Elternzeit beenden ? Hilfe
ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Ich beende meine
Elterzeit jetzt. Wechsle von 400.- Euro in Teilzeit und muß deswegen meine Elternzeit beenden. Wie ist das kann ich das letzte Jahr irgendwann später nehmen ?? Oder ist das so verloren ???
LG Heike
Re: Elternzeit beenden ? Hilfe
Du musst, bevor das dritte Jahr begonnen hat, einen Antrag bei deinem Arbeitgeber darauf stellen, dass du das dritte Jahr später nehmen willst. Wenn der das bewilligt, ist das kein Problem.
LG steffi
Re: Elternzeit beenden ? Hilfe
bist du sicher, dass du die elternzeit beenden musst? du kannst doch bis 30 stunden und (ich glaube) 13000 euro netto dazuverdienen. und so würde dir der kündigungsschutz erhalten bleiben. oder willst du das jahr später nehmen?
ich habe insgesamt 3 jahre elternzeit "verschenkt". aber ich wüsste auch nicht, wozu ich sie hätte aufheben sollen. ich will ja arbeiten gehen.
lg
anja
Re: Elternzeit beenden ? Hilfe
wie sind die 30 Stunden gemeint ? In der Woche oder im Monat?
Bei mir werden es nun 80 Stunden im Monat. Wenn es noch möglich ist werde ich das Jahr später nehmen . Aber leider hat mein 3tes Jahr schon angefangen . Werde morgen mal mit meinem Chef reden...
LG Heike
Re: Elternzeit beenden ? Hilfe
30 stunden in der woche. - und wenn das jahr schon angefangen hat, sieht es glaube ich schlecht aus. das muss eine gewisse zeit vor ablauf des zweiten jahres gemeldet sein.
aber ich weiß eh nicht, wer verbleibene elternzeiten verwaltet. ich meine, was passiert, wenn man den ag wechselt? wechselt dein anspruch dann mit? irgendwie verstehe ich das ganze konzept nicht so richtig.
lg
anja
Re: Elternzeit beenden ? Hilfe
es kommt auf die Beantragung an. Wurden von vornherein 3 Jahre beantragt, dann sind die weg. Es sei denn der AG stimmt zu, muss er aber nicht.
TZ in der EZ: Rechtsanspruch besteht bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 bis max. 30 Stunden. D.h., die EZ muss nicht beendet werden.
Bzw. wenn der AG netterweise auf eine Übertragung es Anteils von bis zu 12 Monaten auf einen späteren Zeitpunkt "schriftlich" zustimmt, dann wär das auch prima.
Bei AG-Wechsel ist der neue AG NICHT an die Absprachen mit dem alten AG gebunden.
Kommt etwas auf den Einzelfall an, was geschickter ist. :)
LG, Dea (in einer ähnlichen Situation)
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