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Ein paar Fragen wg. Umzug

Hallo,
hier sind doch bestimmt ein paar unter Euch, die sich mit Umziehen und allem, was dazu gehört, auskennen und können mir mal weiterhelfen? Ich wohne schon seit über 6 Jahren in meiner jetzigen Wohnung, davor hatte ich auch nur ein Zimmer im Studentenwohnheim, bin also sehr unerfahren was Umzüge angeht.
Aber ich habe mir ja vorgenommen, spätestens dieses Frühjahr umzuziehen, am liebsten nach Köln/Düsseldorf, auf jeden Fall richtig weit weg. Und sehe nun einen Haufen Arbeit und (noch) ungeklärte Fragen auf mich zukommen.
- Stimmt es, dass die gesetzliche Kündigungsfrist (die steht bei mir so als allgemeine Formulierung im Mietvertrag drin) 3 Monate sind? D. h. wenn ich im Januar kündige kann ich Ende April ausziehen?
- Wenn ich einen Nachmieter stellen kann, der vielleicht schon vorher einziehen würde (und ich z. B. dadurch nicht doppelt zahlen müsste), muss mein Vermieter da mitmachen? Oder kann er ihn einfach ablehnen?
- Die Küche haben wir damals eingebaut, gehört jetzt mir, ich möchte sie aber lieber in der Wohnung lassen. Kann der Vermieter verlangen, dass ich die (noch gut erhaltene) Einbauküche mitnehme? Oder sollte ich den Vermieter, eine große Wohnungsgesellschaft, fragen ob sie mir die Küche abkaufen wollen? Oder muss ich wohl einen Nachmieter suchen, der mir die Küche abkauft - und was, wenn der dann abgelehnt wird?
- Weiß zufällig jemand, wie die Rechtslage ist, wenn nach gut 6 Jahren der Parkettboden etwas ramponiert aussieht? Muss ich da neues Parkett verlegen?
Das ich alles (inkl. Fensterrahmen, Türen) streichen lassen muss weiß ich ja schon. Könnte ich natürlich auch selber machen, aber mir alleine traue ich das nicht zu: Zu viel Fläche und außerdem ist der Vermieter, wie ich weiß, so pingelig.
Ach je, ich habe echt keine Ahnung. Außer der alten Wohnung muss ich natürlich auch erstmal eine neue finden, sicher auch nicht ganz einfach, wenn man 600km weit weg wohnt und noch dazu ein Kind hat. Ich bin für jeden Tipp zur Wohnungssuche dankbar!
Ciao, Elisabeth
Bisherige Antworten

Ein paar Fragen wg. Umzug

hallo elisabeth,
wenn du in der ersten januarwoche kündigst, kannst du schon ende märz ausziehen.
beim nachmieter muss der vermieter sich einverstanden erklären. die küche müsste der nachmieter übernehmen wollen. damit hat der vermieter nichts zutun.
der boden ist -glaub ich- nach 5 jahren mietzeit abgenuckelt. der kann die eventuell nur kosten fürs aufarbeiten in rechnung stellen....glaube ich aber eher nicht!!!! neues parkett auf gar keinen fall. ich glaube noch nichtmal, dass du überhaupt was zahlen musst!
türen und fenster streichen?????
hmmmm, da würde ich mich mal im netz erkundigen. ich glaube, das ist vermietersachew. bist du renoviert eingezogen oder hast du in krassen farben lackiert???
hoffe dir weitergeholfen zu haben.
lg
connie

Ein paar Fragen wg. Umzug

Hallo Connie,
danke für Deine schnelle Antwort.
Als ich eingezogen bin (damals noch mit Mann, vor über 6 Jahren) war die Wohnung renoviert, wir konnten einfach unsere Möbel aufsellen und fertig. Ich bin auch nie dazu gekommen, die Wände schön zu streichen - außer im Kinderzimmer und da auch nur in hellgelb.
Renoviert eingezogen - renoviert muss ich auch ausziehen, steht so im Mietvertrag. Da ist genau aufgezählt, was alles gestrichen werden muss, z. B. eben auch alle Innentüren sowie die Innenseite der Außentür und Fenster. Außerdem auch alle Heizkörper. Ich finde es ja auch sehr übertrieben, gründliches Putzen würde es da meiner Meinung nach durchaus tun, andererseis will ich natürlich unnötigen Ärger mit dem Vermieter vermeiden.
Mit dem Parkett muss ich mal sehen. Wahrscheinlich wird er schon versuchen, mir die Kosten der Aufarbeitung aufzudrücken. Ich werde mich wohl wirklich mal schlau machen müssen, was sie dürfen und was nicht, das schadet jedenfalls nichts.
Ciao, Elisabeth

