Hallo Ihr Lieben,
auch wenn ich mich nicht verrückt machen lassen wollte....da schreibt Ihr alle über die Einschulung und Schulanmeldungen und ich denk: "Recht Haben die ja, ich sollte auch mal im Schulgesetz stöbern; - ist halt immer besser wenn man Informiert ist...!" - Und da bin ich auf folgendes gestossen::-X :-|
1) 1Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.September vollenden werden. 2Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. 3Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) §§ 63 - 71
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...bin ich jetzt total vernagelt, oder ist Tim (geb 09.08.03) demnach Schulpflichtig...also ein Muss-/ und kein Kann Kind....(ich dachte immer ich käme gut mit Bürokraten/ Rechtstexten klar, aber vielleicht ja ein Irrglaube...)
Wär gaaanz lieb wenn mir jemand antworten könnte der sich da bissel auskennt, da ich gerade mit dem KiGa um die Aufnahme ins Vorschulprogramm kämpfe ...
GLG Paddy