unglaublich.
Ich habe heute bei amazon die ersten zwei Fibeln bestellt, weil er jetzt soweit ist mit dem Lesen anzufangen. Leider ist er in anderen Bereichen noch völlig hinterher.
Zum Glück hat er aufgehört so schnell zu wachsen.
Warum macht ihr eigentlich keine Ergo? Ich war da ja auch skeptisch, aber mittlerweile bin ich echt zufrieden. Da laufen die Kinder (vorausgesetzt man hat eine Gute)echt zur Höchstform auf. Und Sachen, die Julian bei mir verweigert, lernt er da so nebenbei.
Ich nenne unsere Thearpien jetzt nur noch Anschubsen und das kann ja nicht schaden, wenn die Kids schon so früh zur Schule müssen.
LG
Alexandra
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
wir wollen im Januar mit Ergo starten. Muß mich morgen mal um einen Starttermin kümmern, eine Freundin hat mir eine gute Praxis empfohlen. Kendricks KiGa hat gesagt wir sollen bis Januar warten, damit Kendrick erstmal im KiGa ankommt und damit auch offener wird. Er läßt nach wie vor ungern Fremde an sich ran und braucht lang um mit ihnen "warm" zu werden.
LG Savi
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
ach so. Ja, ich habe in der Ergo Praxis auch schon solche Kinder erlebt. Da sind die guten Ergotherapeuten aber drauf eingestellt. Die machen dann da echt den Kasper, damit diese Kinder vertrauen finden.
Ach, vielleicht macht Kenny ja auch noch so einen richtigen Schub und Du hast dir umsonst so viele Sorgen gemacht.
LG
Alexandra
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
das Problem habe ich auch. Meine drei sind 2010 schulpflichtig, weil sie Frühchen sind. Hier in NRW gibt es aber Rückstellungen nur bei ganz besonderen gesundheitlichen Risiken und die liegen nicht vor, also müssen sie hin. Mit Mäuschen und Mäuserich muss ich jetzt auch zum Logopäden, die beiden sprechen sehr undeutlich, Mäuschen braucht außerdem auch noch für den Stuhlgang eine Windel, sie hat eine chronische Verstopfung und mit den Medis dagegen Durchfall, das bekommt sie leider noch nicht kontrolliert. Und das alles soll ich bis 2010 hinkriegen, zusätzlich zu der Einschulung von Räuber 2009? Die Logopädiepraxis hat ja schon Terminschwierigkeiten, weil ich mit zwei Kindern gleichzeitig komme und noch zwei andere mitbringe, aber ich kann sie ja schlecht draußen an den Laternenpfahl festbinden. Teilweise können sie auch zu Freunden, aber ständig kann ich die anderen Eltern ja auch nicht einbinden. Kann uns nicht jemand noch ein Jahr Zeit schenken?
LG
Tuffi mit
Räuber 05.10.02 und
Mäuserich, Maus und Mäuschen 15.07.04
*inerinnerungschwelg*
Oh ja, eigentlich lang her und es kommt einem vor als wenn es gestern war *g*
Bei uns hier gibt es ja keine Vorschule mehr und Jule wäre eh nicht hingegangen.
Vorschulen gehen halt nur halbtags und wir brauchen halt nen Ganztagsplatz.
Wir wissen noch überhaupt nicht wie wir das mit Jule machen mit der Einschulung.
Eigentlich bin ich ja immer ein Kandidat gewesen der sagte, ich lasse mein Kind so lange in der Kita wie es geht. Lernen muss sie noch ihr ganzes Leben und arbeiten sowieso.
Mittlerweile denke ich da anders. Jule jault jetzt schon rum weil es ihr zu langweilig ist. Die machen aber auch kaum was mit den Gören....außer freies Spielen und nun haben sie für ein halbes Jahr die zahlen 1-10. Toll, die hatten sie schon nach 2 Monaten komplett durch.
Ausflüge gab es bisher nur nach Dodenhof, wo die Kids auch wieder in den Indoorspielplatz gesteckt wurden...ganz toll.
Das alte Gesetz sagt ja, Stichtag ist der 30.06 aber es soll ja nun so sein, dass die Kinder die zum Tag der Einschulung sechs sind, eben auch schulpflichtig sind. Hat mir vor kurzem jemanden erzählt.
Wir brauchen hier nicht lange ne Schule suchen,hier gibbet nur eine und da geht sie hin, also brauchen wir uns nicht mit einer Entscheidung quälen *g*
Mal abwarten, uns ist erstmal wichtig das wir nen Hortplatz bekommen, denn dürften wir ab Januar beantragen.
Ich muss ehrlich sagen wir haben uns aber auch noch nicht sonderlich viel damit beschäftigt. Es kommt einem immer so weit entfernt vor , aber wenn man dann überlegt wie fix die letzte Zeit gelaufen ist :-)
Schauen wir mal..
