Ein paar Fragen.....
wer kennt sich im Mietrecht aus?
Meine Mieterin hat mir geschrieben. Sie hat einen Monteur kommen lassen, weil ihre ANtennendose "tot" war - ich soll die Rechnung übernehmen. Muss ich das? Sie hat mir aber weder die Rechnung mitgeschickt noch den Betrag genannt, sie hat nicht mal den Brief an mich unterschrieben, u.a. auch deswegen mache ich es erst mal wie sie mit meinen Briefen - ich werde nicht reagieren.
Und zweites Problem: vor einigen Monaten war vom Geschirrspüler ein Schlauch defekt, Küche unter Wasser. Weil sie für die Küchenmöbel mtl. auch einen Obulus an mich zahlt, habe ich die Reperatur übernommen bzw. die Rechnung dadfür. Jetzt schreibt sie, die Maschine würde schon wieder Wasser verlieren. Wenn das an der selben Stelle wäre, müsste ich doch einer Art Garantieanspruch gegenüber dem Installateur vom letzten Mal haben, oder?
Und 3. wie lange haben die Banken eigentlich Zeit, eine Überweisung auszuführen? Mir war da was von 3 Werktagen im Kopf. Aber gilt das insgesamt oder für beide Banken, also für die des Absenders und die des Empfängers?
Wäre schön, wenn mir jmd. helfen könnte.
LG Franzi
Re: Ein paar Fragen.....
mit Mietrecht kenne ich mich nicht aus, aber wegen dem Geschirrspüler meine ich schon, daß Du da Garantieanspruch hast. Zumindest, wenn es an der reparierten Stelle ist.
LG emaille
Re: Ein paar Fragen.....
Kenne mich auch nicht besonders aus, weiss aber wie es bei mir ist.
Wenn ich etwas zu reparieren habe muss ich es erst dem Vermieter melden, der kann/muss dem Mechaniker anrufen oder mir den Auftrag erteilen. Aber einfach so eine Rechnung schicken darf ich ihm nicht!!!
Auch müssen die Briefe eingeschrieben sein, für eine beiderseitige Absicherung, ansonst kann man ja viel behaupten;o)
Ich habe den fehler gemacht beim Einzug auf das Wort des vermieters zu zählen, war falsch, mach mit deiner Mieterin alles Schriftlich, so hast Du und auch sie Beweise.
Wegen der Maschiene ist es sicher Garantie wenn es das gleiche Teil ist, ansonst nicht;o)
LG MOni
Re: Ein paar Fragen.....
das ist die aktuelle Rechtslage:
Kleinreparaturen: Nach dem Gesetz ist der Vermieter für alle Reparaturen zuständig, nicht nur für große Reparaturen, sondern auch für Kleinreparaturen. Bei letzterem hat der Vermieter aber die Möglichkeit, per Mietvertrag zu vereinbaren, dass der Mieter die Kosten für die Beseitigung von so genannten Bagatellschäden selbst zahlen muss. Wirksam ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes eine Kleinreparaturklausel nur, wenn im Mietvertrag eindeutig vereinbart ist, dass der Mieter nur für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlt, dass die Schäden an den Teilen der Mietsache entstanden sind, auf die der Mieter unmittelbaren Zugriff hat, dass die Reparatur im Einzelfall höchstens 75 Euro kosten darf und dass alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres höchstens 8 Prozent der Jahresmiete bzw. 200 Euro ausmachen dürfen.
Wichtig ist, so der Deutsche Mieterbund, dass Mieter diese so genannten Kleinreparaturen nur zahlen, aber nicht in Auftrag geben müssen.
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Also ich an Deiner Stelle würde den "Dosen-Schaden" so nicht bezahlen und bei der Maschine erstmal klarstellen, welches Teil diesmal kaputt ist.
LG Uta
Re: Ein paar Fragen.....
LG Fibila
PM ist unterwegs!
habe Dir eine PM geschrieben.
Hoffe Dir wird da geholfen.
LG
Heike
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