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Ganz wichtige Frage Betreff: Kündigung

Hallo
Habe heute meine Kündigung erhalten.
Und zwar steht da hiemit kündigen wir Frau ......ihre Arbeitsstelle, die sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft ab den 01.05 2004 nicht mehr ausüben konnte (Beschäftigungsverbot für eine angestellte Zahnarrzthelferin)
Die Kündigung erfolg im gegenseitigem Einverständniss am ........
So meine Frage jetzt ist das eine aussagekräftige Kündigung ich meine am 1.5 fing aber doch nicht mein Mutterschutz an.
Und bekomme ich jetzt aufgrund des letzten Satzes eine Sperre vom Arbeitsamt????
Und wenn ja wie lange wäre das??
LG nadja
Bisherige Antworten

Warum denn kündigen???

Ich denk Du wolltest weiterarbeiten? Deswegen so dringend nen Kigaplatz?
Keine Ahnung ob Du jetzt ne Sperre kriegst. Hast Du denn nix Neues? LG Nicole

Warum denn kündigen???

Ich sollte da eigentlich wieder anfangen für halbtags.
Aber dann kamen sie auf einmal an mit ganz tags.
Das kann ich aber nicht mit einem Kind. Bis täglich um sieben.
Nach langen hin und her hat sie mir dann gesagt, dass sie keine Halbtagskraft
braucht sondern eine für ganze tage. Somit fiel ich wieder schnell aus dem rennen.
Von heute auf morgen haben die sich umentschieden.
Und so weit ich weiss brauch sie mir ja nur die ganze Stelle anbieten.
Jetzt stehe ich da.
LG Nadja

Warum denn kündigen???

Abfindung kriegst Du aber? Ich würde mal mit einem Rechtsanwalt darüber reden - oder mit dem Betriebsrat, wenn es einen gibt.
Viele Grüße,
Christine

Warum denn kündigen???

Nein Abfindung bekomme ich glaub ich nicht habe ja nur nach der ausbildung 2 Jahre weiter gearbeitet.
LG Nadja

Ganz wichtige Frage Betreff: Kündigung

Hallo,
keine Ahnung wegen einer Sperre. Aber ich hatte auch in Erinnerung dass Du arbeiten wolltest. Fängst Du denn wonanders an ? Wenn ja, ist es es doch egal, dann kann die AfA dich ja nicht sperren. Aber Du hast schon recht, die 3 Jahre sind ja erst am geb. des Kindes um, das meintest Du doch, oder ??
LG Tine

Ganz wichtige Frage Betreff: Kündigung

HAllo Nadja,
irgendwie versteh ich Deine Frage nicht ganz .... bin verwirrt, aber vielleicht chreibst Du das nochmal deutlicher.
Was soll der 1.5. mit der Mutterschutzfrist zu tun haben an dieser Stelle? Das ist doch völli wurscht? DAs ist für Arbeitsamt doch egal, in welchem Setpunkt der SS du ein Beschäftigungsverbot erhalten hast .....
eher relevant wäre gaub ich
"Die Kündigung erfolg im gegenseitigem Einverständniss am ........ "
Aber welchen Einfuss das hat kann ich Dir nicht sagen.
Aber hast Du einer Kündigung im Vorfeld zugestimmt, bevor Du was neues hattest????
Lieber Gruß,
julia
Alles gute,
Julia

Ganz wichtige Frage Betreff: Kündigung

Hallo
Ja das verstehe ich auch nicht so ganz warum mein Chef reinschreibt, dass ich ab den 1. 5 ein Arbeitsverbot erhalten habe.
Wie du schon geschrieben hast wem interessierts.
Da stand auch nicht drin ab wann die Kündigung gilt mit Datum.
Vielleicht erhofft er sich damit, dass die Kündigung schon ab diesem Zeitpunkt läuft.
Weil er jetzt dringen eine brauch für ganze Tage.
Ich sollte ja erst wieder halbe Tage dort anfangen, aber da die Azubi ende März ihre Gesellenprüfung hat und danach nicht weiter dort beschäftigt bleibt reicht eine Halbtagsstelle nicht mehr aus. Also brauchen die eine für ganze tage. Die haben mir die Stelle natührlich auch angeboten aber dass kann ich nicht jeden tag bis sieben in der Praxis.
Also kann ich doch nicht da bleiben.
Das ist alles komplizier erst soll ich wieder da arbeiten und jetzt aufeinmal doch nicht.
LG Nadja (die total verwirrt ist )

Ganz wichtige Frage Betreff: Kündigung

Hallo,
ich kenne mich ja mit dem dt. Arbeitsrecht nicht aus, weil ich Österreicherin bin, aber ich würde dir dringend raten, zu einer Arbeitnehmervertretung (in Ö heißt die "Arbeiterkammer") zu gehen und dich zu informieren, ob das mit rechten Dingen zu geht.
Ich würde diese Kündigung so nicht akzeptieren. Irgendwas ist da komisch dran.
Vor allem würde ich einer Kündigung im gegens. Einverständnis nicht zustimmen - ist es ja nicht!
Bei uns in Ö ist es so, dass man kein Arbeitslosengeld bekommt, wenn man da zustimmen würde.
LG, Karin

sehr merkwürdig...

Hallo Nadja,
also vor drei Jahren gab´s vom AA eine 3-Monatssperre, wenn man bei der Kündigung "mitgewirkt" hat, was ja aus dem letzten Satz (dein Einverständnis) hervorgeht! Mir ist gerade schleierhaft, wieso du der Kündigung auch noch zustimmst???
Ich finde der gesamte Kündigungstext, Begründung (keine Halbtagsstelle?!?) klingen sehr dubios. Wenn du dich nicht über den Tisch ziehen lassen willst, dann lass dich anwaltlich beraten. Frage dort was eine Erstberatung kostet, mit der du zumindest erfährst, welche Nachteile dir durch die Kündigung entstehen, ob du Anspruch auf eine kleine Abfindung hast, wie diese versteuert würde etc.
Hm dein Chef/Chefin macht es sich irgendwie ziemlich einfach...
viel Glück,
Heike

sehr merkwürdig...

Hallo
Ja der macht es sich wirklich sehr einfach.
ich kann ganze tage leider nicht arbeiten da würde ich mein Kind gar nicht mehr zu Gesicht bekommen.
Und ne halbe Stelle bietet er mir nicht an, da er eine ganze Kraft benötigt.
Nun stehe ich da und weiss nicht was ic machen soll.
Es hieß ja schließlich auch bis vor kurzem,dass ich wieder anfangen kann.
Die werden mich so nie kündigen außer so wie ich geschrieben hatte.
Aber ist die Frist bei gegenseitigem einverständniss genau so hoch wie als wenn nur ich gekündigt hätte???
LG nadja

Ganz wichtige Frage Betreff: Kündigung

Seit wann Du Deine Arbeit nicht mehr ausführen konntest spielt keine Rolle.
Aber wie Du schreibst, steht kein Termin in der Kündigung. Würd ich so gar nicht akzeptieren. Im gegenseitigen Einverständnis ist ja wie eine Auflösung des Vertrages, also bekommt man dann glaub ich auch 3 Monate Sperre der Leistungen vom AA. Bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses muß man so weit ich weis keine Fristen einhalten.
Bei sowas würde ich auch besser einen Anwalt fragen. Das erste Beratungsgespräch ist doch auch manchmal kostenfrei?!
Ist denn die Kündigung in gegenseitigem Einverständniss wirklich erfolgt?
LG Sabine
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