LG
alex und Jule *05.08.2004
*inerinnerungschwelg*
ich hätte mich damit ja auch noch nicht beschäftigen brauchen, wenn Julian in einen normalen Kindergarten gehen würde. Aber jetzt ist er ja in diesen Tagesmütterzusammenschluss. Die machen zwar auch Kindergarten, aber nur bis 5 Jahre ohne Vorschule. Anschliessend gehen die Kinder alle auf die Dorfvorschule in Berne. Die haben dort auch einen Hort für die Vorschüler und Grundschüler. Ist der Waldkindergarten....Berner Wald, der jetzt auch Hort ist. Da versuche ich Julian natürlich gleichzeitig anzumelden. Ob wir da einen Platz bekommen???
Ob wir in der Vorschule einen Platz bekommen? Nächste Woche weiss ich mehr.
Und sonst? Alles ok bei euch?
LG
Alexandra
*inerinnerungschwelg*
Dann würde ich zumindest bei Jule, die ja auch echt fit ist, überlegen sie eher einzuschulen.
LG
Alexandra
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
wir in rlp haben das bissl anders wie ihr.. ist das bei euch pflicht das die kerlchens ab 2009 in die vorschule kommen? dimo darf das jahr von 2009 bis 2010 noch im kiga spielen aber die machen da so aktionen für die maxi kids- so heissen die baldigen schulkinder bei uns.
find ich irgendwo schade weil ja julian dadurch auch ein spieljahr geklaut wird :(
vlg tanja
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
doch Julian hätte auch das letzte Jahr in einen normalen Kindergarten gehen können. Sein jetziger hat aber kein Vorschulprogramm und somit kann er sich in der Vorschule schon mal ein bisschen ein Bild von der Schule machen. Die dürfen da ja auch noch spielen.....lernen aber schonmal ein bisschen die Schule kennen.
LG
Alexandra
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
uff 2009 das finde ich ja schon heftig früh. Muss den jedes Kind in die Vorschule? Hier in Hessen ist eine Vorschule für Kids, die die Kigajahre beendet haben aber eben noch nicht Schulreif sind. Die gehen dann noch ein Jahr in die Vorschule.
Da Alina am 24.7. geboren ist, ist sie hier in Hessen zum Glück noch ein Kann Kind und wird definitiv erst 2011 in die 1. Klasse gehen. Da ist sie grade 7 geworden und ich finde das ist echt ok. 2010 mit grade 6 geworden finde ich zu früh.
Bin gespannt was Du von Eurem Termin berichtest. Hätte nicht gedacht das das soooo unterschiedlich behandelt wird.
Liebe Grüße
Andrea
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
alle Kinder, die bis 30.06.2004 geboren sind müssen hier 2010 zur Schule. Julian ist am 26.06.geboren. Zur Vorschule muss er nicht, hat aber nur Vorteile für ihn. Dort üben die ja schon ein bisschen Schule. Ansonsten ist er nachher bei der Einschulung völlig überfordert. Ausserdem bietet sein jetziger Kindergarten kein Vorschulprogramm.
LG
Alexandra
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
Gruß fraggel
Klärt mich mal auf...
Hallo,
bie uns in Bayern ist der 31.12 der Stichtag im Jahr 2010, warum bei euch so früh???? Bei Alina gibts keine Frage ob kann oder muss, jedes Kind was 2004 geboren ist MUSS 2010 zur Schule, ich versteh das nicht.
Da, das hab ich gefunden:
http://www.weiden-oberpfalz.de/wen/junge_familien/bildung/einschulung.php
LG Cindy, deren Alina sowieso gehen muss und ich da keine überlegung anstelle
@Muggels....neeee....
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Man KANN Kinder die zwischen dem 01.07.2004-bis zum 31.12.2004 geboren sind einschulen, man MUSS es aber nicht.
Schulpflicht besteht nur für die Kids die bis zum 30.06.2006 geboren sind.
Das Kind kann aber aus bestimmten Gründen zurückgestellt werden.
Alle anderen Kinder sind KANN-Kinder, dass heißt sie können eingeschult werden.
Alle Kinder die bis zum 31.12.2004 geboren sind, dürften in die Schule da hast du Recht...aber eben die einen als MUSS Kinder mit schulpflicht und die anderen als sogenannte KANN-Kinder.
Aber wie gesagt, ich hatte vor kurzem gehört das es eben ab 2009 ein neues Gesetz geben soll das besagt, alle Kinder die bis zum Tag der Einschulung sechs werden , müsen eingeschult werden, es sei denn sie werden zurückgestellt.
LG
alex und Jule *05.08.2004
@Muggels....neeee....
doch. In Berlin müssen die Kinder auch schon mit 5 Jahren in die Schule. Das hat sich alles geändert. Das wird bestimmt auch bald einheitlich so gemacht. Und wenn sie es ganz übertreiben, dann müssen sie bald Wickeltische im Schulklo anbringen :-)
LG
Alexandra
Hier ne Übersicht aller Bundesländer
In den 16 Bundesländern in Deutschland sind die Regelungen zum Einschulungsalter recht unterschiedlich. In einigen Ländern wurde oder wird das Einschulungsalter auch herabgesetzt. Anbei finden Sie eine ausführliche Zusammenstellung der Stichtagregelungen, wie sie in den verschiedenen Bundesländern gelten.