Ein paar Fragen wg. Umzug

Hallo Elisabeth,
also, ich würde mir den Vertrag nehmen und mich beim Mieterverein/bund beraten lassen, nach neuester Rechtslage sind einige Klauseln unwirksam...
Mieterbund: Schönheitsreparaturen
noch 'n Link
Hier spricht ein Anwalt bzgl. Streichen von Türen
noch ein Anwalt hier was zum Thema Parkett
Du mußt wohl bis zum 04.01. gekündigt haben sonst zählt der Monat wohl auch nicht mehr mit...
Ist alles ohne Gewähr, wende dich am besten wirklich an den Mieterbund, das mag dann 50 Euro oder so kosten, aber besser als Parkettabschleifen lassen obwohl du es nicht mußt, denn dass ist teuer !!!
Achja Nachmieter kenne ich die Regelung du mußt mindestens 3 anbieten und er muss einen nehmen...
Küche wird Vermieter dir nicht abnehmen (dann kämen auf ihn ja gegebenenfalls Reparaturkosten zu) am besten Nachmieter suchen die die Küche übernehmen, ansonsten kann Vermieter verlangen, dass sie raus muß!
LG
Verena

Ein paar Fragen wg. Umzug

Hallo Elisabeth!
Erstmal alles gute fürs neue Jahr und ich finde Deinen festen Entschluß umzuziehen und Deinem/eurem Leben eine neue Richtung zu geben echt mutig und gut und richtig!!!
Wegen Umzugsfragen:
hier muß man bis zum 3. Werktag eines Monats gekündigt haben, dann gelten die 3 Monate, also Auszug zum 31.03. Wenn Du also bis morgen kündigst, kannst Du Ende März raus, ansonsten Ende April.
Die Küche wirst Du entweder rausnehmen müssen, wenn der Vermieter sie nicht (umsonst) übernimmt, was aber eher unüblich wär (also das die Gesellschafz sie in sein Eigentum übernimmt) oder halt mit dem Nachmieter eine Einverständnisserklärung unterschreiben, dass er die Küche übernimmt (ob gegen Geld oder gratis, müßtest Du mit dem pot. Nachmieter regeln).
Ich würde einen Aushang machen für die Wohnung, Leute kommen lassen und dann die Interessenten (am besten Du sagst den Leuten gleich, Du möchstest nur jemanden, der die Küche gegen einen Abschlag übernimmt) mit dem Vermieter in Verbindung setzen lassen, der kann dann entscheiden, ob und wen er als Nachmieter auch VOR Deinem regulären Auszugstermin nehmen möchte (sofern der pot. Nachmieter nachweisen kann, dass er "solvent" ist, sollte/wird der Vermieter einen akzeptieren).
Falls Deine Türen/Fenster/Heizungen noch nicht abblättern oder ähnliches reicht bestimmt auch gut Putzen (kann dir ja keiner nachweisen, wann DU das letze Mal gestrichen hast, wenns noch gut ausschaut), ansonsten mit dem Nachmieter klären, ob er die Renovierung der Wohnung übernimmt (gegen eine Kaltmiete oder so, dass spart Dir dennoch viele Kosten, Arbeit, Zeit). Haben wir auch so gemacht.
Wegen des Parketts kenne ich mich leider nicht aus, dass DU neu legen lassen mußt, kann ich mir kaum vorstellen!!!
Kann Dir für die Wohnugnssuche nur Immoscout24 empfehlen, aber hinfahren und anschauen müßtest Du ja trotzdem wenigstens ein WE.
VIEL GLÜCK!!!
Falls Du noch konkrete Fragen hast, dass frag nochmal :-)
LG *milena* heut 11.ssw und seit einem Monat umgezogen *schnauf*

Ein paar Fragen wg. Umzug

hallo elisabeth,
ich schließe mich meinen vorschreiberinnen in allen punkten an.
renovieren musst du, wenn du die wohnung damals frisch renoviert übernommen hast, wenn es so im mietvertrag steht. bei uns ist es auch so, unsere vormieter mussten vor unserem einzug alles streichen und wenn wir ausziehen, müssen wir das auch tun.
in meiner früheren wohnung war da auch das lackieren der türen dabei, die musste ich dann abschleifen und neu lackieren, das war eine heidenarbeit.
in diesem haus entfällt das zum glück.
du kannst aber versuchen, einen nachmieter zu finden, der sich damit bereit erklärt, die wohnung unrenoviert zu übernehmen, wenn du ihm eine kleine summe dafür bezahlst oder ihm dafür etwas dalässt (oder ihm z. b. die küche dafür günstiger gibst)...
oder du fragst den neuen mieter, ob du nur die sachen streichen kannst, die nicht mehr so toll aussehen. manche mieter wollen ja ganz andere farben an den wänden, dann wäre es ja quatsch, wenn du frisch weiß streichst und der mieter dann alles nochmal in orange überstreicht. so war es hier auch, wir wollten im wohnzimmer/esszimmer und kinderzimmer farbig streichen und haben unseren vormietern dann das streichen dieser räume erspart, dafür haben sie uns ihre gartenmöbel geschenkt und ein paar andere sachen.
die küche muss der vermieter nicht übernehmen und dein nachmieter auch nicht, vielleicht findest du ja einen nachmieter, der die küche haben möchte.
glg und viel glück
conni

