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Hab ne Frage zum Elterngeld!

Hallo...ich hätte mal eine Frage, und hoffe jemand kennt sich da aus.
Es geht um das Elterngeld.
Klar alle kinder ab 1.1.07 bekommen das.,bzw die eltern.
Und mindestbetrag ist ja 300 euro ein jahr lang.
Wer weiss wie lang man vor der geburt arbeiten muste ,um einen erhöhten betrag, eben netto angeglichen, bekomme kann...
beispiel...
Frau arbeitet zb nur 3 monate in der schwangerschaft noch bis zur Geburt.
Würde 1000 euro bekommen, also ca 600 euro elterngeld dann..
oder gibt es da eine Grenze sprich, frau muss mindestens 1 jahr davor in arbeitsstellung sein, um eben mehr elterngeld zu bekommen...
Ist jetzt nur mal theroretisch...
wer kennt sich aus? Hab vielleicht bischen kompliziert geschrieben...
lg vici und merwan
Bisherige Antworten

Re: Hab ne Frage zum Elterngeld!

Hallo Vici,
soweit ich weiß können sogar Hartz-IV-Empföänger Elterngeld bekommen. Aber
halt nur die 12 bzw. 14M nach der Geburt. Bei Angestellten gilt halt die Regel,
dass es sich am letzten Brutto-Gehalt orientiert. Ist bei Dir was geplant??
LG Lili

Re: Hab ne Frage zum Elterngeld!

Hallo lili,
ja wir planen:-) grins:-)
ja ich weiss das jeder elterngeld bekommen kann, 12 bzw 14 monaten mit ehemann...
aber meine frage war, da ich ja nur daheim bin, würd ich ja nur den mindestsatz bekommen,
wenn ich aber sagen wir mal paar monate vor der geburt nach arbeiten gehen würde, ob es dann an dem brutto gehalt angerechnet wird, und eben wie lange vorher man schon arbeiten musst, das man eben das recht hat , vom bruttogehalt das geld zu bekommen....spich würd man theoretischerweise wenn man mutterschutz nicht bedenken würde, 1 monat nur vor der geburt arbeiten würde, nur 1 monat dann trotzdem zb bei 1000 brutte dann angerechnet bekommen, oder ist da eine mindestlaufzeit vorgeschrieben, das man zb mindestens ein halbes jahr vorher schon arbeiten musste, um es ans bruttogehalt anzurechnen....
weisst jetzt wie ich meine?Ich kann es so schlecht ausdrücken....
weisst...700 euro jeden monat 1 jahr zu bekommen ist halt was anderes als nur 300 euro...

Re: Hab ne Frage zum Elterngeld!

Hallo Vici,
als Grundlage für die Berechnung dient das Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt (die Regelung wurde eingeführt, damit nicht alle Freiberufler ihre Frauen mal eben für drei Monate vor der Geburt schnell zu hohen Gehältern beschäftigen).
Wenn Du nur drei Monate arbeitest, wird das quasi auf zwölf Monate verteilt und dann Dein Elterngeld errechnet. Für Geringverdiener gibt es übrigens eine Bonusregelung, damit die, die einen 400-Euro-Job haben, mehr bekommen als Eltern, die gar nicht arbeiten.
Nähere Info dazu unter bmfsfj mit dem Üblichen davor und dahinter, ich kopiere den entscheidenden Absatz mal rein:
# Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Er-werbseinkommen. Die Elterngeldleistung beträgt 67 Prozent des entfal-lenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro (67 Prozent von maximal 2700 Euro, die als Einkommen berücksichtigt werden) für mindestens die ersten 12 Lebensmonate des Kindes.
# Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozent.
LG Ulli

Danke ullika, genau das wollte ich wissen!lg

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