Baden-Württemberg:
Die veränderte Stichtagregelung wurde vom Landtag wie folgt verabschiedet:
(1) 2005/06 wird der Stichtag vom 30. Juni auf den 31. Juli verlegt. Der Zeitraum der Stichtagsflexibilisierung wird bis einschließlich 30. Juni des Folgejahres erweitert. Kinder, die in diesem Zeitraum das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern - ohne bürokratische Hürden - zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor vom Schulleiter - ggf. unter Beiziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts - festgestellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
(2) 2006/07 wird der Stichtag vom 31. Juli auf den 31. August verlegt. Der Zeitraum der Stichtagsflexibilisierung reicht dann vom 1. September bis zum 30. Juni des Folgejahres.
(3) 2007/08 wird der Stichtag auf den 30. September als endgültigen Termin verlegt.
Weitere Informationen: www.km-bw.de
Bayern:
Die Staatsregierung plant, den Stichtag der Schulaufnahme im Lauf der nächsten Jahre (bis zum Schuljahr 2010/2011) schrittweise auf den 31. Dezember vorzuverlegen. Durch diese Maßnahme wird die Zeit, in der Kinder nach übereinstimmender Erkenntnis der Wissenschaft in höchstem Maße aufnahmefähig und lernbereit sind, besser genutzt und zudem das Einschulungsalter dem europäischen Standard angepasst. Ausschlaggebend für die Schulaufnahme ist jedoch in erster Linie der tatsächliche Entwicklungsstand des Kindes, nicht dessen Alter. Auf diese Weise wird man den individuellen Voraussetzungen jedes Kindes gerecht. Nach wie vor wird die Möglichkeit bestehen, ein Kind zurückzustellen.
Für die nächsten Jahre gelten folgende Stichtage:
Schuljahr 2007/08: 30. September
Schuljahr 2008/09: 31. Oktober
Schuljahr 2009/10: 30. November
Schuljahr 2010/11: 31. Dezember
Weitere Informationen: www.stmuk.bayern.de
Berlin:
(1) Seit dem Schuljahr 2005/06 werden alle Kinder in dem Jahr schulpflichtig, in dem sie sechs Jahre alt werden. Die Jüngsten werden also schon mit fünfeinhalb eingeschult. Es gibt keine Ausnahmen (Rückstellungen), damit alle Kinder gemeinsam früher gefördert werden können.
(2) Dafür gibt es die "flexible Schulanfangsphase": Jedes Kind kann die ersten beiden Schuljahre in ein, zwei oder drei Jahren durchlaufen, je nach Leistungsstand oder Förderbedarf. Ein drittes Jahr wird nicht als "Sitzenbleiben" gewertet. Zudem lernen Kinder der ersten, zweiten und dritten Jahrgangsstufe gemeinsam, je nach Entwicklungsstand.
Weitere Informationen: www.berlin.de/sen/bwf/index.html
Brandenburg:
Die Schulpflicht beginnt in Brandenburg seit dem Schuljahr 2005/06 für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können dies auch Kinder, die nach dem 31. Dezember geboren sind. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Auf Antrag der Eltern kann das Kind auch direkt in die Jahrgangsstufe zwei aufgenommen werden.
Kinder müssen an der örtlich zuständigen Grundschule bis zum 23. Februar persönlich angemeldet werden.
Weitere Informationen: www.brandenburg.de/cms/list.php?page=mbjs
Bremen:
(1) Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Jahres. Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Fachaufsicht auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens.
(2) Kinder, die das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 30. Juni bis zum Beginn des 31. Dezember vollenden, werden auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls zum 1. August desselben Jahres schulpflichtig.
(3) Kinder, die bis zum Beginn des 30. Juni eines Jahres das fünfte Lebensjahr vollenden, werden auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls zum 1. August desselben Jahres schulpflichtig, sofern die Grundschule feststellt, dass das Kind hinsichtlich seiner sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten durch den Unterricht und das übrige Schulleben nicht überfordert werden wird.
Weitere Informationen: www.bildung.bremen.de
Hamburg:
(1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
(2) Die zuständige Behörde kann Kinder, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, unter Berücksichtigung ihrer geistigen, seelischen, körperlichen oder sprachlichen Entwicklung auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder auf Antrag der Schule nach Anhörung der Erziehungsberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch
zurückstellen. Zurückgestellte Kinder werden in eine bestehende Vorschulklasse aufgenommen. Die zuständige Behörde kann in begründeten Ausnahmefällen genehmigen, dass zurückgestellte Kinder stattdessen eine Kindertageseinrichtung besuchen; dies gilt nicht in den Fällen einer Zurückstellung aufgrund der sprachlichen Entwicklung eines Kindes im Sinne des Satzes 1.
