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Frage an die Expertin(nen) wg. Mietnebenkosten - Evaaaaaaa?????????

Huhu,

ein Jahr ist rum und ich habe wieder meine NK-Abrechung bekommen, Nachzahlung 482,- € *ächz* Sagt mal, ist es überhaupt zulässig, die Kosten für einen Kabelanschluss nach qm umzulegen? Ehrlich jetzt, die Begründung der Hausverwaltung: wäre in der Teilungserklärung (?) so festgelegt und müßte erst per Beschluss geändert werden. Das ist wohl passiert und ab nächstem Jahr müssen alle 6 Parteien das gleiche zahlen, aber dieses Jahr kostet mich der Spass 50,- € mehr, weil ich die größte Wohnung habe. Das kann's ja wohl nicht sein, oder? Und noch was, kann meine Vermieterin die Grundsteuer komplett auf mich abwälzen? Ist sie verpflichtet, mir den Beleg dazu mitzuschicken? (hat sie nämlich nicht). Und letzte Frage: ich habe angeregt, den Müll nicht nach qm abzurechnen (so ein Quatsch), sondern nach Personenanzahl. Das haben sie wohl nicht akzeptiert, habe ich da irgendeine Chance als kleiner Mieter noch was zu erreichen? Wenn ja, wie?

Danke schon mal und LG

Anja

Bisherige Antworten

Frage an die Expertin(nen) wg. Mietnebenkosten - Evaaaaaaa?????????

Hallo Anja,

uh, hattest Du nicht letztes Jahr auch schon ein Thema mit Deiner Vermieterin und ihrer Nebenkostenabrechnung?

Soweit ich weiß, muß der Mieter die Grundsteuer voll tragen.

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk14_merkblatt-nebenkosten-pruefung.htm

Das mit dem Kabelanschluß finde ich auch äußerst eigenartig, ging uns aber damals in unserer Eigentumswohnung ähnlich - da wurden die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses nicht durch die Anzahl der Wohnungen geteilt, sondern auch per Verteilerschlüssel gemäß Wohnungsgröße verteilt, auch wegen der bescheidenen Teilungserklärung (ich habe die Welt nicht mehr verstanden). Sowohl die Kosten für den Kabelanschluß als auch die Kosten für die Treppenreinigung sind ja feste Bezugsgrößen, da keine Verbrauchswerte, und sollten daher meiner Meinung nach auch pro Wohneinheit abgerechnet werden.

Das mit dem Müll finde ich ja noch komischer, bei uns wurden die Müllgebühren direkt abgerechnet, das lief gar nicht über den Hausverwalter. Wir hier in BaWü müssen einen Sockelbetrag, der abhängig von der Personenanzahl ist, bezahlen, plus die Anzahl der Leerungen.

Leider kann ich Dir aber ansonsten nicht weiterhelfen.

LG Katrin

Frage an die Expertin(nen) wg. Mietnebenkosten - Evaaaaaaa?????????

Huhu,

ja, ich hatte letztes Jahr auch schon meine Probleme mit dem Thema... da musste ich über 800 € nachzahlen :-( Dass ich eine Nachzahlung bekomme, war klar, weil ich ein halbes Jahr zu niedrige Vorauszahlungen geleistet habe. Aber bevor ich das meiner Vermieterin gebe, hatte ich es für 3% auf der DiBa liegen. Na ja. Trotzdem doof.

Vielleicht kann mich Eva ja mal aufklären, warum eine Teilungserklärung so ein Manifest ist, dass man bestimmte Kosten nicht nach logischen Gesichtspunkten aufteilen kann. Interessant ist auch bei mir, dass ich für die Treppenhausreinigung nach qm abgerchnet werde. Frage mich, was meine Wohnunsggröße mit der Größe des Treppenhauses zu tun hat. Unglaublich, aber scheinbar zulässig :-(

Müll ist hier in Nürnberg realtiv human, da kenne ich aus dem Landreis Aschaffenburg auch andere Regelungen. Wir haben eine große Tonne (120 l?) für alle Parteien und die kostet einen festen Betrag im Jahr und wird jede Woche geleert. Fertisch. Ist aber von Landkreis zu Stadt zu Landkreis etc. unterschiedlich.

