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Einschulung - Rückstellung

Hallo!
ich bin ja nun sehr selten hier im Forum, komm einfach zu nix
Aber nun hab ich mal ne Frage - rein neugierig!
Wolfgang ist ja im Januar geboren, also kein Problem mit Schuleinschreibung usw auch bei Martina nicht - ebenfalls Januar
Jetzt hab ich aber noch zwei, welche im November und Ende Dezember geboren sind.
Da geht bei uns hier die Meinung um, dass, wenn Du Dein Kind zurückstellen lassen willst, diese ja zum Doc müssen und dann
a) (eine Meinung) im Folgejahr nicht in die reguläre Grundschule sondern in die Förderschule müssen
b) nicht die Möglichkeit haben, eventuell als Spätzünder nach der 5. Klasse Hauptsschule noch auf Realschule bzw Gymn. zu wechseln
Habt ihr schon davon gehört??
Zusatz: ich bin aus Bayern!
Gruss und einen Guten Rutsch
Andrea
Bisherige Antworten

Einschulung - Rückstellung

Hallo Andrea!
Bei uns in Sachsen ist 30.06 oder 31.07 Stichtag. Heißt alle die bis dahin 6 geworden sind kommen in dem Jahr in die Shcule, der Rest erst im Folgejahr.
Ich habe nur eine Bekannte deren Große ist im oktober damals 6 geworden und die hatten tierisch theater das sie die große zurückstellen können. Hat nicht geklappt. Angeblich wäre nur noch die Möglichkeit der Klage gewesen. Im Nachinein stellte sich aber heraus, das am Ende die Eltern das sagen haben was passiert.
Das Mädel muss nun die erste Klasse nochmal machen, weil die eltern das einfach richtig eingeschätzt haben und alle Doks falsch.
Was ich dir eigentlich damit sagen möchte ist, informiere dich genau und lass dich nicht überrumpeln.
Ich persönlich finde ein Kind mit 5 Jahren (und ein paar Monaten) in die Schule zu schicken viel zu zeitig. Das wäre ja wie wenn Jenny seit 2 Monaten gehen würde und das kann ich mir absolut nicht vorstellen, dazu sind die doch noch viel zu verspielt und meine im speziellen viel zu verträumt.
LG Antje mit Jennifer (feb) und Jannek (Feb) daher ohne das Problem

Einschulung - Rückstellung

das kann man so pauschal nicht sagen, kommt auf die regionalen Gegebenheiten an.
Bei uns ist es so, dass die Frist zur Einschulung der 30.09. ist, das heisst, alle die später geboren sind können, müssen aber nciht eingeschult werden. Für die Kinder, die davor geboren sind können die Eltern den Antrag stellen, die kinder zurückstufen zu lassen. Allerdings entscheidet der Schulleiter der zuständigen Schule über diesen Antrag. Ob die Kinder in einen besonderen Schulkindergarten müssen oder noch weiter in den Kiga gehen können ist auch sehr unterschiedlich geregelt.
Am besten du machst dich deswegen nicht verrückt, wenn es zeit wird sich gedanken zu machen ist es am besten sich vor Ort, bei den Erziehern, Lehrern, Jugendamt kundig zu machen, denn bis dahin können sich ja auch noch Änderungen ergeben.
LG Susanne
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