(3) Kinder, die nach dem 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, können unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Mit der Aufnahme beginnt die Schulpflicht.
Weitere Informationen: www.fhh.hamburg.de
Hessen:
Wer vor dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig. Die betreffenden Kinder müssen in den Monaten September / Oktober des vorangehenden Jahres zum Schulbesuch angemeldet werden.
Von "Kann"-Kindern redet man im Volksmund, wenn sie in der Zeit vom 30. Juni bis 31. Dezember sechs Jahre alt werden. In diesem Falle können sie auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der Schulleitung nach Einbeziehung des schulärztlichen Gutachtens eingeschult werden. Kinder, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können bei entsprechender Schulreife ebenfalls eingeschult werden. In diesen Fällen kann die Entscheidung von einer zusätzlichen Überprüfung durch den schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden.
Weitere Informationen: www.kultusministerium.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern:
(1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. Kinder, die spätestens am 31. Dezember eines Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in demselben Jahr mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht.
(2) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann im Einvernehmen mit dem Schulleiter der Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
(3) Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten im selben Jahr in Vorklassen an Förderschulen (§ 36 Abs. 5) eingeschult werden, wenn zu erwarten ist, dass sich die frühzeitig einsetzende sonderpädagogische Förderung auf ihre Entwicklung günstig auswirkt. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht.
Weitere Informationen: www.kultus-mv.de
Niedersachsen:
(1) Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Über die Aufnahme entscheidet der oder die SchulleiterIn. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder in der für sie zuständigen Grundschule etwas 15 Monate vor Beginn des Schuljahres an, in dem die Kinder schulpflichtig sind.
(2) Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule oder einer Förderschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.
Weitere Informationen: www.mk.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen:
Nach dem Willen der Landesregierung sollen Kinder zukünftig früher eingeschult werden, als das bisher der Fall ist. Die Änderung wird über mehrere Jahre erfolgen. Die frühere Einschulung soll dazu beitragen, dass Lernbereitschaft und kindliche Neugier rechtzeitig für schulisches Lernen genutzt wird. Das neue Schulgesetz sieht vor, dass der Stichtag für das Einschulungsalter in Monatsschritten innerhalb von sieben Jahren vom 30. Juni auf den 31. Dezember vorverlegt wird. Konkret ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Schuljahr 2007/08: 31. Juli
Schuljahr 2009/10: 31. August
Schuljahr 2011/12: 30. September
Schuljahr 2012/13: 31. Oktober
Schuljahr 2013/14: 30. November
Schuljahr 2014/15: 31. Dezember
Eltern, die ihre Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres einschulen wollen, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Als Entscheidungshilfe kann die Schule ein schulärztliches oder im einzelfall auch schulpsychologisches Gutachten hinzuziehen.
Weitere Informationen: www.bildungsportal.nrw.de
Rheinland-Pfalz:
Für das Schuljahr 2008/09 tritt die neue Regelung für die Festlegung der Schulpflicht in Kraft. Diese neue Regelung setzt den Stichtag für die Schulpflicht auf den 31.8. (Vollendung des sechsten Lebensjahres) fest. Bis dahin gilt der 30. Juni.
Weitere Informationen: www.mbwjk.rlp.de/
Saarland:
(1) Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres. Einzuschulende Kinder können zur Vorbereitung der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule durch einen Schul- oder Amtsarzt untersucht werden; insoweit wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt; zu der Untersuchung kann auch ein Schulpsychologe hinzugezogen werden.
(2) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter nach Durchführung eines Beratungsgesprächs mit den Erziehungsberechtigten. Vor der Aufnahme von Kindern, die erst im folgenden Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vollenden, hat er einen Schul- oder Amtsarzt und einen Schulpsychologen hinzuzuziehen.
(3) Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Weitere Informationen: www.bildung.saarland.de
Sachsen:
(1) Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
(2) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
(3) Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogischpsychologische
Testverfahren herangezogen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.
(4) Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter.
Weitere Informationen: www.sachsen-macht-schule.de
Sachsen-Anhalt:
Stichtag für die Einschulung ist in Sachsen-Anhalt der 30.6., d.h. alle Kinder, die bis zu diesem Datum das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Weitere Informationen: www.mk.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein:
Schleswig-Holstein hat seit dem 9. Februar 2007 ein neues Schulgesetz, doch der Stichtag bleibt: Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt geworden sind, schulpflichtig.
Grundsätzlich können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte ihr Kind nicht mehr vom Schulbesuch zurückstellen lassen. Die Kinder werden am besten in der Eingangsphase der Grundschule gefördert.
Weitere Informationen: www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Thüringen:
(1) Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres.
(2) Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme.
