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Frage zum Elterngeld

Hi ihr,
ich krieg grad die Kriese, oder vielleicht kapier ich das auch nicht richtig. Helft mir doch mal.
Also, ich erwarte Ende Juni 07 mein drittes Kind. Vorher sind Ben (04/2002) und Mia (04/2005) geboren. Seitdem Mia geboren ist, bin ich in Elternzeit. Seither auch nicht berufstätig.
Nun lese ich was von Geschwisterbonus. Soll das heißen, ich bekomme NUR den Geschwisterbonus von 75 EUR oder bekomme ich den ZUSÄTZLICH zum Elterngeld?
Dann noch ne Frage:
Das Elterngeld beträgt 67 % der letzten 12 Monate Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes.
Da war ich aber nicht erwerbstätig! Da war ich in Elternzeit. Bekommen wir dann kein Elterngeld???
Folgendes hab ich unter www.elterngeld.net gefunden:
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Der Geschwisterbonus beim Elterngeld:
Anspruchsvoraussetzung für den Geschwisterbonus
Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
Höhe des Geschwisterbonusses
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben.
Beispiele zum Geschwisterbonus
Beispiel A:
Klaus wurde am 01.04.2005 geboren. Britta wird voraussichtlich am 01.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Klaus hatten Sie ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Britta waren Sie in Elternzeit und hatten kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommen einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Nach der alten Regelung hätten Sie keinen Geschwisterbonus bekommen, da zwischen den Geburten mehr als 24 Monate liegen.
Beispiel B:
Josef wurde am 01.07.2005 geboren. Maria wird voraussichtlich am 01.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Josef hatten Sie ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Maria waren Sie in Elternzeit und hatten kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommen einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Nach der alten Regelung hätten Sie 352,50 Euro bekommen.
Ablauf des Geschwisterbonusses
Der Geschwisterbonus soll wegfallen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen (siehe oben) nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus.
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Und nun?
Was bekomm ich denn nun?
LG Ivonne
Bisherige Antworten

Re: Frage zum Elterngeld

Hi Yvonne,
rein sprachlich gesehen verstehe ich unter 'Bonus' eine zusätzliche Leistung.
Hm. Aber wie's wirklich ist, keine Ahnung.
Ich hatte mich damals auch mal erkundigt als ich nach Samuel das erste Mal wieder schwanger war. Der betreffende Mitarbeiter am Telefon war auch nicht ganz sicher bei meiner Frage und gab zu, dass es da an einigen Stellen nicht ganz schlüssig bzw. verständlich wäre. ;-)
Und die Beispiele sind ja nicht wirklich aufschlussreich, oder.
Alles Gute weiterhin aber!
Liebe Grüße
Claudia

Re: Frage zum Elterngeld

Hallo,
liest sich echt komisch.... Aber vom reinen Verständnis her (gibt es sowas überhaupt? *g*) würde ich sagen, dass Beispiel B auf Euch zutrifft. Also 75 Euro and that's it!! *sorry*
LG, Carola *:o)

Re: Frage zum Elterngeld

Nee, ich würde sagen, Du kriegst auf jeden Fall 300 Euro!
Wenn Du vorher nichtsa verdient hast, bekommtst Du mindestens 30 Euro.
Und ein Bonus ist ein Bonus, also obendrauf.
Kannst Du nicht mal da anrufen?
LG, Judith

Re: Frage zum Elterngeld

Guten Morgen :-)
Hast Du denn da schonmal im Forum gepostet? Da sind doch bestimmt einige die Dir helfen können.
Hatte man vorher kein Einkommen, bekommt man ja eigentlich eine Pauschaule von 300 Euro Elterngeld monatlich. Für mich klingt das so, daß der Geschwisterbonus noch dazu kommt.
Ich erhalte auch "nur" die Pauschale, da ich ALG1 beziehe :-/
GLG Tanja
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