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Ende Elternzeit - Probleme mit AG - kennt sich jemand aus? -lang...-

Ihr Lieben,
vor einiger Zeit hatte ich schon mal einen Beitrag hier im Forum geschrieben (http://kind.qualimedic.de/forum/720328) und lauter nette Antworten bekommen.
Nun hat sich eine neue Situation ergeben.
Vorgeschichte:
Meine Elternzeit endet am 16.6. Mein AG hat mich angerufen und gefragt, wie es aussieht. Ich sagte, ich möchte Teilzeit arbeiten. Ok, das geht. Und wenn möglich, soll ich schon im März wieder anfangen. Das war mir aber viel zu kurzfristig.
Ich habe dann alle Hebel in Bewegung gesetzt, einen Kiga Platz ab 1.5. bekommen und gesagt, ich würde ab 1.5. wiederkommen.
So weit so gut. Nun habe ich am Freitag meine Vertragsänderung bekommen. Aber, oh Wunder, es wurde nicht nur die Arbeitszeit geändert, sondern auch das Gehalt?!
Heute rief meine Chefin an, wie es aussieht. Ich sagte, dass ich mit dem "neuen" Gehalt nicht einverstanden bin. Schliesslich geht es um eine Änderung der Arbeitszeit, und soweit ich weiß, besteht keine Veranlassung, das Gehalt zu reduzieren (um übrigens knapp 300 Euro brutto monatlich!).
Als ich sagte, das sei für mich inakzeptabel, meinte sie, ok, dann würden wir so nicht zusammenkommen, und würden uns dann ja demnächst irgendwann wieder hören / sehen, wenn meine Elternzeit ausläuft und ich dann entsprechend ja wieder Vollzeit arbeiten würde.
Von wegen! Ist es nicht so, dass ich Anspruch auf TZ habe (die Firma hat ca. 600 Mitarbeiter)? Und Anspruch auf TZ bedeutet doch nicht automatisch Änderung des Gehaltes?!
Ich werde, noch fristgerecht 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit, schriftlich TZ beantragen. Aber ich vermute mal, dann werde ich das gleiche "Problem" haben.
Letztendlich vermute ich mal, wird es auf einen Rechtsstreit rauslaufen (zum Glück hab ich einen guten Anwalt :) ) Und eigentlich ist das genau das, was ich möchte. Nein keinen Rechtsstreit, aber nicht wieder dort arbeiten müssen :)
Weiß jemand von Euch, wie es sich dann mit dem Arbeitslosengeld verhält?
Ich habe irgendwo gehört, das ALG wird danach berechnet, wie ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde? Momentan würde ich dem Arbeitsmarkt aber gar nicht zur Verfügung stehen, denn wenn ich nicht arbeite, hab ich auch den Kiga Platz nicht mehr.
Ach ja, ich arbeite übrigens seit 1994 in dieser Firma, also schon eine ziemlich lange Zeit.
Bitte bitte, weiß jemand Rat???
Danke und viele Grüße,
Kirsty
Bisherige Antworten

Ende Elternzeit - Probleme mit AG - kennt sich jemand aus? -lang...-

versteh ich dich richtig, daß sie deinen stundenlohn gekürzt haben? weil weniger verdienen als vollzeit tuste ja bei teilzeit, aber das wirste wohl nicht meinen!? ansonsten kann ich dir leider nicht weiterhelfen! aber wenn du nen guten anwalt hast, wird der das schon zu deiner zufriedenheit regeln! viel glück! echt schade, daß es so kommen muß, aber wenn du eh nimmer hin willst! lg coko

Ende Elternzeit - Probleme mit AG - kennt sich jemand aus? -lang...-

Hallo Kirsty,
nach dem Teilzeitgesetz müßtest Du anteilig für die Arbeitszeit Gehalt bekommen. Hättest Du also vorher z.B. 2000 Euro in Vollzeit 40h/Woche bekommen, würdest Du für 20h dann 1000 Euro bekommen.
Dir dann weniger zu geben ist nicht rechtmäßig. Du könntest den Vertrag unter Vorbehalt erstmal unterschreiben.
Dann würde ich den Anwalt dazu befragen - sollte unbedingt ein Spezialist sein, denn manche, die z.B. im Internet Ratschläge geben, wissen noch nicht mal, daß die Elternzeit am 3. Geburtstag des Kindes endet.
Es ist auf jeden Fall einfacher, aus einer ungekündigten Stelle eine neue zu finden als aus der AL!
lg, Annette

Ende Elternzeit - Probleme mit AG - kennt sich jemand aus? -lang...-

Hall Kirsty,
einen Anspruch auf TZ hast du leider nicht (glaube ich). Sofern dein Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe vortragen kann, warum dir die TZ verwehrt wird, darf er das. Zum Arbeitslosengeld kann ich dir leider nix sagen, wünsch dir aber schon mal viel Glück und alles Gute bei dem, was die Zukunft bringt.
LG Nadine

Ende Elternzeit - Probleme mit AG - kennt sich jemand aus? -lang...-

Hallo Kirsty,
um Arbeitslosengeld zu erhalten mußt Du dem Arbeitsmarkt mindestens 20 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen. Hat der KiGa das zur Begdingung gemacht oder warum hast Du keinen KiGa-Platz wenn Du nicht arbeitest?
LG Britta

Ende Elternzeit - Probleme mit AG - kennt sich jemand aus? -lang...-

Hallo,

um Arbeitslosengeld zu bekommen, musst Du mindestens 20 Stunden die Woche arbeiten können. Das Arbeitslosengeld wird nach der Anzahl der zur Verfügung stehenden Stunden berechnet. Ich stehe nur 20 Stunden die Woche zur Verfügung und somit bekomme ich auch nur für 20 Stunden/Woche mein ALG. Ich werde aber ab Juni/Juli auf 40 Stunden/Woche aufstocken. Wenn ich das auf dem Amt richtig verstanden habe, bekommst Du aber auch nur ALG wenn Du einen Kiga-Platz hast. Weil sonst kannste ja nicht arbeiten gehen, musst ja das Kind betreuen (so gehen die davon aus). Wenn Du noch Fragen hast, meld Dich einfach.

LG Karina (die auf´s Amt muss, weil die Abteilung wo ich anfangen sollte ins Ausland verlegt wurde)

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