(3) Ein Kind, das am 1. August eines Jahres mindestens sechs Jahre alt ist, kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern für die Dauer eines Schuljahres vom Besuch der Klassenstufe 1 der Grundschule zurückgestellt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Der Antrag kann erst nach der schulärztlichen Untersuchung und nach Beratung durch die Schule gestellt werden. Die Zurückstellung erfolgt durch den Schulleiter und darf nicht wiederholt werden.
Weitere Informationen: www.thueringen.de/de/tkm/content.asp
Wir haben die Termine mit Sorgfalt recherchiert, können jedoch für die Angaben keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium.
Danke für die Liste!
@Muggels....neeee....
Hallo Alex,
doch, ist leider so, bei uns ist der Schulbeginn Mitte September, da ist Alina dann 6 Jahre und 2 Monate ( 03.07.04). ALLE Kinder die 2004 geboren sind MÜSSEN 2010 zur Schule. In vielen Bundesländern kann es sein dass der Stichtag "erst" im November ist. Kinder die 2003 bis 30.11 geboren sind sind MUSS Kinder, wir hatten erst Elternabend der Vorschulkinder, da mein "großer" ein Vorschulkind. Bekannte von mir ist der Sohn am 25.10 geboren und er kommt 2009 in die Schule. Der Stichtag vom Juni ist schon lange out, google doch mal nach Deinem Bundesland. KannKinder werden bei uns ab 2010 abgeschafft, wer bis 31.12.04 geboren ist muss rein.
LG Cindy
Das sagt Wiki...
Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. In Bayern wird der Stichtag für die Einschulung ab dem Schuljahr 2005/2006 bis 2010/11 auf den 31. Dezember verschoben ( „Musskinder“ ). In Baden-Württemberg ist der 30. September der Stichtag. Ab 2009 soll in Niedersachsen in drei Schritten bis 2012 der Stichtag für das Einschulungsalter vom 30. Juni auf den 30. September verlegt werden. [1] Auf Antrag der Eltern können auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden ( „Kannkinder“ ; in Bayern sind diese Kinder wegen der Stichtagverschiebung ohnehin „Musskinder“ ). Die Entscheidung trifft in diesem Fall die Schulleitung unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens . Die Schulpflicht beginnt spätestens mit der Einschulung.
Da hat unser Schuldirektor ganz was anderes gesagt, er meinte, dass es in ganz Deutschland so ist.
Also kann es sein, dass es in Deinem Bundesland so ist, bei uns nicht.
LG Cindy
Klärt mich mal auf...
hier in Hamburg ist noch Stichtag der 30.06. Bei euch ist das wohl schon vorgezogen, so dass Kinder auch schon mit 5 Jahren in die Schule müssen. Gut, eigentlich keine schlechte Idee. Wenn ich mir meinen Sohn mal so anschaue, der ist schon jetzt sehr wissbegierig und würde am liebsten jetzt schon zur Schule gehen.
ICH bin aber der Meinung, dass die Kinder schon eine gewisse Reife brauchen, um sich in allen Bereichen in der Schule zurecht zu finden und das sehe ich bei meinem Kind auf jeden Fall nicht.
Kinder sind ja auch ganz unterschiedlich. Für einige ist es bestimmt nicht das schlechteste, wenn sie erst mit 7 Jahren in die Schule kommen. Aber das wird es ja zukünftig nicht mehr geben. Ich bin auch erst mit 7 Jahren in die Schule gekommen und das war auch gut so.
Mir tun die Lehrer auch ein bisschen leid. Wenn sie massenweise 5jährige bekommen, die noch gar nicht schulreif sind....ist bestimmt anstrengend.
Ich meine jetzt nicht deine Kinder....es gibt aber bestimmt viele 5jährige, die lieber noch ein Jahr in den Kindergarten gehen sollten.
LG
Alexandra
Klärt mich mal auf...
Hallo Alexandra,
bei uns ist teilweise ein Altersunterschied von knapp 1,5 Jahren. Was eben das Problem ist, das sich der Stichtag jedes Jahr um ein Monat nach hinten schiebt, so ist der Altersabstand ja sehr groß. Viele Mamas kämpfen, um ihre Kids zurückzustellen, diese brauchen ein Psychologisches Gutachten, sowas wie einen Idiotenschein, hört sich hart an, ist aber so. Das weitere schlimme ist, dieser Schein begleitet die Kids die ganze Grundschule, ist nicht lustig. Alina ist ja wie gesagt "schon" 6 Jahre und 2 Monate, da wir ja erst im September wieder Schulanfang haben, da gehts.
Wenn ich nun bedenke Elias ist am 11.01.03 geboren von ner Bekannten der Sohn am 25.10.03 beide kommen in die Schule. Sie hat den "Fehler" gemacht ihr Kind zurückzustellen, aber nach dem sie gehört hat, was diese Bescheinigung ausmacht hat sie es nahezu wieder fallen lassen, aber einen Stempel hat er schon, sagen selbst die Lehrer.
LG Cindy, die die unterschiede des Schulsystems in Deutschland gar ned versteht
Klärt mich mal auf...
Hallo Alexandra,
bei uns ist teilweise ein Altersunterschied von knapp 1,5 Jahren. Was eben das Problem ist, das sich der Stichtag jedes Jahr um ein Monat nach hinten schiebt, so ist der Altersabstand ja sehr groß. Viele Mamas kämpfen, um ihre Kids zurückzustellen, diese brauchen ein Psychologisches Gutachten, sowas wie einen Idiotenschein, hört sich hart an, ist aber so. Das weitere schlimme ist, dieser Schein begleitet die Kids die ganze Grundschule, ist nicht lustig. Alina ist ja wie gesagt "schon" 6 Jahre und 2 Monate, da wir ja erst im September wieder Schulanfang haben, da gehts.
Wenn ich nun bedenke Elias ist am 11.01.03 geboren von ner Bekannten der Sohn am 25.10.03 beide kommen in die Schule. Sie hat den "Fehler" gemacht ihr Kind zurückzustellen, aber nach dem sie gehört hat, was diese Bescheinigung ausmacht hat sie es nahezu wieder fallen lassen, aber einen Stempel hat er schon, sagen selbst die Lehrer.
LG Cindy, die die unterschiede des Schulsystems in Deutschland gar ned versteht
Stimme dir voll und ganz zu
wir haben hier beides: Räuber der 2009 kurz vor seinem 7. Geburtstag in die Schule kommt und die Drillinge, die 2010 kurz nach ihrem 6. Geburtstag schon gehen müssen.
Räuber hätte gut schon dieses Jahr gehen können, aber aus seinem Kiga wäre kein anderes Kind mit ihm auf die selbe Schule gekommen und da er sich mit unbekannten Gruppen recht schwer tut haben wir lieber gewartet. Nächstes Jahr geht er mit vier anderen aus seiner Kiga-Gruppe gemeinsam, dafür wird er bis dahin wohl endgültig die Multiplikation und das Lesen beherrschen.
Die Drillinge müssen leider 2010 obwohl sie meiner Meinung nach nicht soweit sind. Rückstellung geht in NRW aber so gut wie gar nicht, im Zweifelsfall sollen die Kinder halt in Förderschulen entsprechend gefördert werden. Ein Wechsel von einer Förderschule auf eine normale Schule ist aber eher selten, von daher ist das auch keine echte Alternative. Ich hoffe nur, das Mäuserich und Mäuschen bis dahin soweit sind, das sie sprachlich die Schuleignung bescheinigt bekommen, was ich derzeit noch bezweifle.
LG
Tuffi mit
Räuber 05.10.02 und
Mäuserich, Maus und Mäuschen 15.07.04
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
Gruß fraggel
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
hallo alexandra,
bei uns das gleiche. habe Julien auch vor zwei wochen angemeldet. schnief. eigentlich waren wir uns gar nicht sicher, denn er ist ein "kann" kind hier in hessen. aber so nach und nach wurde klar wenn er noch ein jahr im kiga bleibt versauert er. er WILL in die schule. wobei bei uns die vorschule auch noch viel spielen ist. sie haben pro woche 4 std unterricht. mal sehen wie das wird.
unsere erziehrinnen liegen uns ja schon in den ohren mit hochbegabung und so....deswegen haben wir entschieden er geht nun doch schon nächstes jahr in die schule. denn kiga unterfordert ihn mittlerweile total. und sein bester freund geht auch dann in die schule....wenn das mal kein grund ist ;-)
also dann
LG
Rabea mit vorschulkind Julien der am liebsten schon jetzt einen schulranzen kaufen möchte:HELP:
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
dann ist für euch die Vorschule doch genau richtig. Da fühlt er sich doch dann schon halb wie ein Schulkind. Ich war zwar immer dagegen....man ändert seine Meinung ja manchmal nochmal :-), aber ich mache jetzt schon eine ganze Zeit die Vorschulübungen mit Julian. Jetzt fangen wir demnächst an mit Lesen.
Ich dachte immer, dass man das auf keinen Fall machen sollte, aber jetzt planen sie ja schon die ersten 2 Klassen zusammen zu legen und ist ja eh wurscht, wenn die anderen das dann auch schon können.
Ansonsten hat Julian noch gaaanz viel zu lernen, bis er schulreif ist. Aber ein bisschen Zeit ist ja noch bis dahin.
LG
Alexandra
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
muss mich hier grad mal einlinken wegen den vorschulübungen.. ich wäre da vorsichtig mit. meine schwiemu hat mir dazu erzählt- das sie genau das mit meinem mann gemacht hat. mein mann war auch so-neugierig-wissbegierig- schnell gelangweilt im kiga. dann konnte er schon sehr viel in der ersten klasse- weil sie viel mit ihm zu hause gemacht hat und was war das ende vom lied- er wusste mehr wie andere kids und meldete sich dementsprechend häufiger kam aber nicht immer dran und war dann total frustriert. kam nach hause er hätte keine lust mehr auf schule weil er ja alles weiss und es dort langweilig ist und er ja eh nicht drankommt. das war eine ganz schön schwere situation weil er durch die langeweile die er dann hatte zum störenfried wurde. also hat sie das mit dem zu hause weiterfördern in den nächsten jahren gelassen und es hat sich alles so normal geregelt.
