Suchen Menü

Frage zur Kündigung Krankenkasse

huhu!

also meine kk hat im juli ja die beiträge erhöht. nun will ich kündigen und wechseln. ginge dann ab 1.10. aber kann ich denn jetzt noch ohne probleme raus? also zum 30.09. kündigen oder hätte ich das gleich im juli machen müssen??????????? wollt das heute nämlich fertig machen und wäre dankbar, wenn das jemand von euch weiß??????????

LG schildie

Bisherige Antworten

Frage zur Kündigung Krankenkasse

Huhu Schildie,

ich glaube, ist zu spät, das habe ich gefunden:

Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkassen seit dem 01.01.2002 mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Wer also zum 01.04. seine Kasse wechseln möchte, muss spätestens im Januar zum 31.03. kündigen. An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder dann 18 Monate gebunden.

Bei Beitragssatzerhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Im Falle einer Beitragssatzerhöhung können auch Mitglieder, die noch keine 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, mit zweimonatiger Kündigungsfrist wechseln.

Eine außerordentliche Kündigung auf Grund eines Arbeitgeberwechsels gibt es seit dem 01.01.2002 nicht mehr. Ein solcher Wechsel ist nur unter Berücksichtigung der 18-monatigen Bindungswirkung und der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich.

Die Krankenkassen können in ihren Satzungen vorsehen, dass die Bindungswirkung dann nicht gilt, wenn die Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet wird.
Eine Kündigung hat immer schriftlich, am besten per Einschreiben zu erfolgen. Wie so ein Kündigungsschreiben aussieht, können Sie der folgenden Datei entnehmen.

Also um die zweimonatige Kündigungsfrist scheinst du leider nicht rumzukommen.

GLG Suzi

hab ich das jetzt richtig verstanden *blödbin*

huhu!

dank dir! heißt das dann jetzt, dass ich bis 31.8. kündigen kann zum 31.10? also ab november dann erst in die neue kasse wechseln kann?

LG schildie, die beamtendeutsch total doof findet *g*

hab ich das jetzt richtig verstanden *blödbin*

Huhu Schildie,

ja so verstehe ich das auch, wenn du die 18 Monate zusammen hast. Auf jeden Fall haben wir doch Ina als Expertin hier *such.

GLG Suzi

hab ich das jetzt richtig verstanden *blödbin*

na die 18 monate hab ich auf jeden fall voll, aber die haben ja die beiträge erhöht und da gibts ja die extra kündigungsfrist von 2 statt 3 monaten.

ja auch ina hab ich gehofft *lach*..ich hoffe sie liest es und kann mir antworten *hoff*

LG schildie

Hier bin isch ;O)

Huhu....

Aaaalsoooo, da du ja schon über 18 Monate bei deiner KK versichert bist, sieht es wie folgt aus:

Du hast das Recht zum letzten des übernächsten Monats zu kündigen. Punkt. Wenn du also vor dem 31.08. kündigst, dann zum 31.10.

Usw.und so fort. ....im Laufe des Septembers dann zum 30.11.usw.

Das ausserordentlich Kündigungsrecht gilt bei Beitragserhöhung dann, wenn du noch KEINE 18 Monate bei deiner KK wärst. Dann könnte man auch zum letzten des übernächsten Monats kündigen.OHNE Einhaltung der Bindefrist.Gilt nicht nur bei Beitragserhöhung sondern auch bei Änderungen in der Satzung ( ZB bei Barmer versicherten,die z.Zt. viel wechseln, da das Hausarztmodell wegfällt.)

Das Problem bei AG Wechsel ist, dass es sehr wohl wieder einen KK Wechsel OHNE Kündigunsfrist geben soll.

Beispiel: Du wechselst zum 1.9. den AG und gibst beim neuen AG die NEUE KK an. Dann brauchst du KEINE Frist einhalten.Und in DEM Fall auch NICHT kündigen (denn damit würde man ein Eigentor schiessen, da wenn man schriftlich kündigt, die Kündigunsfrist erstmal aktiviert wird.....)

ABER: Nicht jede KK erkennt DIESE Form an! ZB sträubt sich die AOK diese Regelung anzuerkennen. Ist also nicht einhaltlich. Aber nur in DIESEM Fall!UND: Auch das geht nur wenn die Bindefrist von 18 Monaten bei der alten KK erfüllt ist. Geht auch noch komplizierter.

Beispiel?

Jemand wird am 1.1.2009 Mitglied einer KK. Dann könnte er ja frühestens zum 30.06.2010 (bzw. 1.7.2010) in eine NEUE KK.

Jetzt ist er aber von 1.6.2009 bis zB 31.3.2010 aus welchen Gründen auch immer FAMILIENVERSICHERT über Ehepartner, Eltern o.ä. weil zB ohne Job und ohne Anspruch auf Ersatzleistungen ( zb ALG) Und er wäre zB familienversichert bei einer anderen KK. Und nun will er durch zB erneute Arbeitsaufnahme am 1.4.2010 in die KK wechseln, in der er nun familienvesichert war. Und DAS geht NICHT! Er muss wieder zurück in die ALTE KK an die er noch bis zum 31.3. gebunden ist :-)Wenn er dann aber dort bis spätestens 30.5..kündigt, kann er zB ab 1.7.natürlich wieder die KK wechseln.

Naja.....für DICH heisst es einfach: DU kannst im August zum 31.10.wechseln ;-)

GLG;Ina

ich danke dir!!! kündigung ist raus :o))LG

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen