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Hab auch nen Versicherungsfall ;O((Eure Meinung ist gefragt *g*

Hi Mädels...wo wir gerad so schön dabei sind..

Martin ist letztes Jahr im Mai offiziell zu mir gezogen. Am 7.9. haben wir dann entrümpelt, also den Keller endlich leergemacht, die Garagen, etc.

Dabei ist er mit einem langen Metallregal in mein Auto gerammt und hat in der Höhe hinter Seitenscheibe 2 blöde Kratzer reingeritzt ;O(

Das haben wir dann seiner Haftpflicht gemeldet ( haben ja beide eine) ...

Die fragten alles mögliche...Erst wollten sie ablehnen in der Annahme es sei beim Beladen seines Autos passier,was nicht der Fall war.Also.Widerspruch eingelegt.

Dann haben wir ein Gutachten vom Lackierer beigefügt.

Danach musste eine Freundin als Zeugin aussagen,danach wurde ich dann angeschrieben musste Fotos hinschicken.

Danach wurde dann abgeleht.Begründung:Wir würden einen gemeinsamen Haushalt und somit eine eheähnliche Beziehung führen und wären nicht füreinander haftbar,da in so einer Gemeinschaft öfter was kaputt ginge.

Sind die doof`? Die wussten vom 1.! Schreiben an, dass wir zusammen wohnen!!!

Ein Bekannter von der DVAG meinte, es wäre eindeutig so, dass wir bei 2 getrennten Haftpflichtversicherungen sehr wohl füreinander haftbar! Und da wir erst sehr kurz zu dem Schadenszeitpunkt zusammen gelebt haben, kann man nicht von einer eheähnlichen Gemeischaft sprechen.

Ich habe vor, die Versicherung (DeBeKa) noch einmal anzuschreiben ( das ganze zieht sich jetzt tatsächlich seit 7.9.06 hin,und die Ablehnung kam Anf.Januar) und darauf hinzuweisen.Also auf das was unser Bekannter sagte.

Ich finde, dass ist ein eindeutiger Fall von sich vor dem Zahlen drücken wollen oder wie seht ihr das???

LG,Ina

Bisherige Antworten

Hab auch nen Versicherungsfall ;O((Eure Meinung ist gefragt *g*

Hi Ina,
das tut jetzt zwar nix mit Versicherungen zur Sache, aber ich habe letztens erst im TV gesehen daß es ein Gerichtsurteil gibt, daß man erst nach 1 Jahr des Zusammenlebens als Lebensgemeinschaft zählt, da man von ausgeht daß man in einer Beziehung unter einem Jahr nicht zusammen wirtschaftet. Das gilt zum Beispiel für Hartz 4, also muss man erst 1 Jahr zusammenleben um als Lebenspartnerschaft zu gelten.
Kannst ja mal googlen, evtl. findeste ja das AZ. des Urteils und es hilft Dir weiter!
Liebste Grüße von Doreen & Anhang!

Hab auch nen Versicherungsfall ;O((Eure Meinung ist gefragt *g*

Hi Doreen,

in welcher Sendung war das denn? Ich google und google und finde leider nix ;O/

LG,Ina

Hab auch nen Versicherungsfall ;O((Eure Meinung ist gefragt *g*

Huhu,
kann ich mich leider nicht mehr erinner, irgendwas auf Sat.1 auf jeden Fall!
LG!

Meine Haftpflicht hat 2002 gezahlt

Huhu,

da habe ich mit Ex bereits 2 Jahre in seinem Haus zusammengelebt, aber wir hatten auch zwei Haftpflichtversicherungen, u.a. wegen seiner Kinder. Als ich Zitronensprudel in sein Notebook gekippt hatte (damals natürlich noch versehentlich *gg*) hat die Haftpflicht den Schaden von 1.300,- € ohne wenn und aber übernommen.

LG

Anja

War wohl nicht die DeBeKa?

Hi Anja,

bei meiner Versicherung (provinzial) wurde vor einigen Jahren auch ein Schaden am PKW meines Ex Mannes übernommen. Damals lebten wir zusammen , waren aber noch nicht verheiratet.

Meine Tochter meinte damals sie könne doch mal ausprobieren,auf das Dach unseres neuen Zafira zu klettern und über die Windschutzscheibe runter zu rutschen ;O/ Den Wagen hatten wir damals gerad mal 3 Wochen...Meine Versicherung zahlte ohne murren...

Nur leider finde ich kein Urteil dazu...hab schon ohne Ende gegoogelt...

LG,Ina

Nee, ist die VHV! LG

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