Dimo sagt z.b. auch ah da ist mein D mein I mein M und mein O von Dimo wenn er die buchstaben irgendwo sieht- aber ich erkläre ihm keine anderen weil ich eben angst davor hab das genau das passieren könnte wie bei meinem mann.
vlg tanja
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
ja genau so sollte man es DAMALS auf keinen Fall machen. Da gebe ich dir recht. Heute ist das schon normal. Viele Kinder können schon die großen Druckbuchstaben, wenn sie in die Schule kommen. Aber ab 2.Klasse kommen dann ja noch die Kleinen und Schreibschrift und das würde ich mir nicht zutrauen. Kinder, die schon ein bisschen was können machen dann einfach Zusatzaufgaben. Und es soll wohl auch so kommen, dass die demnächst gar nicht mehr so scharf trennen zwischen 1.und 2.Klasse.
Mein Neffe konnte auch schon lesen und hat dann immer Sonderaufgaben bekommen. Die Lehrerin wollte ihn dann immer eine Klasse überspringen lassen, aber da er schon mit 5 Jahren eingeschult wurde und das Sozialverhalten nicht so doll war, haben sie das nicht gemacht.
LG
Alexandra
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
mittlerweile ist es fast normal, das einige Kinder schon die Buchstaben können wenn sie in die Schule kommen und da stellen sich die Lehrer auch drauf ein. Von Räubers Freund, der dieses Jahr in die Schule gekommen ist weiß ich, das es dort nicht nur für die langsameren Kinder Förderunterricht gibt, sondern auch für die schnelleren, eben damit sie sich nicht langweilen. Räuber kann mittlerweile alle Großbuchstaben und auch einige kleine, zu Wörtern zusammensetzen klappt aber noch nicht. Mäuserich, Maus und Mäuschen kennen die Buchstaben ihrer Namen und der ihrer Geschwister, das sind zusammen auch schon einige. Wenn Räuber nächstes Jahr in die Schule kommt, werden sie wohl durch ihn auch noch einige mitlernen, das lässt sich ja kaum vermeiden. Ich würde Dimo da nicht bremsen, wenn er Spaß am lernen hat. In der Schule lernen sie ja schließlich nicht nur Buchstaben, sondern noch vieles anderes.
LG
Tuffi mit
Räuber 05.10.02 und
Mäuserich, Maus und Mäuschen 15.07.04
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
Schuluntersuchungen gibt es bei uns nur- wenn ich z.b. sagen würde- ich will aber unbedingt das lenny erst mit 7 eingeschult wird- dann müsste er zum psychologen. alles össiklugheit halt.....
naja. Lg Isa
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
ihr habt keine Schuluntersuchung? Wir haben eine jetzt mit 4,5 Jahren und dann nochmal ein halbes Jahr vor Schulbeginn die Zweite.
Bei uns ist es auch so, dass es schwierig ist ein Kind zurück zu stellen. Alles wird in die erste Klasse eingeschult und wo es gar nicht geht, die gehen dann nach kürzester Zeit wieder zurück in die Vorschule.
Wenn man schon vorher zurück stellt, dann darf das Kind in der Grundschulzeit keine Klasse mehr wiederholen, sondern landet dann gleich in der Sonderschule. Deshalb wurde mir schon davon abgeraten. Lieber erstmal versuchen das Kind so durchzuschleifen und wenn es gar nicht mehr geht, dann einer der 4-6 Klassen wiederholen lassen.
LG
Alexandra
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
also bei uns sagt die kindergärtnerin ob sie das kind für reif befindet oder nicht - wenn nicht muss es zum psychologen - und er entscheidet. ich hab mich bei janik nicht an den rat der kindergärtnerin gehalten - und nun geht er ins gym und ist einer der besten und das obwohl er einer der jüngeren ist. aber so nen richtigen test gibts nicht. na zum glück - lenny hat ja noch reichlich sprachdefizite.... die würden ihn ja gleich in die sonderschule stecken :-(. aber knappe zwei jährchen haben wir noch .... Lg Isa
Wir haben ein "fast- Stichtagskind"
bei uns wird die Vorschule auch im Kindergarten durchgeführt. Die Vorschulkinder werden dazu stundenweise aus den Gruppen raus genommen.
Schade, daß es bei Julian nicht mit im Kindergarten angeboten wird.
Dort haben die Kinder ja meist schon Freunde. Unser Max hat zum Beispiel einen Freund, der (wahrscheinlich) erst ein Jahr später in die Schule kommt. Und so ist das mit der Vorschule schoneinmal eine ganz gute Vorbereitung nicht nur auf die Schule, sondern auch darauf, daß die Kinder sich von einigen Freunden trennen müssen. Schaaaaaaade finde ich es schon jetzt.
