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Elsterprogramm und Kinderbetreuungskosten *urgh*

huhu,

da hatte ich letztes jahr schon ärger mit und dieses schon wieder....oben trag ich ja den kiga und die kosten ein und dann wo noch was? Er will noch was...Männe arbeitet ja und ich nicht...sie ist ja zwischen 3-6 jahre das müsste ich wohl ankreuzen und wenn ich männe mit da angebe motzt er immer noch...wuuahhh hilfe..wer weiß rat?

lg silke

Bisherige Antworten

Elsterprogramm und Kinderbetreuungskosten *urgh*

Hi Silke,
die Kigakosten kannst nur absetzen, wenn beide arbeiten, vielleicht liegts daran. Bei uns ging es, kann dir aber nicht genau sagen, wo mein Mann was angekreuzt hat.
LG Mandy

Elsterprogramm und Kinderbetreuungskosten *urgh*

Huhu,

soweit ich weiss, sind die Kinderbetreuungskosten für 3-6 jährige für alle absetzbar, egal wie gearbeitet wird. Ansonsten Silke weiss ich auch nicht.

GLG Suzi

Elsterprogramm und Kinderbetreuungskosten *urgh*

Dann ist das ganz neu. Letztes Jahr hat man uns das nämlich nicht angerechnet und ich glaube auch, das irgendwo erst wieder gelesen zu haben.
Mandy

Ich meine auch das dies geändert wurde

und jetzt die Betreuungskosten abgesetzt werden können unabhängig davon ob beide oder nur ein Elternteil arbeitet.
LG Maggie

Elsterprogramm und Kinderbetreuungskosten *urgh*

hi,

neee wir können 2/3 absetzen.

lg silke

Elsterprogramm und Kinderbetreuungskosten *urgh*

was sagt denn dein Programm für einen Fehler ??? Hast du in Zeil 89 einen Hacken - Belege sind beigefügt

Zeile 80 + 85 alles eingetragen ???

Das sind so die typischen Fehler

LG anja

Elsterprogramm und Kinderbetreuungskosten *urgh*

hi,

erledigt...zum glück...jetzt hab ich aber das problem wieder mit der blöden anlage AV. Udo hat ja einen eigenen und ich einen eigenen...er ist glaub ich unmittelbar und ich mittelbar...vorhin stand bei der berechnung nach 10a drin und jetzt nix mehr und direkt 300 euro weniger..wuuahhhh...warum ist das denn jetzt raus...heul...

lg silke

Elsterprogramm und Kinderbetreuungskosten *urgh*

Weil Elster doof ist. Aber mir glaubt ja keiner *lol*
Ich glaube -aber da bin ich nicht sicher - wenn jeder einen eigenen hat, ist auch jeder unmittelbar zulageberechtigt. Mittelbar ist nur, wenn man über den Ehegatten mitberechtigt ist und nix eigenes hat, glaub ich...
Die Kinder kann dann nur einer haben, so habe ich es dunkel in Erinnerung. Guck mal ob die SV-Nummer richtig drin ist und die von der Anlage. Da sind die bei mir im Amt immer rausgeflogen...
LG Conny
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