Ein paar Fragen wg. Umzug

Hallo Elisabeth,
also das mit der Kündigungsfrist ist ja schon geklärt; also 3 Monate und die Kündigung muss spätestens am 3.Werktag des Monats beim Vermieter vorliegen.
Er kann verlangen, dass die Einbauküche entfernt wird. Ich würde versuchen, sie einem Nachmieter anzubieten und gegebenenfalls den Geldbetrag mit den Schönheitsreparaturen zu verrechnen. Eine solche Vereinbarung aber auf jeden Fall schriftlich treffen.
Das mit dem Nachmieter (3 Vorschläge) ist ein weitverbreiteter Irrglaube. So eine Klausel gibt es nicht. Der Vermieter kann Dich zwar früher aus dem Vertrag lassen, wenn es einen vorzeitigen Interessenten gibt, er muss es aber nicht.
Ich würde in jedem Fall, sobald die Wohnung leergestellt ist, mit dem Vermieter eine Vorabnahme durchführen, wo genau protokolliert wird, was an Schönheitsreparaturen gefordert wird. So machst Du nicht zuviel und nicht zuwenig. Wenn der Türanstrich noch gut ist, wird vielleicht kein neuer Anstrich verlangt - sondern nur reinigen usw.
Bei dem Parkett kommt es darauf an, ob es sich bei den Beschädigungen um eine normale Abnutzung - also harmlose Kratzer - handelt, oder ob es sich um Sachbeschädigung handelt, nur dann kann er Schadensersatz verlangen. Oft reicht schon ein "Auffrischen" um den Parkett wieder ansehnlich zu machen.
Viel Glück bei der Wohnungssuche
wünscht Euch Simone

Ein paar Fragen wg. Umzug

Hallo Simone,
ich muss dir leider widersprechen mit dem Nachmieter, ich habe mich beim Mieterbund schlau gemacht und folgendes gefunden:
Lehnt der Vermieter einen geeigneten Nachmieter als unzumutbar ab oder vereitelt er durch höhere Mietforderungen bzw. ungünstigere Bedingungen den Vertragsabschluss mit dem Nachmieter, wird das bisherige Mietverhältnis trotzdem beendet. Von dem Zeitpunkt an, zu dem der Nachmieter bereit gewesen wäre, in das Mietverhältnis einzutreten, muss der bisherige Mieter keine Miete mehr zahlen.
Die Vorstellung vieler Vermieter, so der Mieterbund, sie seien nicht verpflichtet, den ersten passenden Nachmieter zu akzeptieren, ist falsch. Ein Mieter müsse nicht drei oder mehrere potenzielle Nachmieter stellen, sondern nur einen geeigneten und zumutbaren Kandidaten.
Der Bundesgerichtshof entschied vor wenigen Wochen, dass ein Vater mit Kind selbstverständlich ein geeigneter und zumutbarer Nachmieter sein könne. Das Landgericht Kassel hatte einen Fall zu beurteilen, in dem ein Nachmieter bereit gewesen war, zu den gleichen Vertragskonditionen in das Mietverhältnis einzutreten, die bisher zwischen Mieter und Vermieter galten. Der Vermieter jedoch wollte den Vertragsabschluss von einer Mieterhöhung in Höhe von 120 DM monatlich abhängig machen.

quelle: http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/nachmieter.html
Der Unterschied ist das man nur in bestimmten Fällen daran gebunden ist.
Ohne Nachmieterklausel darf der Mieter nur dann ausnahmsweise einen Nachmieter stellen, wenn es für ihn unzumutbar wäre, noch längere Zeit am Vertrag festgehalten zu werden. Das ist der Fall,
- wenn der Mieter berufsbedingt gezwungen ist, einen Ortswechsel vorzunehmen;
- wenn der Umzug ins Alters- oder Pflegeheim notwendig wird;
- wenn der Mieter heiraten will oder wenn sich Familiennachwuchs angekündigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird.
Darf der Mieter in diesen Fällen ausnahmsweise einen Nachmieter benennen, kommt er aus seinem Mietvertrag aber nur heraus, wenn der vorgeschlagene Nachmieter auch geeignet ist. Wichtigstes Kriterium hierfür ist, dass der vorgeschlagene Nachmieter auch in der Lage ist, die vom Vermieter geforderte Miete zu zahlen.
Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist, während der er prüfen und entscheiden kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter in Frage kommt. Die Gerichte billigen ihm eine Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten zu. Ist der vorgeschlagene Nachmieter geeignet, ist der Vermieter zwar nicht verpflichtet, mit ihm einen Mietvertrag abzuschließen. Doch von dem Zeitpunkt an, zu dem der vom Mieter angebotene Nachmieter bereit ist, die Wohnung zu übernehmen, wird der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter frei, muss also auch keine Miete mehr zahlen.
quelle: http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_nachmieter.html
hier auch nochmal: http://www.mieterbund.de/verlag/br_kuend_mieterschutz.html
LG
Verena
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