Vielen Dank an Muggels für die "Übersicht der Bundesläner".
Uns betrifft somit folgendes:
"Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres."
Ich wußte schon, daß wir wieder die A.....karte gezogen haben. Denn die Daten für die diesjährigen Schulanmeldungen hatte ich schon gelesen.
Aber das es so haarscharf ist, finde ich wirklich zum .... :-!
Denn Max ist am 31.07.04 geboren.
Er wird also in einem Fall der Jüngste in seiner Klasse sein. Im anderen Fall der Älteste. Fragt sich nun, was besser ist. Wir werden wohl sehen müssen, wie weit er bis dahin in seiner Entwicklung ist. Noch ein Jahr länger im Kindergarten widerstrebt uns einwenig, weil er von der Körpergröße (111 cm bei der U8) nicht unbedingt klein und zierlich ist und wahrscheinlich in dem Jahr nicht spontan aufhören wird zu wachsen. Aber seine Feinmotorik ist noch entwicklungsbedürftig. Mal sehen, ob wir da mit einer Ergo nachhelfen können.
Wenn alles klappt, wollen wir versuchen ihn in die integrative Grundschule einzuschulen. Da dort auch behinderte Kinder dabei sind, habe ich die Hoffnung, daß vielleicht die Lehrer mehr auf ihn eingehen/ihn fördern können.
Ich kenne einen Fall in unserer Kiga-Doppelgruppe. Da ist das Kind nicht eingeschult worden, weil die Mutter der Meinung war, das es zu klein und schmächtig sowie noch total verspielt und zappelig ist. Die Mutter mußte wirklich fast einen Kopfstand machen, damit das Kind nicht in die Schule muß. Aber eine Mutter wird wohl ihr Kind am Besten kennen!
Von wegen: "Ein Kind, das am 1. August eines Jahres mindestens sechs Jahre alt ist, kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern für die Dauer eines Schuljahres vom Besuch der Klassenstufe 1 der Grundschule zurückgestellt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. "
Jetzt darf das Kind die ganzen Vorschulübungen nocheinmal machen, das ist dann auch nicht so toll. Wiederholung kann ja nichts schaden, aber wenn man das schon fast alles auswendig kann, dann wird es auch schnell langweilig.
Am Donnerstag gehen wir jedenfalls auch zu einem "Tag der offenen Tür" in einer nahegelegenen Grundschule. Diese wäre eigentlich eher unsere 2. Wahl, weil wir den Eindruck haben, daß dort wohl eher Massenabfertigung stattfindet. Mal sehen ob das so stimmt.
LG,
Suluma
Wir haben ein "fast- Stichtagskind"
Julian hat ja erst jetzt zu November den Kindergarten gewechselt. Richtige Freunde hat er noch nicht, aber 2-3Kinder aus seinem jetzigen Kindergarten kommen mit ihm zusammen zur Vorschule (ist in der selben Straße). Das war für uns schon mit ein Grund diese Vorschule zu wählen.
Mensch, dann habt ihr ja auch einen richtigen haarscharf dran vorbei Gänger :-)
Ach, wahrscheinlich machen wir uns ganz umsonst Gedanken und die Lütten sind bis dahin überschulreif :-)
LG
Alexandra
Wir haben ein "fast- Stichtagskind"
Wir haben hier auch eine integrative Schule und mein Gedanke war auch ihn dort einzuschulen. Leider befindet sich diese Schule in einem schlechten Umfeld. Viele Kinder aus Problemfamilien, aber aufgrund dessen werden die Kinder dort anders beobachtet und bei Bedarf auch gut gefördert.
Tja, und wie macht man es nun richtig???
LG
Alexandra
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
nach dem ganzen "durcheinander" hier, habe ich vorhin grade mal in der Grundschule angerufen, in die Alina gehen wird. Dort sagte man mir, dass Alina (24.07.04) ein Kann Kind ist. Sie KANN mit grade 6 auf Antrag in die Schule gehen. Dann müsste sie nächstes Jahr (2009) zur Untersuchung und im Februar (2010) in die "Probeschule" um zu schauen ob sie wirklich Schulreif ist. Muss aber erst mit grade 7 in die Schule gehen. Stichtag ist hier in Hessen der 31.06. Die Dame wußte auch nichts davon, dass der Stichtag 2009 vorverlegt werden soll. War ihr ganz neu.
Also wenn sich am Gesetz wirklich nichts ändert wird Alina somit zum Sommer 2011 in die 1. Klasse gehen ;-)
Liebe Grüße
Andrea
Jetzt ist es soweit Anmeldung Vorschule....
bei dem kuddelmuddel ist es wohl besser, wenn jeder selbst nachfragt :-) Das mit der Probeschule bei euch hört sich nicht schlecht an.
LG
Alexandra
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