LG
Anja

Teilungserklärung

Hallo Anja,

also wie gesagt, ich habe mich tierisch geärgert, dass wir mehr für die Treppenhausreinigung zu zahlen hatten, weil unsere Wohnung größer war - vorher, als jeder noch im Wochenwechsel zuständig war, mußten wir ja auch nicht öfter putzen als die anderen, nur weil wir eine größere Wohnung hatten... unseren blöden Verwalter hat das aber nicht interessiert, der hat seinen Job nach Schema F erledigt, der hat alles an sich abprallen lassen. Das ist einer der Gründe, warum ich mich jetzt im Haus so wohlfühle, auch wenn es zum größten Teil der Bank gehört.

http://www.immobilienmanagement.de/gemeinschaftsordnung.htm

"Darum ist jedem Käufer dringend zu raten, vor Abschluss eines Notarvertrages, die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung einer umfassenden Prüfung zu unterziehen, da eine Änderung der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung im Anschluss kaum noch möglich ist, da alle Eigentümer und Nießbrauchsberechtige dieser Änderung zustimmen müssten. Es ist daher davon auszugehen, dass alles was in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung steht und nicht nichtig ist, für die Zukunft der Eigentümergemeinschaft bestand hat."

LG Katrin

Frage an die Expertin(nen) wg. Mietnebenkosten - Evaaaaaaa?????????

Hallo Anja,

was steht genau in deinem Mietvertrag drin? Bestimmt NK werden nach qm² umverteilt, andere nach Personenzahl.Eine Änderung bedarf eines Beschlusses aller Mieter und Vermieter, kannst das ja mal in die Wege leiten, aber das gilt dann nur für die Zukunft. Hättest du vielleicht schon letztes Jahr darauf aufmerksam machen müssen.

Den Grundsteuerbeleg kann du einsehen, aber da wird die sich bestimmt nicht vertan haben.

LG Suzi

Frage an die Expertin(nen) wg. Mietnebenkosten - Evaaaaaaa?????????

Hallo Anja,
Kabelanschluss nach qm halte ich für absoluten Käse.
Grundsteuer ist anteilig nach qm auf jede Wohnung zu berechnen und komplett "abwälzbar". Müll ist so eine Sache, es gibt NK, die Du teils nach Fläche, teil nach tatsächlichen Verbrauch umlegen kannst.
Wir haben ja das Müllwiegesystem, daher bezahlt jeder Haushalt seine eigene Tonne und den darin verwogenen Müll. (im Haus)
Ansonsten kenne ich die Variante a) nach Wohneinheit (meist in großen Wohnanlagen), die ich für unfair halte, weil die Personen nicht berücksicht werden oder b) nach Personen (was sinnvoll ist).
LG Conny
PS: Belege muss sie Dir nicht schicken, Du darfst diese aber einsehen.

Frage an die Expertin(nen) wg. Mietnebenkosten - Evaaaaaaa?????????

Hallo Anja
die Belege für die Abrechnung muss der Vermieter dir zur Einsicht zur Verfügung stellen, du k annst hinfahre und sie ansehen (das ist aber Käse) oder sie dir kopieren (lassen) musst die Kosten dafür aber tragen.
Müll ist unterschiedlich, bei uns in der alten Wohnung ging es nach Personen, hier in der neuen Wohnung geht es nach m². Hier kommen wir besser weg, weil es zwei große Wohnungen gibt. Abgerechnet wird für eine feste Standgebühr und die einzelnen Leerungen. Je besser wir Müll trennen, umso weniger zahlen wir.
Mit dem Teilungsdings kenn ich mich nicht aus.
winke
misspluesch, die 1078 ? nachzahlen soll für einen defekten Kessel *michschonvorgerichtseh*
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